Immobilien zum Mieten in Gotha
0 Immobilien werden in Gotha zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Gotha – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Gotha
Gotha steht nicht unter der Mietpreisbremse; in Thüringen gilt sie nur in Erfurt und Jena (bis 31. Dezember 2027). Bei Mieterhöhungen im Bestand greift die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren — keine abgesenkte 15-Prozent-Regel. Beim späteren Kauf wären 5 % Grunderwerbsteuer fällig.
Quelle: Land Thüringen; Mietpreisbremse Erfurt JenaQuelle: Finanzministerium Thüringen; Grunderwerbsteuer
Was begrenzt die Miete ohne Bremse?
Bei Neuvermietung gibt es in Gotha keinen gesetzlichen Deckel über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus. Im laufenden Vertrag dürfen Erhöhungen höchstens 20 % in drei Jahren betragen, sofern der Mietvertrag keine andere zulässige Regelung (etwa Staffel- oder Indexmiete) vorsieht. Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht die Stadt derzeit nicht — Vergleichswohnungen oder Gutachten können die Vergleichsmiete belegen.
Quelle: Land Thüringen; Mieterschutz Geltungsbereich
Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Für belegungsgebundene Wohnungen im Landkreis Gotha stellt das Amt für Bauordnung und Bauleitplanung (Wohnungsbauförderung) im Landratsamt den Wohnberechtigungsschein (WBS) aus — gültig ein Jahr, Gebühr 10 €. Voraussetzung sind u. a. Einkommensgrenzen nach dem Thüringer Wohnraumfördergesetz.
Quelle: Landkreis Gotha; Wohnberechtigungsschein
Was zahlen Familien für die Kita?
Die letzten 24 Monate vor dem regulären Schuleintritt sind für den Elternbeitrag frei (ThürKigaG). In städtischen Einrichtungen bleibt die Servicepauschale von 33,50 € monatlich; Verpflegung ist zusätzlich. Bei finanzieller Überlastung prüft das Jugendamt des Landkreises eine Übernahme nach § 90 SGB VIII.
Quelle: Stadt Gotha; Kita-Gebührensatzung
Bundesland Thüringen:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 % (seit 1. Januar 2024)
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur bestimmte Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht
Zusätzliche Info zum Bundesland Thüringen:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Finanzministerium Thüringen; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land Thüringen; Mietpreisbremse
- Grundsteuerreform Bundesmodell — Quelle: Finanzministerium Thüringen; Grundsteuer
Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Gotha
- Gilt in Gotha die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvermietungsmiete in Gotha gedeckelt werden?
- Ist Gotha angespannter Wohnungsmarkt?
Nein. Die Thüringer Mietpreisbegrenzung gilt nur in Erfurt und Jena (verlängert bis 31. Dezember 2027). In Gotha darf die Anfangsmiete bei Neuvermietung nicht über diese Landesverordnung begrenzt werden.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Gotha?
- Wie stark darf die Miete in drei Jahren steigen?
- Gibt es in Gotha eine 15-Prozent-Kappung?
Es gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren (§ 558 BGB). Eine landesweit abgesenkte 15-Prozent-Regel für Gotha ist nicht ausgewiesen. Staffel- oder Indexmieten können abweichend vereinbart sein — prüfen Sie Ihren Vertrag.
- Gibt es in Gotha einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Reicht der Mietspiegel für eine Mieterhöhung?
Ein von der Stadt Gotha veröffentlichter amtlicher Mietspiegel ist derzeit nicht bekannt. Für Mieterhöhungen im Bestand können Vermieter u. a. Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten heranziehen. Kommerzielle Portal-Übersichten sind keine amtliche Grundlage.
- Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein in Gotha?
- Was kostet der WBS im Landkreis Gotha?
- Wie lange ist der WBS gültig?
Beim Amt für Bauordnung und Bauleitplanung (Wohnungsbauförderung) im Landratsamt Gotha. Der Schein gilt ein Jahr; die Antragsgebühr beträgt 10 €. Erforderlich sind u. a. Einkommensnachweise und die Formulare ThürBau IIIa/IIIb.
- Was gilt für Kita-Beiträge als Mieterfamilie in Gotha?
- Ist die Kita vor der Einschulung beitragsfrei?
- Was ist die Servicepauschale?
Die letzten 24 Monate vor dem regulären Schuleintritt sind für den Elternbeitrag frei. In städtischen Kitas bleibt die Servicepauschale von 33,50 € monatlich; Verpflegung kommt hinzu. Bei Überlastung prüft das Jugendamt des Landkreises eine Übernahme.
- Wie komme ich als Mieter mit dem ÖPNV nach Erfurt?
- Gilt der VMT-Tarif für Pendler aus Gotha?
- Brauche ich für Bus und Bahn getrennte Tickets?
Landkreis und Stadt Gotha gehören zum VMT. Ein Verbundticket deckt Bus und Nahverkehrszug ab; die Preisstufe hängt von den durchfahrenen Zonen ab. Richtung Erfurt nutzen Sie Regionalbahn bzw. Bus — Abfahrt und Ticket in der Verbundauskunft prüfen.
- Ist die Grundsteuer für Mieter relevant?
- Darf der Vermieter die Grundsteuer umlegen?
- Welcher Hebesatz gilt in Gotha?
Die neue Grundsteuer (Reform ab 2025) zahlt der Eigentümer; sie kann über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Der Hebesatz Grundsteuer B der Stadt liegt seit 1. Januar 2025 bei 540 % (wertabhängiges Bundesmodell). Der Betrag steht im Bescheid des Eigentümers.
Quelle: Stadt Gotha; Hebesatz-SatzungQuelle: Stadt Gotha; Grundsteuer Reform
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden