Immobilien in Horb am Neckar

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Keine Immobilien gefunden

Aktuell haben wir keine Immobilien in Horb am Neckar – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

Das Wichtigste über Horb am Neckar

Horb am Neckar steht nicht unter der Mietpreisbremse Baden-Württembergs (Gebietskulisse ab 1. Januar 2026). Beim Kauf zahlen Sie im Land 5 % Grunderwerbsteuer. Die Große Kreisstadt im Landkreis Freudenstadt zählt rund 26.000 Einwohner.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse KulisseQuelle: service-bw; Grunderwerbsteuer

Was ändert der Wärmeplan an Ihrer Heizung?

Der Gemeinderat hat den kommunalen Wärmeplan (Drucksache 023/2024) beschlossen — ausdrücklich ohne Ausweisung von Wärmenetzgebieten nach § 26 Wärmeplanungsgesetz. Der Plan ist informell und begründet keine Anschluss- oder Tauschpflicht. Für Heizungstausch gilt in Horb die Frist des Gebäudeenergiegesetzes: nach dem 30. Juni 2028 müssen neue Heizungen den 65-Prozent-Erneuerbare-Anteil erfüllen.

Quelle: Stadt Horb; Kommunaler Wärmeplan

Wie komme ich ohne Dauerstau nach Stuttgart?

Der Bahnhof Horb verbindet die Gäubahn Richtung Stuttgart mit der Neckarstrecke; weitere Halte liegen in Stadtteilen. Buslinien steuert die Verkehrs-Gemeinschaft Landkreis Freudenstadt (vgf); Fahrplanauskunft läuft über bwegt. Für den Alltag im Flächenstadtgebiet bleibt der ÖPNV ergänzend zum Auto relevant.

Quelle: vgf Freudenstadt; NahverkehrQuelle: bwegt; Fahrplanauskunft

Was zahlen Familien für die Kita?

Elternbeiträge richten sich nach Betreuungszeit, Alter und Anzahl der Kinder unter 18 im Haushalt; der Monat August ist gebührenfrei. Ab 1. März 2026 gelten aktualisierte Sätze. Unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze (aktuell 27.619 € mittleres Netto-Einkommen) können Sie für VÖ/VÖ+ im Ü3-Bereich 10 % Ermäßigung beantragen — Frist jährlich bis 30. Juni beim Fachbereich Kindergarten.

Quelle: Stadt Horb; Kita-GebührensatzungQuelle: Stadt Horb; Kita-Ermäßigung

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zu Wohnen in Horb am Neckar

  • Wie ist die Bahn- und Busanbindung — lohnt sich Pendeln nach Stuttgart?
  • Gibt es Regionalzüge von Horb nach Stuttgart?
  • Welcher Verbund gilt im Landkreis Freudenstadt?

Ja — der Bahnhof Horb liegt an der Gäubahn Richtung Stuttgart und an der Neckarstrecke; zusätzliche Halte gibt es in Stadtteilen. Buslinien betreibt die Verkehrs-Gemeinschaft Landkreis Freudenstadt (vgf); Verbindungen recherchieren Sie über bwegt. Für tägliches Pendeln nach Stuttgart ist die Bahn der zentrale Hebel, im Flächenstadtgebiet ergänzen Bus und Auto den Alltag.

Quelle: vgf Freudenstadt; NahverkehrQuelle: bwegt; Fahrplanauskunft

  • Gibt es in Horb Kita-Gebühren — und wann ist Ermäßigung möglich?
  • Ist der August in der Kita gebührenfrei?
  • Ab wann gelten die neuen Elternbeiträge 2026?

Ja — Beiträge richten sich nach Betreuungszeit, Alter und Anzahl der Kinder unter 18 im Haushalt; der Monat August ist gebührenfrei. Ab 1. März 2026 gelten aktualisierte Sätze. Unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze (aktuell 27.619 € mittleres Netto-Einkommen) können Sie für VÖ/VÖ+ im Ü3-Bereich 10 % Ermäßigung beantragen (Frist jährlich bis 30. Juni).

Quelle: Stadt Horb; Kita-GebührensatzungQuelle: Stadt Horb; Kita-Ermäßigung

  • Was bedeutet der kommunale Wärmeplan für Haushalte in Horb?
  • Muss ich wegen des Wärmeplans die Heizung tauschen?
  • Gibt es in Horb ausgewiesene Wärmenetzgebiete?

Der Gemeinderat hat den Wärmeplan (Drucksache 023/2024) beschlossen — ohne Ausweisung von Wärmenetzgebieten nach § 26 WPG. Der Plan ist informell und begründet keine Tauschpflicht. Beim Heizungstausch nach dem 30. Juni 2028 greift die 65-Prozent-EE-Regel des Gebäudeenergiegesetzes.

Quelle: Stadt Horb; Kommunaler Wärmeplan

  • Gibt es in Horb Grundschulen und weiterführende Schulen?
  • Wie finde ich die zuständige Grundschule?
  • Gibt es kommunale Schulbetreuung?

Ja. Die Stadt führt Grundschulen in der Kernstadt und in mehreren Stadtteilen; Schulbezirke regelt eine eigene Satzung. Weiterführende Schulen und kommunale Betreuungsangebote (u. a. über Little Bird) sind über die Schulenseiten der Stadt erreichbar — ohne Mengenangaben im Überblick.

Quelle: Stadt Horb; Schulen

  • Ist Horb hochwassergefährdet?
  • Wo prüfe ich Hochwasser am Neckar?
  • Gibt es amtliche Hochwasserkarten für Horb?

Teile des Stadtgebiets liegen an Neckar und Eyach; bei Hochwasserstufen greifen Melde- und Einsatzpläne. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, klären Sie flurstückgenau über die Hochwassergefahren- und Risikokarten der LUBW (UDO) — pauschal lässt sich das Stadtgebiet nicht einordnen.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Hochwasserkarten

  • Wie ist Horb räumlich aufgebaut?
  • Ist Horb eine Flächenstadt?
  • Gehört Horb zum Landkreis Freudenstadt?

Horb am Neckar ist Große Kreisstadt im Landkreis Freudenstadt (Baden-Württemberg) mit Kernstadt und zahlreichen Stadtteilen auf großer Gemarkungsfläche — Alltag und Schulwege unterscheiden sich stark zwischen Tal- und Höhenlagen. Rund 26.000 Einwohner sind gemeldet.

Quelle: Stadt Horb; Stadtportal

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden