Immobilien zum Mieten in Morbach
0 Immobilien werden in Morbach zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Morbach – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Morbach
Neuverträge in Morbach unterliegen keiner Mietpreisbremse — der Kreis Bernkastel-Wittlich fehlt in der Landes-Kulisse für angespannte Wohnungsmärkte. Bestandsmieten dürfen um höchstens 20 % in drei Jahren steigen, höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Für Wohngeld gilt in der Gemeinde die Mietenstufe I.
Quelle: Land RLP; Mieterschutz KulisseQuelle: WoGV; Mietenstufe Morbach
Wo beantrage ich Wohnberechtigung und Wohngeld?
Den Wohnberechtigungsschein (WBS) — die Bescheinigung, dass Sie eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen dürfen — können Sie im Digitalen Rathaus der Gemeinde mit AusweisApp beantragen. Der Schein gilt in der Regel ein Jahr und vergibt keine Wohnung. Wohngeldbehörde ist die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in Wittlich; Papierformulare liegen im Sozialamt der Gemeindeverwaltung.
Quelle: Gemeinde Morbach; WBS Digitales RathausQuelle: Serviceportal RLP; WBS GeltungQuelle: Gemeinde Morbach; Wohngeld Kreis
Wie organisiere ich Kita und Schule nach dem Umzug?
Kindertagesstätten betreibt die Gemeinde selbst; Anmeldung und Ferienbetreuung laufen über die Verwaltung in der Bahnhofstraße. Die integrative Kita „Auf der Huhf“ bietet auch Krippenplätze. Schulträger sind drei Grundschulen in Haag/Merscheid, Morbach und Morscheid (Blandine Merten) plus die IGS Morbach mit gymnasialer Oberstufe. Landesweite Kita-Beitragsregeln stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Gemeinde Morbach; Bildung KitaQuelle: Gemeinde Morbach; Kita FerienbetreuungQuelle: Gemeinde Morbach; Schulen
Landet die Grundsteuer in den Nebenkosten?
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt der Hebesatz der Grundsteuer B von 465 % (2026). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz. Die Steuer ist umlagefähig, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Gemeinde Morbach; Hebesatz Grundsteuer B
Bundesland Rheinland-Pfalz:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Mietpreisbegrenzungsverordnung (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine Installationspflicht (PV-ready)
Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Land RLP; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbegrenzung nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land RLP; Mietpreisbremse
- Grundsteuerreform Bundesmodell — Quelle: Land RLP; Grundsteuerreform
Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Morbach
- Gilt in Morbach die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvermietungsmiete beliebig über der Vergleichsmiete liegen?
- Ist Bernkastel-Wittlich angespannter Wohnungsmarkt?
Nein. Die Mietpreisbegrenzungsverordnung nennt Landau, Ludwigshafen, Mainz, Speyer, Worms sowie die Gemeinden im Landkreis Alzey-Worms und im Rhein-Pfalz-Kreis — nicht den Kreis Bernkastel-Wittlich. Bei Neuvermietung gilt daher keine Deckelung auf die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 %. Ausnahmen und Bundesregeln bleiben unberührt.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Morbach?
- Gilt 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
- Ist die Kappung im Hunsrück abgesenkt?
Es gilt der gesetzliche Regelsatz: höchstens 20 % in drei Jahren, zusätzlich höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte 15-%-Grenze gilt in Rheinland-Pfalz nur in Landau, Ludwigshafen, Mainz, Speyer und im Rhein-Pfalz-Kreis — Morbach gehört nicht dazu.
- Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein in Morbach?
- Geht der WBS online mit AusweisApp?
- Wie lange gilt der Schein?
Den WBS beantragen Sie bei der Gemeinde Morbach, auch online im Digitalen Rathaus (AusweisApp). Der Schein weist nach, dass Sie eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen dürfen; er gilt in Rheinland-Pfalz in der Regel höchstens ein Jahr und vergibt keine Wohnung.
Quelle: Gemeinde Morbach; WBS Digitales RathausQuelle: Serviceportal RLP; WBS Geltung
- Welche Mietstufe gilt in Morbach beim Wohngeld?
- Wo stelle ich den Wohngeldantrag?
- Unterscheidet sich Morbach von Wittlich?
Für die Gemeinde Morbach gilt die Mietenstufe I (Wittlich: Stufe II). Wohngeldbehörde ist die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in Wittlich; Papierformulare gibt das Sozialamt der Gemeinde aus.
Quelle: WoGV; Mietenstufe MorbachQuelle: Gemeinde Morbach; Wohngeld Kreis
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz — und landet er in den Nebenkosten?
- Welcher Hebesatz B gilt 2026?
- Ist die Grundsteuer umlagefähig?
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) liegt der Hebesatz der Grundsteuer B 2026 bei 465 %, der der Grundsteuer A bei 345 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz. Vermieter dürfen die Steuer über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
- Wie erreiche ich Kita und Schule als Familie, die nach Morbach zieht?
- Gibt es eine IGS mit Abitur vor Ort?
- Wo liegen die Grundschulen?
Kita-Plätze organisiert die Gemeindeverwaltung; die integrative Kita „Auf der Huhf“ hat Krippenplätze. Grundschulen gibt es in Haag/Merscheid, Morbach und Morscheid; die IGS bietet die gymnasiale Oberstufe. Landesweite Beitragsregeln: siehe Bundesland-Block in der Ortsbeschreibung.
Quelle: Gemeinde Morbach; Bildung KitaQuelle: Gemeinde Morbach; Schulen
- Wie pendle ich ohne Auto zur Arbeit in Wittlich oder Trier?
- Welche Buslinie fährt über die Hochmoselbrücke?
- Wo steige ich nach Trier um?
Im VRT: Linien 340/341 im kombinierten Stundentakt nach Wittlich bzw. Kues, 840 im Zweistundentakt über die Hochmoselbrücke nach Wittlich. Nach Trier: 380 nach Thalfang, dort 800 (werktags). Fahrpläne aktuell prüfen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden