Immobilien in Füssen
0 Immobilien werden in Füssen derzeit angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien in Füssen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste über Füssen
Wer in Füssen mietet oder kauft, trifft auf einen Tourismusort mit eigenem Steuer- und Parkregime: Seit dem 1. Januar 2026 gelten hier die bayerische Mietpreisbremse (höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete) und die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren. Für die neue Grundsteuer (ab 2025) setzt die Stadt Hebesatz A auf 415 v. H. und Hebesatz B auf 475 v. H. (Stadtratsbeschluss 26.11.2024).
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Stadt Füssen; Grundsteuer Hebesätze
Was kostet die Zweitwohnungsteuer?
Die Stadt erhebt eine Zweitwohnungsteuer auf Wohnungen mit Hauptwohnsitz anderswo. Bemessungsgrundlage ist die Jahresnettokaltmiete; der Steuersatz steigt ab dem Jahr 2026 auf 25 % (zuvor 20 % ab 2021). Für Eigentümer und Mieter von Zweitwohnungen ist die Anzeige beim Steueramt Pflicht.
Quelle: Stadt Füssen; Zweitwohnungsteuer
Wie beantrage ich einen Bewohnerparkausweis?
Ab 2026 laufen Anträge über die Parkster-App; Ansprechpartner ist der Kommunale Ordnungsdienst. Voraussetzung sind Wohnsitz im bewirtschafteten Bereich und ein genutztes Kfz. Die Gebühr liegt bei 10,20 bis 30,70 € pro Jahr der Geltungsdauer.
Quelle: Stadt Füssen; Bewohnerparkausweis
Was steht im kommunalen Wärmeplan?
Ende September 2025 lag der kommunale Wärmeplan fertig vor (IfE Amberg, 100 % Bundesförderung). Er ist Orientierung für Heizungsentscheidungen ohne Anschlusszwang; verbindliche Netzausweisungen und GEG-Folgen prüft die Stadt gesondert.
Quelle: Stadt Füssen; Wärmeplan
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen zu Füssen
- Wie gut ist Füssen per Bahn angebunden?
- Gibt es einen Bahnhof in Füssen?
- Kann ich nach München mit dem Zug fahren?
Ja. Der Bahnhof Füssen ist Endpunkt der Strecke über Buchloe; Regionalzüge (u. a. BRB) verbinden Richtung München und Augsburg — typisch mit Umstieg in Buchloe. Für den Stadt- und Regionalverkehr nutzen viele das Busnetz allgäumobil/RVA.
Quelle: Bayerische Regiobahn; Liniennetz FüssenQuelle: Deutsche Bahn; Bahnhof Füssen
- Liegt in Füssen ein kommunaler Wärmeplan vor?
- Muss ich wegen des Wärmeplans die Heizung tauschen?
- Gibt es schon Fernwärmenetze im Stadtgebiet?
Ja. Ende September 2025 wurde der kommunale Wärmeplan fertiggestellt und online gestellt. Er ist strategische Orientierung ohne Anschlusszwang; verbindliche Aussagen zu künftigen Nahwärmenetzen trifft die Stadt erst nach weiteren Prüfungen.
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Füssen?
- Was gilt nach der Grundsteuerreform ab 2025?
- Hebesatz A und B Füssen aktuell?
Ab dem 1. Januar 2025 gelten für die neue Grundsteuer Hebesatz A 415 v. H. und Hebesatz B 475 v. H. (Stadtratsbeschluss 26.11.2024). Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag nach dem bayerischen Flächenmodell; die Stadt wendet den Hebesatz an.
- Was kostet die Zweitwohnungsteuer in Füssen?
- Muss ich eine Zweitwohnung anmelden?
- Steuersatz Zweitwohnung Füssen 2026?
Ab dem Jahr 2026 beträgt die Steuer 25 % der Jahresnettokaltmiete (bzw. der ortsüblich angesetzten Miete). Wer eine Zweitwohnung begründet oder aufgibt, muss das dem Steueramt innerhalb eines Monats anzeigen.
- Was kosten Kita und Kindergarten in Füssen?
- Sind die Elternbeiträge beitragsfrei?
- Gibt es einen Landeszuschuss?
Nein, beitragsfrei sind die Plätze nicht. Elternbeiträge sind nach Buchungszeit gestaffelt und werden von Stadt und Trägern abgestimmt; der Freistaat bezuschusst Kindergartenplätze mit 100 € monatlich. Aktuelle Sätze erfragen Sie bei der jeweiligen Einrichtung.
- Gilt in Füssen die Mietpreisbremse?
- Ist Füssen angespannter Wohnungsmarkt?
- Kappungsgrenze Füssen 15 Prozent?
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die bayerische Mieterschutzverordnung auch in Füssen: Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze (15 % in drei Jahren), befristet bis 31. Dezember 2029. Details siehe Bundesland-Block in der Ortsbeschreibung.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 06.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden