Immobilien zum Kaufen in Nördlingen
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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Nördlingen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Kaufen in Nördlingen
Beim Immobilienkauf in Nördlingen fallen in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer an — bundesweit der niedrigste Landessatz. Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse (MiSchuV-Liste ohne Nördlingen); das entlastet Neuvermieter, schützt Käufer aber nicht vor laufenden Eigentümerkosten wie der neuen Grundsteuer.
Quelle: Finanzamt München; GrunderwerbsteuerQuelle: Verkündungsplattform Bayern; MiSchuV
Welche Nebenkosten und welches Grundbuchamt?
Neben der Grunderwerbsteuer planen Sie Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ein — typischerweise in der Größenordnung von rund 1,5–2 % des Kaufpreises, abhängig vom Beurkundungsumfang. Zuständig für den Landkreis Donau-Ries ist das Grundbuchamt am Amtsgericht Nördlingen (Tändelmarkt 5). Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts erfolgt keine Eigentumsumschreibung.
Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt Nördlingen
Wie funktioniert die neue Grundsteuer hier?
Ab 2025 gilt die neue Grundsteuer nach der Reform. Bayern bewertet nach dem Flächenmodell (Äquivalenzzahlen für Grundstücks- und Gebäudefläche — ausdrücklich kein Verkaufspreis-/Marktwert-Modell). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz. Seit dem 1. Januar 2025 liegt der Hebesatz der Grundsteuer B bei 360 %.
Quelle: Stadt Nördlingen; Hebesatz 2025Quelle: Freistaat Bayern; Flächenmodell
Welche Heizperspektive zeigt der Wärmeplan?
Der beschlossene Wärmeplan kennzeichnet drei Netzgebiete (unter anderem Altstadt und Wemdinger Viertel) sowie dezentrale Lagen mit Wärmepumpen-Schwerpunkt. Netzausbau kann Jahre dauern; in dezentralen Gebieten entscheiden Eigentümer über den Heizungswechsel selbst. Nutzen Sie den Plan als Lage-Check vor Kauf und Sanierung — nicht als Anschlussverpflichtung.
Quelle: Stadt Nördlingen; Wärmeplanung
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen für Käuferinnen und Käufer in Nördlingen
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Nördlingen?
- Welcher GrESt-Satz gilt in Bayern?
- Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?
Für Grundstücke in Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % der Gegenleistung (meist des Kaufpreises). Die Steuer entsteht mit wirksamem Kaufvertrag; ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein.
- Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
- Was kosten Notar und Grundbuch?
- Zahlt der Käufer Maklercourtage?
Neben 3,5 % Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem GNotKG an (häufig rund 1,5–2 % des Kaufpreises, je nach Umfang). Bei Wohnimmobilien gelten für Maklerprovisionen die bundesweiten Regeln (u. a. hälftige Teilung, sofern ein Makler eingeschaltet ist). Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein.
- Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Nördlingen?
- Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
- Gilt das für den ganzen Landkreis Donau-Ries?
Zuständig ist das Grundbuchamt am Amtsgericht Nördlingen (Tändelmarkt 5) — für alle Grundstücke im Landkreis Donau-Ries. Notare übermitteln Eintragungsanträge elektronisch; Privatpersonen beantragen Auszüge persönlich, per Post/Fax oder über das BayernPortal-Onlineverfahren bei berechtigtem Interesse.
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Nördlingen?
- Welcher Hebesatz gilt nach der Reform 2025?
- Was ist das bayerische Flächenmodell?
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Bayern das wertunabhängige Flächenmodell (Fläche von Grundstück und Gebäude — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 360 % (Grundsteuer A: 410 %).
Quelle: Stadt Nördlingen; HebesatzsatzungQuelle: Freistaat Bayern; Flächenmodell
- Wo finde ich den Bodenrichtwert für Nördlingen?
- Was ist BORIS Bayern?
- Ist der Bodenrichtwert der Kaufpreis?
Amtliche Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse; in Bayern recherchieren Sie sie über das Portal bodenrichtwerte.bayern.de (BORIS Bayern). Der Wert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter unbebauten Bodens in einer Zone — Orientierung, kein Kaufpreis Ihres Objekts. Für die neue Grundsteuer in Bayern ist der Bodenrichtwert ohnehin nicht die Bemessungsgrundlage (Flächenmodell).
Quelle: Gutachterausschüsse Bayern; BodenrichtwerteQuelle: Freistaat Bayern; Grundsteuer Bemessung
- Liegt mein Kaufobjekt in einem geplanten Wärmenetz?
- Was bedeutet der Wärmeplan für Sanierer?
- Gibt es Anschlusszwang?
Der beschlossene Wärmeplan weist drei Netzgebiete aus (u. a. Altstadt, Wemdinger Viertel und den Korridor um Krankenhaus/Augsburger Straße). Außerhalb sind dezentrale Lösungen vorgesehen. Prüfen Sie die Karten der Stadt vor Kauf und Heizungstausch; ein Netzanschlusszwang folgt aus dem Plan allein nicht, und der Netzaufbau kann Jahre dauern.
- Welche Förderungen gibt es für Eigentum und Sanierung?
- Hilft die Stadt bei Energieberatung?
- Wo finde ich KfW- und Landesprogramme?
Für energetische Sanierung und Heizungstausch kommen bundesweite Programme (u. a. KfW/BAFA) sowie bayerische Wohnraum- und Sanierungsförderungen infrage — Voraussetzungen ändern sich häufig. Die Stadt verweist auf ihrer Klimaschutzseite auf Energieberatung und den Wärmeplan als Planungsgrundlage; konkrete Förderanträge prüfen Sie bei den jeweiligen Bewilligungsstellen.
- Was kostet die Kita, wenn wir mit Kindern nach Nördlingen ziehen?
- Ist der Kindergarten beitragsfrei?
Kita-Plätze sind nicht generell beitragsfrei. Städtische Gebühren richten sich nach Buchungszeit; der Freistaat zahlt ab dem Kindergartenjahr mit dem dritten Geburtstag 100 € Zuschuss monatlich bis zur Einschulung. Bedarf online bei der Stadt anmelden.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden