Immobilien zum Mieten in Heidenheim an der Brenz

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Das Wichtigste zum Mieten in Heidenheim an der Brenz

Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht die Stadt Heidenheim nicht. Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete muss der Vermieter deshalb anders begründen — typisch mit mindestens drei Vergleichswohnungen oder einem Gutachten. Parallel gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren; die auf 15 % abgesenkte Landesgrenze greift hier nicht.

Quelle: Land Baden-Württemberg; angespannte Märkte

Gilt in Heidenheim die Mietpreisbremse?

Nein. Heidenheim steht weder in der Kulisse bis Ende 2025 noch in der ab 1. Januar 2026 geltenden Liste der Mietpreisbegrenzungsverordnung. Neuvertragsmieten dürfen deshalb nicht automatisch auf höchstens 10 % über der Vergleichsmiete begrenzt werden. Ausnahmen für Neubauten nach dem 1. Oktober 2014 und umfassend modernisierte Wohnungen sind hier ohnehin gegenstandslos, weil die Bremse am Ort nicht gilt.

Unabhängig davon bleibt die bundesweite Grenze gegen Mietpreisüberhöhung: Wer mehr als 20 % über der Vergleichsmiete verlangt, kann eine Ordnungswidrigkeit begehen. Das ersetzt keinen örtlichen Mietspiegel und keine individuelle Prüfung des Vertrags.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse Kulisse

Was kostet der Wohnberechtigungsschein — und wofür?

Für eine geförderte Sozialmietwohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Heidenheim (Grabenstraße 15); die Verwaltungsgebühr beträgt hier 5 €. Maßgeblich sind die Einkommensgrenzen des Landes. Der Schein berechtigt zur Bewerbung um gebundenen Wohnraum — er begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung.

Die städtische Wohnungsbaugesellschaft SGWH vermietet unter anderem mietpreisgebundene Bestände. Wohngeld (Mietzuschuss) beantragen Sie getrennt bei der Wohngeldstelle im Bürger- und Standesamt, ebenfalls Grabenstraße 15.

Quelle: Stadt Heidenheim; WohnberechtigungsscheinQuelle: Land Baden-Württemberg; WohnberechtigungQuelle: SGWH; Sozialwohnungen FAQ

Brauchen Mieter die grüne Parkkarte?

Nur wenn Ihre Straße in einer der sechs Bewohnerparkzonen liegt. Den Ausweis holen Sie beim Bürgeramt; Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in der Zone. Die Gebühr beträgt 120 € für zwei Jahre je Fahrzeug. Der Ausweis erlaubt zeitlich unbegrenztes Parken in der eigenen Zone, reserviert aber keinen Stellplatz. In Clichystraße, Wilhelmstraße und Erchenstraße gelten Automaten — dort zählt die Karte nicht.

Liegt Ihre Wohnung außerhalb der Zonen, parken Sie nach der allgemeinen Beschilderung. Die Zonen 1, 2, 4 und 6 laufen nach der aktuellen Ausweisung bis Ende 2026, die Zonen 3 und 5 bis Ende 2027; prüfen Sie die Straßenliste der Stadt, bevor Sie die Gebühr zahlen.

Quelle: Stadt Heidenheim; Bewohnerparken

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Mieten in Heidenheim an der Brenz

  • Gibt es in Heidenheim einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich den Mietspiegel der Stadt?
  • Wie begründet der Vermieter eine Erhöhung ohne Mietspiegel?

Nein. Die Stadt veröffentlicht keinen amtlichen Mietspiegel. Eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete muss der Vermieter deshalb auf anderem gesetzlich vorgesehenen Weg begründen — etwa mit mindestens drei Vergleichswohnungen oder einem Gutachten. Private Online-„Mietspiegel“ mit Quadratmeterpreisen sind keine amtliche Grundlage.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Vergleichsmiete ohne Spiegel

  • Gilt in Heidenheim an der Brenz die Mietpreisbremse?
  • Ist Heidenheim ein angespannter Wohnungsmarkt?
  • Darf die Neuvertragsmiete nur 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegen?

Nein. Heidenheim steht weder in der bisherigen noch in der ab 1. Januar 2026 geltenden Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung. Die Obergrenze „höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete“ greift hier nicht.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse Kulisse

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Heidenheim bei Mieterhöhungen?
  • Gilt 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Wie stark darf die Bestandsmiete steigen?

Es gilt die bundesweite Standard-Kappungsgrenze: maximal 20 % innerhalb von drei Jahren, und höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze gilt nur in per Landesverordnung ausgewiesenen angespannten Gebieten — dazu zählt Heidenheim nicht.

Quelle: Land Baden-Württemberg; angespannte Märkte

  • Brauche ich einen Wohnberechtigungsschein — und wo beantrage ich ihn?
  • Was kostet der WBS in Heidenheim?
  • Gibt es Sozialwohnungen über die SGWH?

Für geförderte Sozialmietwohnungen ja. Den Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie bei der Stadt Heidenheim; die Gebühr beträgt 5 €. Der WBS berechtigt zur Bewerbung um gebundenen Wohnraum, begründet aber keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung. Die SGWH bietet unter anderem mietpreisgebundene Bestände.

Quelle: Stadt Heidenheim; WohnberechtigungsscheinQuelle: SGWH; Sozialwohnungen FAQ

  • Was kosten Kita und Hort für Mieter-Familien?
  • Gibt es Beitragsfreiheit für den Kindergarten?
  • Wie hilft der Förderpass?

Elternbeiträge sind nach Betreuungsart gestaffelt; eine allgemeine Beitragsfreiheit gibt es in Heidenheim nicht. Tarife stehen auf der Kita-Seite. Mit Förderpass sind 20 % Ermäßigung möglich; beim Jugendamt können Sie zusätzlich Ermäßigung oder Befreiung beantragen. Voranmeldung bis 31. Januar.

Quelle: Stadt Heidenheim; Kita-BeiträgeQuelle: Stadt Heidenheim; Förderpass

  • Was kostet Anwohnerparken für Mieter?
  • Brauche ich als Mieter einen Bewohnerparkausweis?
  • Wo ist das Bürgeramt für den Parkausweis?

Wenn Ihre Straße in einer der sechs Bewohnerparkzonen liegt: ja, Ausweis beim Bürgeramt (Grabenstraße 15). Gebühr 120 € für zwei Jahre pro Fahrzeug. Ohne Zone reicht normales Parken nach Beschilderung.

Quelle: Stadt Heidenheim; Bewohnerparken

  • Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
  • Zahlen Mieter die neue Grundsteuer mit?
  • Welcher Hebesatz gilt in Heidenheim?

Die Grundsteuer darf über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Eigentümer zahlen an die Stadt; Hebesatz Grundsteuer B nach der Reform (ab 2025): 515 %. Das Landesmodell ist kein Verkaufspreis.

Quelle: Stadt Heidenheim; Grundsteuer Hebesatz

  • Wie komme ich als Mieter mit dem ÖPNV zur Arbeit?
  • Fährt die Brenzbahn nach Ulm?
  • Gilt der htv-Tarif im Landkreis?

Die Brenzbahn (Linie 757) verbindet Heidenheim mit Ulm und Aalen; im Landkreis gilt der htv-Verbundtarif für Bus und Bahn. Förderpass-Inhaber können einen Jahresgutschein von 36 € für eine htv-Zeitkarte erhalten. Für landesweite Pendlerrelationen ist das Deutschlandticket oft die günstigere Option.

Quelle: Heidenheimer Tarifverbund; TicketsQuelle: Stadt Heidenheim; Förderpass ÖPNV

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