Immobilien zum Mieten in Gifhorn
0 Immobilien werden in Gifhorn zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Gifhorn – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Gifhorn
Gifhorn steht nicht unter der Mietpreisbremse: Die Stadt ist in der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung nicht als angespannter Wohnungsmarkt ausgewiesen. Bei Mieterhöhungen im Bestand gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Wer später kauft, plant mit 5 % Grunderwerbsteuer in Niedersachsen.
Quelle: Land Niedersachsen; MieterschutzverordnungQuelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Grunderwerbsteuer
Wie begründen Vermieter eine Mieterhöhung?
Ohne ausgewiesenen angespannten Markt greifen weder die Mietpreisbremse bei Neuvermietung noch die abgesenkte 15-Prozent-Kappung. Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete müssen nach § 558 BGB begründet werden — etwa über Vergleichswohnungen, ein Gutachten oder einen Mietspiegel, falls die Stadt einen veröffentlicht.
Quelle: Land Niedersachsen; Mieterschutz Regeln
Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Für eine öffentlich geförderte Wohnung (sozialer Wohnungsbau) brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Die Wohnraumförderstelle der Stadt Gifhorn stellt ihn für Personen aus, die hier wohnen oder wohnen möchten; er muss vor Mietvertragsabschluss beantragt werden und gilt grundsätzlich landesweit in Niedersachsen (ein Jahr).
Quelle: Stadt Gifhorn; Wohnberechtigungsschein
Was gilt bei Kita und Nebenkosten-Hinweis?
Kindergarten ab drei Jahren bis zur Einschulung: bis zu acht Stunden beitragsfrei, Verpflegung extra. Die neue Grundsteuer (Reform ab 2025) kann bei vertraglicher Vereinbarung über die Betriebskosten umgelegt werden — Hebesatz B der Stadt: 480 % seit 1. Januar 2025 (Flächen-Lage-Modell).
Quelle: Stadt Gifhorn; Kita-BeitragsfreiheitQuelle: Stadt Gifhorn; Grundsteuer Hebesätze
Bundesland Niedersachsen:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Mieterschutzverordnung (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Flächen-Lage-Modell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: NBauO — Neubau und Dachsanierung (ab 50 m² Dach)
Zusätzliche Info zum Bundesland Niedersachsen:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LStN; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutzverordnung nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land Niedersachsen; Mieterschutz
- Grundsteuer Flächen-Lage-Modell — Quelle: Finanzministerium Niedersachsen; Grundsteuerreform
Häufige Fragen zum Mieten in Gifhorn
- Gilt in Gifhorn die Mietpreisbremse?
- Ist Gifhorn angespannter Wohnungsmarkt?
- Darf die Neuvertragsmiete gedeckelt werden?
Nein. Gifhorn ist in der seit 2025 geltenden Niedersächsischen Mieterschutzverordnung nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen. Die Mietpreisbremse (§ 556d ff. BGB) greift hier daher nicht.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Gifhorn?
- Darf die Miete um 15 oder 20 Prozent steigen?
- Wie stark darf die Bestandsmiete steigen?
Es gilt die bundesweite Standard-Kappungsgrenze: Die Nettokaltmiete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen — zusätzlich zur Grenze der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze gilt nur in den VO-Gebieten.
- Wie wird eine Mieterhöhung in Gifhorn begründet?
- Reicht die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Brauche ich Vergleichswohnungen?
Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete müssen nach § 558 BGB formell begründet werden — etwa mit einem Mietspiegel (falls vorhanden), mindestens drei Vergleichswohnungen oder einem Sachverständigengutachten. Private Online-Preisübersichten ersetzen keine gesetzliche Begründung.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Gifhorn?
- Wo ist die Wohnraumförderstelle?
- Gilt der WBS aus Gifhorn landesweit?
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Die Wohnraumförderstelle der Stadt Gifhorn ist zuständig, wenn Sie hier wohnen oder wohnen möchten. Der Schein muss vor Mietvertragsabschluss beantragt werden und gilt grundsätzlich in ganz Niedersachsen (ein Jahr).
- Ist die Grundsteuer in Gifhorn auf Mieter umlegbar?
- Welcher Hebesatz gilt nach der Reform?
- Was bedeutet Flächen-Lage-Modell?
Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) darf über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Hebesatz B der Stadt 480 % (A: 440 %); Niedersachsen nutzt das Flächen-Lage-Modell — kein Verkaufspreis.
- Was zahlen Mieter-Familien für Kita in Gifhorn?
- Ab wann ist der Kindergarten beitragsfrei?
- Wer übernimmt Kita-Beiträge bei Härte?
Kindergarten ab drei Jahren bis zur Einschulung: bis zu acht Stunden täglich beitragsfrei; Verpflegung extra. Krippe und längere Zeiten nach Satzung. Kostenübernahme beantragen Sie beim Landkreis Gifhorn, Fachbereich Jugend.
Quelle: Stadt Gifhorn; Kita-BeitragsfreiheitQuelle: Landkreis Gifhorn; Kita-Kostenübernahme
- Wie pendeln Mieter von Gifhorn zur Arbeit?
- Gibt es ÖPNV nach Wolfsburg?
- Welches Ticket brauche ich im VRB?
Im VRB reicht ein Verbundticket für Bus und Nahverkehrszug. Der RE30 (enno) verbindet Gifhorn mit Wolfsburg und Hannover; Stadtbusse der VLG erschließen das Stadtgebiet vom Bahnhof aus.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden