Immobilien zum Mieten in Grimma
0 Immobilien werden in Grimma zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Grimma – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Grimma
Beim Mieten in Grimma gilt keine Mietpreisbremse; die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung erfasst nur Dresden und Leipzig. Erhöhungen im Bestand dürfen bundesweit höchstens 20 % in drei Jahren betragen — die abgesenkte 15 %-Kappung gilt in Sachsen ebenfalls nur in Dresden und Leipzig. Wer später kauft, zahlt in Sachsen 5,5 % Grunderwerbsteuer.
Quelle: REVOSax; Mietpreisbegrenzung SachsenQuelle: Land Sachsen; KappungsgrenzeQuelle: REVOSax; Grunderwerbsteuer Sachsen
Gibt es einen amtlichen Mietspiegel?
Nein. Die Stadtverwaltung erstellt keinen amtlichen Mietspiegel. Für Leistungsbezieher nach SGB II/XII veröffentlicht der Landkreis Leipzig Richtwerttabellen zu den Kosten der Unterkunft — das ersetzt keinen kommunalen Mietspiegel für § 558 BGB. Mieterhöhungen müssen Sie an der ortsüblichen Vergleichsmiete und an der Kappungsgrenze messen; Orientierung liefern Vergleichswohnungen oder ein Gutachten.
Quelle: Stadt Grimma; Mietspiegel Hinweis
Wohngeld und Kita-Budget
Bei knapper Haushaltskasse prüfen Sie einen Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) bei der Wohngeldstelle im Stadthaus am Markt 17. Für Kita und Hort gelten ab 1. Januar 2025 die städtischen Elternbeiträge (u. a. Kindergarten 120 €, Krippe 227 € bei bis zu neun Stunden); Verpflegung kommt hinzu. Bei geringem Einkommen ist ein Antrag auf Beitragsermäßigung oder -erlass möglich.
Quelle: Stadt Grimma; WohngeldQuelle: Stadt Grimma; Kita-Elternbeiträge
Pendeln ohne Auto — MDV und bald S1
Tickets und Bus/Bahn laufen über den MDV. Ab 13. Dezember 2026 soll die S1 Grimma direkt mit dem Leipziger City-Tunnel verbinden — relevant, wenn Sie in Leipzig arbeiten und in Grimma mieten.
Quelle: Stadt Grimma; S-Bahn Anschluss
Bundesland Sachsen:
- Grunderwerbsteuer: 5,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur bestimmte Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht
Zusätzliche Info zum Bundesland Sachsen:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Steuern Sachsen; Grunderwerbsteuer
Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Grimma
- Gilt in Grimma die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvermietungsmiete beliebig steigen?
- Ist Grimma Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt?
Nein. Die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung gilt nur für Dresden und Leipzig (aktuell bis 30. Juni 2027). In Grimma begrenzt die Mietpreisbremse die Neuvertragsmiete daher nicht. Unabhängig davon müssen Mieterhöhungen im Bestand die ortsübliche Vergleichsmiete und die Kappungsgrenze einhalten.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Grimma bei Mieterhöhungen?
- Wie stark darf die Miete in drei Jahren steigen?
- Gilt 15 oder 20 Prozent Kappung?
Es gilt die bundesweite Kappungsgrenze: Im laufenden Mietverhältnis darf die Nettokaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen. Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt in Sachsen nur in Dresden und Leipzig (SächsKappGrVO, bis 30. Juni 2027). Zusätzlich darf die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.
Quelle: Land Sachsen; KappungsgrenzeQuelle: REVOSax; Kappungsgrenzen-VO
- Gibt es in Grimma einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Erstellt die Stadt einen Mietspiegel?
Nein. Die Stadtverwaltung erstellt keinen amtlichen Mietspiegel. Der Landkreis Leipzig veröffentlicht Richtwerttabellen zu den Kosten der Unterkunft für SGB II/XII — das sind Leistungsrichtwerte, kein kommunaler Mietspiegel für Mieterhöhungen nach § 558 BGB. Für die Vergleichsmiete bleiben Vergleichswohnungen, Gutachten oder anerkannte Auswertungen die üblichen Wege.
- Wo beantrage ich Wohngeld in Grimma?
- Gibt es eine Wohngeldstelle vor Ort?
- Kann ich Mietzuschuss bekommen?
Bei der Wohngeldstelle der Stadt Grimma im Stadthaus, Markt 17. Mieterhaushalte können einen Mietzuschuss beantragen, Eigentümer einen Lastenzuschuss — jeweils abhängig von Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnkosten. Formulare und Hinweise stehen auf der Stadtwebsite; teilweise ist die Beantragung online möglich.
Quelle: Stadt Grimma; Wohngeld AntragQuelle: Stadt Grimma; Wohngeldstelle
- Was kosten Kita und Hort für Mieterfamilien in Grimma?
- Wie hoch sind die Elternbeiträge 2025?
- Gibt es Ermäßigung bei geringem Einkommen?
Ab dem 1. Januar 2025: Krippe 227 €, Kindergarten 120 € (jeweils bis neun Stunden), Hort 75 € (bis sechs Stunden) — zuzüglich Verpflegung. Ermäßigungen für Alleinerziehende und Mehrkindfamilien sowie Antrag auf Erlass bei Unzumutbarkeit sind vorgesehen. Die Anmeldung kommunaler Plätze läuft über das Elternportal.
- Lohnt sich Mieten in Grimma trotz Pendeln nach Leipzig?
- Wie komme ich als Mieter nach Leipzig zur Arbeit?
- Wann kommt die S1?
Das hängt von Ihrem Arbeitsort und Takt ab. Bis Dezember 2026 nutzen Sie Regionalbahn und Bus im MDV. Ab dem 13. Dezember 2026 soll die S1 Direktfahrten durch den Leipziger City-Tunnel ermöglichen — ohne S-Bahn-Zuschlag laut Stadt. Prüfen Sie aktuelle Fahrzeiten in der MDV-/MOOVME-Auskunft.
Quelle: Stadt Grimma; S-Bahn AnschlussQuelle: MDV; Verbundtarif
- Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
- Zahle ich als Mieter die Grundsteuer mit?
- Was bedeutet der Hebesatz für Mieter?
Die Grundsteuer darf der Vermieter über die Betriebskosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Vereinbarung, bleibt sie beim Eigentümer. In Grimma gilt für die neue Grundsteuer (ab 2025) der Hebesatz B von 340 % (Stadtratsbeschluss September 2025). Die Höhe Ihrer Umlage ergibt sich aus dem Bescheid und der Abrechnung, nicht aus dem Hebesatz allein.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden