Immobilien zum Kaufen in Lohr a.Main

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Das Wichtigste zum Kaufen in Lohr a.Main

Wer in Lohr a.Main kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer — einer der niedrigsten Sätze bundesweit. Beim Mieten gilt vor Ort keine Mietpreisbremse; für Eigentümer zählt vor allem die neue Grundsteuer (ab 2025) mit Hebesatz 500 %.

Quelle: BayernPortal; GrunderwerbsteuerQuelle: Gesetze Bayern; Mieterschutz-AnlageQuelle: Stadt Lohr a.Main; Grundsteuer Hebesatz

Wie funktioniert die neue Grundsteuer hier?

Bayern bewertet nach dem Flächenmodell (Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie Nutzung — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer. Stadtrat und Satzung halten Grundsteuer A und B einheitlich bei 500 % (ab Haushaltsjahr 2025).

Quelle: Stadt Lohr a.Main; Flächenmodell ErklärungQuelle: Stadt Lohr a.Main; Hebesatzsatzung 2025

Welche Heizungsinfos liefert die Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung soll bis Herbst 2026 vorliegen. Geprüft werden unter anderem Mainwasser-Wärmepumpen und Abwärmepotenziale — als strategische Karte für Netz- und Einzelversorgung, ohne Anschlusszwang. Für Kauf und Sanierung lohnt der Blick auf den aktuellen Planungsstand der Stadt.

Quelle: Stadt Lohr a.Main; Wärmeplanung Kauf

Wo liegt das Grundbuch — und wo der Bodenrichtwert?

Zuständig für Grundstücke in Lohr a.Main ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Gemünden a.Main (Nebenstelle Bahnhofstraße 13). Amtliche Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss beim Landratsamt Main-Spessart; Auskunft und Karte laufen über die bayerischen Bodenrichtwert-Portale.

Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt GemündenQuelle: BayernPortal; Bodenrichtwerte

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen für Käuferinnen und Käufer in Lohr a.Main

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Lohr a.Main?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in Bayern?
  • Ab wann ist die Grunderwerbsteuer fällig?

In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % der Gegenleistung (meist des Kaufpreises). Die Steuer entsteht mit wirksamem Kaufvertrag; die Zahlungsfrist steht im Bescheid (regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe). Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein.

Quelle: BayernPortal; Grunderwerbsteuer

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Was kosten Notar und Grundbuch?
  • Zahlt der Käufer die Maklercourtage?

Neben der Grunderwerbsteuer (3,5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an — die Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab. Bei Wohnimmobilien gelten die bundesweiten Maklerregeln (u. a. hälftige Teilung, sofern ein Makler eingeschaltet ist). Steuer und Gebühren als Eigenkapital einplanen.

Quelle: BayernPortal; Kaufnebenkosten Rahmen

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Lohr a.Main?
  • Welcher Hebesatz gilt nach der Reform?
  • Unterscheiden sich Grundsteuer A und B?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gelten Grundsteuer A und B jeweils mit Hebesatz 500 %. Bayern nutzt das wertunabhängige Flächenmodell. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer.

Quelle: Stadt Lohr a.Main; Grundsteuer HebesatzQuelle: Stadt Lohr a.Main; Hebesatzsatzung

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Lohr a.Main?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
  • Ist Gemünden zuständig?

Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Gemünden a.Main, Nebenstelle Bahnhofstraße 13. Notarinnen und Notare übermitteln Eintragungen elektronisch. Privatpersonen beantragen Auszüge schriftlich und müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt Gemünden

  • Wo finde ich den Bodenrichtwert für ein Grundstück in Lohr a.Main?
  • Was ist BORIS-Bayern?
  • Wer setzt die Bodenrichtwerte fest?

Amtliche Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss beim Landratsamt Main-Spessart. Über die Portale Bodenrichtwerte Bayern / BORIS-Bayern erhalten Sie Zonenauskünfte (teilweise gebührenpflichtig). Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter — kein Kaufpreis Ihres Objekts.

Quelle: BayernPortal; BodenrichtwerteQuelle: BORIS-Bayern; Bodenrichtwert-Portal

  • Was bedeutet die Wärmeplanung für Käufer in Lohr a.Main?
  • Muss ich an ein Wärmenetz anschließen?
  • Wann liegt der Wärmeplan vor?

Die kommunale Wärmeplanung soll bis Herbst 2026 abgeschlossen sein und zeigt mögliche Netz- und Einzelversorgungsgebiete — unter anderem mit Blick auf Mainwasser-Potenziale. Sie verpflichtet Sie nicht zu einem bestimmten Heizsystem, gibt aber Orientierung für Kauf und Sanierung.

Quelle: Stadt Lohr a.Main; Wärmeplanung Käufer

  • Welche Kita-Regeln sollte ich als kaufernde Familie kennen?
  • Gibt es den 100-Euro-Zuschuss auch in Lohr?
  • Wo melde ich mein Kind an?

Elternbeiträge folgen der städtischen Gebührentabelle; Bayern rechnet für Kindergartenkinder bis Schuleintritt 100 € an. Ab dem dritten gleichzeitig betreuten Kind im Stadtgebiet entfällt der Beitrag. Die Anmeldung läuft zentral online über die Stadt Lohr a.Main.

Quelle: Stadt Lohr a.Main; Kita-Beiträge Käufer

  • Wie ist die ÖPNV-Anbindung für Berufspendler nach dem Kauf?
  • Kann ich ohne Zweitwagen nach Würzburg pendeln?
  • Was bringt der Lohrliner?

Stündliche Züge nach Würzburg und Aschaffenburg sowie der Lohrliner im 30-Minuten-Takt erleichtern den Alltag ohne Zweitwagen. Tarife und Verbundinformationen liefert der Nahverkehr Mainfranken (NVM).

Quelle: Stadt Lohr a.Main; Pendeln KäuferQuelle: Stadt Lohr a.Main; Lohrliner Käufer

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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