Immobilien zum Mieten in Moosburg a.d.Isar

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Das Wichtigste zum Mieten in Moosburg a.d.Isar

Wer in Moosburg a.d.Isar mietet, trifft seit dem 1. Januar 2026 auf Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze: Bei Neuverträgen höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete, im Bestand maximal 15 % Erhöhung in drei Jahren (MiSchuV bis 31. Dezember 2029). Die Grundsteuer B mit Hebesatz 400 v. H. (Reform ab 2025) darf nur über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Quelle: Gesetze Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Gesetze Bayern; Gemeindenliste MiSchuVQuelle: Stadt Moosburg; Realsteuerhebesätze

Gibt es einen amtlichen Mietspiegel?

Nein — die Stadt veröffentlicht keinen amtlichen Mietspiegel. Für die ortsübliche Vergleichsmiete bleiben die gesetzlichen Wege des BGB maßgeblich (etwa drei Vergleichswohnungen oder ein Gutachten). Die Mietpreisbremse und die 15- %-Kappung gelten trotzdem.

Quelle: BayernPortal; Mieterschutz Infos

Wie kommen Sie an eine Sozialwohnung?

Für geförderten Mietwohnraum im Landkreis Freising (u. a. Moosburg) beantragen Sie beim Landratsamt Freising eine Vormerkungsbescheinigung; erst damit stehen Sie auf der Warteliste. Ein allgemeiner WBS II für Bayern reicht hier allein oft nicht aus. Die Wohnungssuche läuft anschließend selbstständig bei Vermietern bzw. Verwaltern.

Quelle: Landkreis Freising; WohnberechtigungsscheineQuelle: BayernPortal; WBS Onlineantrag

Was gilt für Kita-Beiträge vor Ort?

Städtische Einrichtungen erheben Benutzungsgebühren nach der Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung; Anmeldung über Little Bird. Aufnahme priorisiert u. a. Kinder mit Erstwohnsitz in Moosburg. Den landesweiten Kindergartenzuschuss entnehmen Sie dem Bundesland-Block.

Quelle: Stadt Moosburg; KindertageseinrichtungenQuelle: Stadt Moosburg; Kita-Benutzungssatzung

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Mieten in Moosburg a.d.Isar

  • Gilt in Moosburg a.d.Isar die Mietpreisbremse?
  • Ist Moosburg angespannter Wohnungsmarkt?
  • Welche Kappungsgrenze gilt beim Mieten?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 steht Moosburg a.d.Isar in der Anlage zur bayerischen Mieterschutzverordnung (bis 31. Dezember 2029). Bei Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; im Bestand gilt die abgesenkte Kappung von 15 % in drei Jahren.

Quelle: Gesetze Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Gesetze Bayern; Gemeindenliste MiSchuVQuelle: BayernPortal; Mieterschutz Infos

  • Gibt es in Moosburg einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?

Nein — die Stadt veröffentlicht keinen amtlichen Mietspiegel. Vergleichsmieten stützen sich auf die gesetzlichen Wege des BGB (z. B. drei Vergleichswohnungen oder ein Gutachten). Die Mietpreisbremse und die 15- %-Kappung gelten unabhängig davon.

Quelle: BayernPortal; Mieterschutz Infos

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn?
  • Was ist die Vormerkungsbescheinigung Freising?
  • Wo ist das Wohnungsamt für Sozialwohnungen?

Für geförderten Mietwohnraum in Moosburg und anderen kreisangehörigen Gemeinden mit Angebot brauchen Sie beim Landratsamt Freising eine Vormerkungsbescheinigung; erst damit stehen Sie auf der Warteliste. Ein allgemeiner WBS II für Bayern reicht allein oft nicht. Online-Antrag über das BayernPortal möglich.

Quelle: Landkreis Freising; WohnberechtigungsscheineQuelle: BayernPortal; WBS Onlineantrag

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz — und betrifft er Mieter?
  • Wird die Grundsteuer auf die Nebenkosten umgelegt?

Grundsteuer B: Hebesatz 400 v. H. (neue Grundsteuer ab 2025; Satzung vom 21. Oktober 2024). Vermieter dürfen die Grundsteuer nur umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer.

Quelle: Stadt Moosburg; Realsteuerhebesätze

  • Was kosten Kita-Plätze — und wo melde ich an?
  • Welche Aufnahmekriterien gelten in Moosburg?

Elternbeiträge richten sich nach der Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung der Stadt; Anmeldung über Little Bird. Die Benutzungssatzung priorisiert u. a. Kinder mit Erstwohnsitz in Moosburg. Den landesweiten BayKiBiG-Zuschuss entnehmen Sie dem Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.

Quelle: Stadt Moosburg; KindertageseinrichtungenQuelle: Stadt Moosburg; Kita-Benutzungssatzung

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach München?
  • Gibt es Zug und Bus vom Bahnhof Moosburg?

Regionalzüge im MVV-Tarif verbinden Moosburg mit München in rund 30 Minuten. Buslinien und der On-Demand-Dienst FLEX Moosburg erschließen das Stadtgebiet bis zum Bahnhof; Details und Fahrpläne stehen auf der Stadtseite ÖPNV.

Quelle: Stadt Moosburg; ÖPNV und ÖV

  • Liegt meine Wohnung in einem Wärmenetz-Gebiet?
  • Gibt es Fernwärme für Mieter in Moosburg?

Im Norden besteht ein Nahwärmenetz; die kommunale Wärmeplanung zeigt weitere Versorgungsoptionen. Ob Ihre Adresse angeschlossen ist oder als Eignungsgebiet gilt, klären Sie bei Vermieter, Netzbetreiber und Stadt — der Wärmeplan allein erzwingt keinen Anschluss.

Quelle: Stadt Moosburg; Wärmeplanung

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 06.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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