Immobilien zum Mieten in Marktheidenfeld

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Das Wichtigste zum Mieten in Marktheidenfeld

Wer in Marktheidenfeld mietet, hat keine Mietpreisbremse: Die Stadt fehlt in der Anlage der Mieterschutzverordnung (ab 01.01.2026); im ganzen Landkreis Main-Spessart ist keine Gemeinde gelistet. Im Bestand gilt die allgemeine Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren, soweit die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten wird. Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht die Stadt nicht. Die neue Grundsteuer (ab 2025) kann über die Nebenkosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht — Hebesatz B 2026: 325 v. H.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz RegelungenQuelle: Stadt Marktheidenfeld; Hebesatz 2026

Wo beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein?

Zuständig ist das Landratsamt Main-Spessart in Karlstadt (Wohnungsbauförderung, Marktplatz 8), nicht das Rathaus. Dort stellen Sie den Antrag auf Wohnberechtigungsschein oder Benennung für geförderte Mietwohnungen. Die Stadt vermietet selbst Sozialwohnungen (unter anderem im Bestand An den Birken); Anfragen laufen über die städtische Hausverwaltung.

Quelle: Landkreis Main-Spessart; WohnberechtigungQuelle: Stadt Marktheidenfeld; Sozialwohnung

Was kostet die städtische Kita — und das Parken?

Elternbeiträge der Stadt gelten ab dem 1. Januar 2026 nach Buchungszeit; Kindergarten (drei Jahre bis Einschulung) bei 4–5 Stunden: 135 € monatlich. Geschwister: 50 % für das zweite Kind, ab dem dritten Kind frei, wenn alle gleichzeitig eine städtische Kita besuchen. Rund 1.000 Parkplätze im Zentrum sind kostenfrei; weitere rund 300 gebührenpflichtige Plätze liegen am Rathaus und in der Tiefgarage P4.

Quelle: Stadt Marktheidenfeld; Kita-GebührensatzungQuelle: Stadt Marktheidenfeld; Parken Innenstadt

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Mieten in Marktheidenfeld

  • Gilt in Marktheidenfeld die Mietpreisbremse?
  • Steht Marktheidenfeld in der MiSchuV?
  • Darf die Neuvermietungsmiete gedeckelt werden?

Nein. Marktheidenfeld ist in der Anlage zur bayerischen Mieterschutzverordnung (ab 01.01.2026) nicht aufgeführt; der Landkreis Main-Spessart enthält keine gelistete Gemeinde. Landesrahmen siehe Bundesland-Block in der Ortsbeschreibung.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
  • 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Wie stark darf die Miete steigen?

Es gilt die allgemeine Grenze: höchstens 20 % innerhalb von drei Jahren, und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus. Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze greift nur in MiSchuV-Gemeinden — Marktheidenfeld gehört nicht dazu.

Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz Regelungen

  • Gibt es in Marktheidenfeld einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Hat die Stadt einen Mietspiegel veröffentlicht?

Im Ortsrecht und auf den Fachseiten der Stadt ist kein amtlicher Mietspiegel veröffentlicht. Für die ortsübliche Vergleichsmiete bleiben die gesetzlichen Auskunftsmittel maßgeblich — Inseratsdurchschnitte ersetzen das nicht.

Quelle: Stadt Marktheidenfeld; Ortsrecht

  • Wo beantrage ich in Marktheidenfeld einen Wohnberechtigungsschein?
  • Wer ist für den WBS zuständig?
  • Geht der Antrag beim Rathaus?

Beim Landratsamt Main-Spessart (Wohnungsbauförderung, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt). Das Rathaus stellt den Schein nicht aus. Gebührenrahmen laut Kreis: typischerweise 7,50 bis 20 € für die Erteilung.

Quelle: Landkreis Main-Spessart; WohnberechtigungQuelle: BayernPortal; WBS Beantragung

  • Vermietet die Stadt selbst Sozialwohnungen?
  • Was ist An den Birken?
  • Wen kontaktiere ich für städtische Mietwohnungen?

Ja. Die Stadt listet unter anderem Sozialwohnungen An den Birken und weitere städtische Mietobjekte. Auskünfte erteilen die Hausverwaltung (Rathaus) unter den auf der Bauen-Seite genannten Kontakten.

Quelle: Stadt Marktheidenfeld; Städtische Mietwohnungen

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in den Nebenkosten?
  • Hebesatz B Marktheidenfeld nach der Reform?
  • Darf der Vermieter die Grundsteuer umlegen?

Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt Hebesatz B 2026: 325 v. H. Umlage über die Betriebskosten nur, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Das Finanzamt Lohr setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz.

Quelle: Stadt Marktheidenfeld; Hebesatz 2026

  • Was kosten städtische Kitas in Marktheidenfeld?
  • Gibt es Geschwisterermäßigung?
  • Ab wann gelten die neuen Gebühren?

Ab dem 1. Januar 2026 nach Buchungszeit. Kindergarten (drei Jahre bis Einschulung) zum Beispiel 135 € bei 4–5 Stunden. Zweites Kind 50 %, ab dem dritten Kind frei — nur wenn alle Kinder gleichzeitig eine städtische Einrichtung besuchen. Landesweiter Zuschuss: Bundesland-Block.

Quelle: Stadt Marktheidenfeld; Kita-GebührensatzungQuelle: Stadt Marktheidenfeld; Kindertageseinrichtungen

  • Was kostet die Stadtbus-Monatskarte für Mieter?
  • Gilt der 30-Euro-Tarif im ganzen Stadtgebiet?
  • Wie bestelle ich die Stammkarte?

Ja — mit Stammkarte einheitlich 30 € im Stadtgebiet, unabhängig vom Wabentarif. Bestellschein im Stadtbus, im Bürgerbüro oder beim NVM. Anschluss an Regionalbusse am ZOB.

Quelle: Stadt Marktheidenfeld; Stadtbus-Monatskarte

  • Ist Parken für Mieter ohne Stellplatz kostenfrei?
  • Brauche ich einen Bewohnerparkausweis?
  • Was kostet P4 am Rathaus?

Rund 1.000 Plätze im Zentrum sind kostenfrei. Gebührenpflichtig sind Rathausparkplatz und Tiefgarage P4 (zusammen rund 300 Plätze). Einen Bewohnerparkausweis beantragen Sie über das BayernPortal der Stadt.

Quelle: Stadt Marktheidenfeld; ParkenQuelle: BayernPortal; Bewohnerparken

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