Immobilien in Lichtenfels - Bay
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Das Wichtigste über Lichtenfels
Wer in Lichtenfels (Oberfranken) kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer. Beim Mieten gilt keine Mietpreisbremse; die Kappungsgrenze bleibt bei 20 % in drei Jahren — die Stadt steht nicht auf der Liste der Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV, Stand ab 1. Januar 2026).
Quelle: LfSt Bayern; GrunderwerbsteuerQuelle: Verkündungsplattform Bayern; MiSchuV 2026Quelle: BayernPortal; Mieterschutz Info
Was kostet die neue Grundsteuer hier?
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Bayern das flächenbezogene Äquivalenzmodell — Fläche und Nutzung, kein Verkaufspreis. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz. Für Grundsteuer B gilt laut Hebesatzsatzung vom 19. November 2024 ab dem 1. Januar 2025 der Hebesatz 210 % (Grundsteuer A: 400 %).
Quelle: Stadt Lichtenfels; Hebesatzsatzung 2025Quelle: grundsteuer.bayern.de; Flächenmodell
Wie gut bin ich per Bahn angebunden?
Der Bahnhof Lichtenfels ist Knoten im oberfränkischen Schienennetz (u. a. Richtung Bamberg, Coburg, Kronach, Kulmbach). Seit dem 1. Januar 2015 gehört der Landkreis zum Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN). Für Pendler Richtung Bamberg–Forchheim–Erlangen ist das der Alltagstakt — Fahrplan und Tickets über VGN bzw. Bahn.
Quelle: Landkreis Lichtenfels; Schienennetz VGN
Wo steht die kommunale Wärmeplanung?
Die Stadt erarbeitet mit dem Institut für Energietechnik IfE GmbH eine kommunale Wärmeplanung — gefördert in der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kennzeichen 67K27116). Die Förderphase läuft seit dem 1. Dezember 2024. Der Plan soll Orientierungsgebiete für Netze und dezentrale Lösungen zeigen; ein Anschlusszwang entsteht dadurch allein nicht.
Quelle: Stadt Lichtenfels; Wärmeplanung Info
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen zu Lichtenfels
- Wie ist Lichtenfels per Bahn und ÖPNV angebunden?
- Liegt Lichtenfels im VGN?
- Wohin fahren Regionalzüge vom Bahnhof?
Der Bahnhof ist Knoten im oberfränkischen Netz mit Verbindungen u. a. nach Bamberg, Coburg, Kronach und Kulmbach. Seit dem 1. Januar 2015 gehört der Landkreis zum Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) — Tickets und Fahrplanauskunft laufen über den Verbund bzw. den Bayern-Fahrplan.
- Lohnt sich Wohnen in Lichtenfels beim Pendeln nach Bamberg oder Erlangen?
- Wie gut erreiche ich Bamberg ohne Auto?
- Ist Lichtenfels Pendlerstandort Oberfranken?
Der Landkreis bezeichnet Lichtenfels ausdrücklich als Wohnstandort für Pendler in den Raum Bamberg–Forchheim–Erlangen. Regionalzüge und der VGN-Tarif tragen den Alltag; die konkrete Fahrzeit hängt von Linie und Umstieg ab — prüfen Sie Ihren Anschluss im Fahrplan.
- Gibt es in Lichtenfels Kita-Gebühren — und was zahlt der Freistaat dazu?
- Wie hoch ist der bayerische Beitragszuschuss?
- Brauche ich einen Antrag für die 100 Euro?
Elternbeiträge setzt der jeweilige Träger nach Buchungszeit fest. Für die Kindergartenzeit (ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei wird, bis zur Einschulung) reduziert der Freistaat den Beitrag um 100 € monatlich — ohne eigenen Elternantrag. Krippe und Hort bleiben beitragspflichtig; Verpflegung und Spielgeld kommen oft hinzu.
- Wo steht die kommunale Wärmeplanung der Stadt?
- Gibt es schon einen fertigen Wärmeplan?
- Was bedeutet Förderkennzeichen 67K27116?
Die Stadt erarbeitet mit dem Institut für Energietechnik IfE GmbH eine kommunale Wärmeplanung, gefördert über die Nationale Klimaschutzinitiative (Kennzeichen 67K27116). Die Förderphase läuft seit dem 1. Dezember 2024. Ergebnisse sollen Orientierungsgebiete zeigen — ohne automatischen Anschlusszwang.
- Ist Lichtenfels hochwassergefährdet?
- Betrifft der Main das Stadtgebiet?
- Was gilt am Leuchsenbach?
Im Landkreis sind u. a. Main, Mühlbach und Leuchsenbach als Risikogewässer ausgewiesen. Am Leuchsenbach besteht eine vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebiets im Stadtgebiet. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, prüfen Sie flurstückscharf im LfU-Kartendienst — pauschale Aussagen ersetzen die Karte nicht.
Quelle: LfU Bayern; Wassergefahr prüfenQuelle: Landkreis Lichtenfels; Leuchsenbach
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden