Immobilien zum Kaufen in Lindenberg i.Allgäu
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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Lindenberg i.Allgäu – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Kaufen in Lindenberg i.Allgäu
Wer in Lindenberg i.Allgäu kauft, plant neben Notar und Grundbuch die laufende Grundsteuer nach der Reform (ab 2025): Die Stadt setzt die Hebesätze A und B auf je 360 v. H. Bei Nebenwohnsitz kommt die Zweitwohnungssteuer von 15 v. H. der Jahresnettokaltmiete hinzu. Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse.
Quelle: Stadt Lindenberg; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Lindenberg; ZweitwohnungssteuersatzungQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage
Wie setzt die Stadt die neue Grundsteuer fest?
Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest; die Stadt wendet den Hebesatz an und erlässt den Jahresbescheid. Der Verkaufspreis ist nicht die Bemessungsgrundlage. Aktuelle Sätze stehen auf der städtischen Grundsteuerseite und in der Haushaltssatzung.
Quelle: Stadt Lindenberg; Grundsteuer VerfahrenQuelle: Grundsteuer Bayern; Flächenmodell
Grundbuch, Bauplätze und Wärmeplan
Zuständig ist das Amtsgericht Lindau – Grundbuchamt (Stiftsplatz 4) für alle Grundstücke im Landkreis. Städtische Wohnbaugrundstücke (Baugebiet Schwesternareal in Vorbereitung) vermarktet die Stadt über Baupilot; verbindlich ist die digitale Interessentenliste. Die kommunale Wärmeplanung (Stadtratsbeschluss 24. November 2025, Bearbeitung durch bifa) soll bis 30. Juni 2028 vorliegen; der Plan begründet keinen Anschlusszwang. Entwurf-Auslage ist für Herbst 2026 vorgesehen.
Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt LindauQuelle: Stadt Lindenberg; BaugrundstückeQuelle: Stadt Lindenberg; Wärmeplanung
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen zum Kaufen in Lindenberg i.Allgäu
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf?
- Welcher Grunderwerbsteuersatz gilt in Bayern?
- Welche Kaufnebenkosten kommen dazu?
Es gilt der bayerische Satz von 3,5 % (siehe Bundesland-Block in der Ortsbeschreibung). Dazu kommen typischerweise Notar- und Grundbuchkosten; Maklerprovision nur nach Vereinbarung.
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz?
- Welche Hebesätze gelten nach der Reform ab 2025?
- Grundsteuer A und B Lindenberg?
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) betragen beide Hebesätze der Stadt 360 v. H. (A: land- und forstwirtschaftliche Betriebe, B: übrige Grundstücke). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Bescheid.
- Wo ist das zuständige Grundbuchamt?
- Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
- Wie beantrage ich einen Grundbuchauszug?
Für Lindenberg i.Allgäu ist das Amtsgericht Lindau – Grundbuchamt zuständig (Stiftsplatz 4, 88131 Lindau). Auszüge nur schriftlich oder per E-Mail (nicht telefonisch); einfacher Ausdruck 10 €, beglaubigt 20 €.
- Wo finde ich Bodenrichtwerte?
- Gibt es BORIS für Lindenberg?
- Welcher Gutachterausschuss ist zuständig?
Öffentliche Bodenrichtwerte für Bayern liegen in der Kartenauskunft der Gutachterausschüsse. Die Stadt verweist unter Bauen & Wohnen auf die Bodenrichtwerte; konkrete Zonenwerte lesen Sie in der Karte, nicht als Ortsmittel.
Quelle: Bodenrichtwerte Bayern; KartenauskunftQuelle: Stadt Lindenberg; Bauen und Wohnen
- Gibt es städtische Bauplätze — etwa das Schwesternareal?
- Wie bewerbe ich mich auf ein Grundstück?
- Was ist Baupilot?
Die Stadt vermarktet Wohnbaugrundstücke digital über Baupilot; verbindlich ist die digitale Interessentenliste. Die Vermarktung im Baugebiet Schwesternareal ist in Vorbereitung (Vergaberichtlinien und Bebauungsplan bereits einsehbar, konkrete Parzellen noch nicht buchbar).
- Was bedeutet der Wärmeplan für Käufer?
- Gibt es Fernwärmezwang?
- Bis wann muss der Plan fertig sein?
Die Stadt erstellt erstmals einen Wärmeplan (Beschluss 24.11.2025, bifa; Frist 30. Juni 2028). Er ist eine strategische Fachplanung ohne Anschlusszwang; energetische Pflichten richten sich nach dem Gebäudeenergiegesetz. Entwurf-Auslage: Herbst 2026.
- Fallen Zweitwohnungssteuern an, wenn ich nicht Hauptwohnsitz anmelde?
- Steuersatz Zweitwohnung beim Kauf?
- Wen muss ich informieren?
Ja, sobald Sie eine Zweitwohnung innehaben: 15 v. H. der Jahresnettokaltmiete, Anzeige an die Stadtkämmerei innerhalb eines Monats. Die melderechtliche Anmeldung ersetzt die Steueranzeige nicht.
- Welche Eigentumsförderung gibt es in Bayern?
- Was ist das Zinsverbilligungsprogramm?
- Wo beantrage ich BayernLabo-Förderung?
Landesweit (siehe Bundesland-Block): Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm der BayernLabo für selbst genutzten Wohnraum, mit Einkommensgrenzen. Antrag vor Vertrag/Baubeginn bei der zuständigen Bewilligungsstelle (Landratsamt).
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden