Hof Zentrum | Vollvermietet | über 10 % Rendite

Stand: 10.10.2026.
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Wer in Hof - Saale kauft, plant den Hebesatz der neuen Grundsteuer (ab 2025) und den Wärmeplan vom 29. September 2025. Für Grundsteuer B gilt seit dem 1. Januar 2025 der Hebesatz 410 %, für Grundsteuer A 330 % (Hebesatz-Satzung vom 14. November 2024). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an. Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block.
Der Wärmeplan ist ein Orientierungsrahmen bis 2040 mit Steckbriefen zu 113 Teilgebieten — ohne Anschlusszwang allein durch den Beschluss. Stadtwerke Hof bauen eine rund einen Kilometer lange Fernwärmeleitung vom Unterkotzauer Weg über die Lessingstraße in den Sigmundsgraben aus; für das Bahnhofsviertel ist eine Machbarkeitsstudie vorgesehen. Ob Ihre Lage später ein Wärmenetzgebiet wird, hängt von gesonderten Ausweisungen ab.
Quelle: Stadt Hof; Hebesatz-SatzungQuelle: Stadt Hof; Wärmeplan BeschlussQuelle: Stadtwerke Hof; Fernwärmeausbau
Grundbucheintragungen für Hof bearbeitet das Amtsgericht Hof (Grundbuchamt, Außenstelle Hans-Högn-Straße 10; Postanschrift Berliner Platz 1, 95030 Hof). Einsicht ist bei berechtigtem Interesse kostenlos, nach Termin. Einen einfachen Grundbuchauszug erhalten Sie für 10 €, einen amtlichen für 20 € — persönlich montags bis freitags von 8 bis 11 Uhr im Bürgerservice Justiz am Berliner Platz oder schriftlich per Post.
Private Internetdienste mit Aufschlag haben mit dem Grundbuchamt nichts zu tun; die Gerichtsgebühr der Landesjustizkasse Bamberg fällt trotzdem an. Für den Kauf selbst bleiben Notar und Auflassung die üblichen Schritte; das Amt vollzieht die Eigentumsumschreibung.
Quelle: Amtsgericht Hof; Grundbuchamt
Ja — aber nicht für die ganze Stadt. Die Verordnung der Stadt Hof vom 12. Februar 2008 setzt Überschwemmungsgebiete an der Sächsischen Saale (Gewässer I. Ordnung) fest: von der Verwaltungsgrenze nördlich von Oberkotzau bis zur Grenze nördlich von Unterkotzau. Fünf Lagepläne im Maßstab 1:2.500 gehören zur Verordnung; die Stadt veröffentlicht außerdem Detailpläne etwa für Vorstadt/Freibad, Moschendorf/Mühlwiesen und Unterkotzau/Krebsbach sowie Karten zur Nördlichen Regnitz.
Ob ein Flurstück betroffen ist, prüfen Sie in diesen Plänen und im Kartendienst des Landesamts für Umwelt — relevant für Nutzung, Versicherung und spätere Umbauten. Im festgesetzten Gebiet gelten wasserrechtliche Beschränkungen; pauschal „Hof ist überschwemmt“ trifft nicht zu.
Quelle: Stadt Hof; Überschwemmungsgebiet SaaleQuelle: Stadt Hof; UmweltinformationenQuelle: LfU Bayern; Wassergefahren prüfen
Der Gutachterausschuss der kreisfreien Stadt Hof (Geschäftsstelle Karolinenstraße 17) ermittelt Bodenrichtwerte alle zwei Jahre zum 1. Januar gerader Jahre aus der Kaufpreissammlung. Die Werte sind durchschnittliche Lagewerte, keine Preisober- oder -untergrenze und kein aktueller Verkaufspreis. Ab dem Stichtag 1. Januar 2024 können Sie sie gebührenfrei im BayernAtlas ansehen; ältere Stichtage liegen gegen Gebühr bei BORIS-Bayern. Verbindliche Auskunft beantragen Sie schriftlich beim Ausschuss.
Quelle: Stadt Hof; GutachterausschussQuelle: BayernAtlas; Bodenrichtwerte
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer regelmäßig 3,5 % der Bemessungsgrundlage. Satz und Landesquellen stehen im Bundesland-Block; dazu kommen Notar- und Grundbuchkosten sowie ggf. Maklerprovision.
Ab dem 1. Januar 2025 gilt für die Grundsteuer B der Hebesatz 410 % (Grundsteuer A: 330 %) laut Hebesatz-Satzung vom 14. November 2024. Es handelt sich um die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an.
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Hof (Außenstelle Hans-Högn-Straße 10; Postanschrift Berliner Platz 1, 95030 Hof). Ein einfacher Auszug kostet 10 €, ein amtlicher 20 €. Persönliche Abholung montags bis freitags 8 bis 11 Uhr im Bürgerservice Justiz; nicht über private Internet-Anbieter mit Aufschlag.
Der am 29. September 2025 beschlossene Wärmeplan ist ein Orientierungsrahmen bis 2040 mit Steckbriefen zu 113 Teilgebieten und verpflichtet Sie nicht zum Sofort-Umbau. Stadtwerke Hof bauen im Sigmundsgraben aus; für das Bahnhofsviertel folgt zuerst eine Machbarkeitsstudie. Eine frühere GEG-Pflicht entstünde erst bei gesonderter Gebietsausweisung.
Quelle: Stadt Hof; Wärmeplan BeschlussQuelle: Stadtwerke Hof; Fernwärmeausbau
Entlang der Sächsischen Saale sind Überschwemmungsgebiete festgesetzt (Verordnung vom 12. Februar 2008, von der Grenze nördlich Oberkotzau bis nördlich Unterkotzau). Betroffenheit ist flurstückbezogen: Lagepläne der Stadt und den Kartendienst des Landesamts für Umwelt einsehen, bevor Sie kaufen oder versichern.
Quelle: Stadt Hof; Überschwemmungsgebiet SaaleQuelle: LfU Bayern; Wassergefahren prüfen
Der Gutachterausschuss (Karolinenstraße 17) ermittelt Werte alle zwei Jahre zum 1. Januar gerader Jahre. Ab Stichtag 1. Januar 2024 sind sie gebührenfrei im BayernAtlas sichtbar. Es sind durchschnittliche Lagewerte, kein aktueller Verkaufspreis. Verbindliche Auskunft beantragen Sie schriftlich beim Ausschuss.
Quelle: Stadt Hof; GutachterausschussQuelle: BayernAtlas; Bodenrichtwerte
Träger erheben Beiträge nach Buchungszeit; Bayern entlastet ab Kindergartenalter mit 100 € monatlich bis zur Einschulung. Verpflegung bleibt. Anmeldung seit dem 1. Februar 2025 über „Mein Kita-Platz im Hofer Land“ (bis zu fünf Einrichtungen). Anträge auf Übernahme stellt die Wirtschaftliche Jugendhilfe.
Quelle: Stadt Hof; Kita-ElternbeiträgeQuelle: Stadt Hof; Kita-Portal Start
Seit dem 1. Januar 2024 gilt der VGN-Verbundtarif. Der Bahnhof Hof (Saale) verbindet Oberfranken mit Regionalzügen; Stadtbusse ergänzen den Alltag. Fahrzeiten und Zonen prüfen Sie in der VGN-Auskunft.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden