Immobilien zum Kaufen in Nördlingen

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Das Wichtigste zum Kaufen in Nördlingen

Beim Immobilienkauf in Nördlingen fallen in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer an — bundesweit der niedrigste Landessatz. Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse (MiSchuV-Liste ohne Nördlingen); das entlastet Neuvermieter, schützt Käufer aber nicht vor laufenden Eigentümerkosten wie der neuen Grundsteuer.

Quelle: Finanzamt München; GrunderwerbsteuerQuelle: Verkündungsplattform Bayern; MiSchuV

Welche Nebenkosten und welches Grundbuchamt?

Neben der Grunderwerbsteuer planen Sie Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ein — typischerweise in der Größenordnung von rund 1,5–2 % des Kaufpreises, abhängig vom Beurkundungsumfang. Zuständig für den Landkreis Donau-Ries ist das Grundbuchamt am Amtsgericht Nördlingen (Tändelmarkt 5). Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts erfolgt keine Eigentumsumschreibung.

Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt Nördlingen

Wie funktioniert die neue Grundsteuer hier?

Ab 2025 gilt die neue Grundsteuer nach der Reform. Bayern bewertet nach dem Flächenmodell (Äquivalenzzahlen für Grundstücks- und Gebäudefläche — ausdrücklich kein Verkaufspreis-/Marktwert-Modell). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz. Seit dem 1. Januar 2025 liegt der Hebesatz der Grundsteuer B bei 360 %.

Quelle: Stadt Nördlingen; Hebesatz 2025Quelle: Freistaat Bayern; Flächenmodell

Welche Heizperspektive zeigt der Wärmeplan?

Der beschlossene Wärmeplan kennzeichnet drei Netzgebiete (unter anderem Altstadt und Wemdinger Viertel) sowie dezentrale Lagen mit Wärmepumpen-Schwerpunkt. Netzausbau kann Jahre dauern; in dezentralen Gebieten entscheiden Eigentümer über den Heizungswechsel selbst. Nutzen Sie den Plan als Lage-Check vor Kauf und Sanierung — nicht als Anschlussverpflichtung.

Quelle: Stadt Nördlingen; Wärmeplanung

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen für Käuferinnen und Käufer in Nördlingen

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Nördlingen?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in Bayern?
  • Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?

Für Grundstücke in Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % der Gegenleistung (meist des Kaufpreises). Die Steuer entsteht mit wirksamem Kaufvertrag; ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein.

Quelle: Finanzamt München; Grunderwerbsteuer

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Was kosten Notar und Grundbuch?
  • Zahlt der Käufer Maklercourtage?

Neben 3,5 % Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem GNotKG an (häufig rund 1,5–2 % des Kaufpreises, je nach Umfang). Bei Wohnimmobilien gelten für Maklerprovisionen die bundesweiten Regeln (u. a. hälftige Teilung, sofern ein Makler eingeschaltet ist). Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein.

Quelle: Finanzamt München; Kaufnebenkosten Steuer

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Nördlingen?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
  • Gilt das für den ganzen Landkreis Donau-Ries?

Zuständig ist das Grundbuchamt am Amtsgericht Nördlingen (Tändelmarkt 5) — für alle Grundstücke im Landkreis Donau-Ries. Notare übermitteln Eintragungsanträge elektronisch; Privatpersonen beantragen Auszüge persönlich, per Post/Fax oder über das BayernPortal-Onlineverfahren bei berechtigtem Interesse.

Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt Nördlingen

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Nördlingen?
  • Welcher Hebesatz gilt nach der Reform 2025?
  • Was ist das bayerische Flächenmodell?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Bayern das wertunabhängige Flächenmodell (Fläche von Grundstück und Gebäude — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 360 % (Grundsteuer A: 410 %).

Quelle: Stadt Nördlingen; HebesatzsatzungQuelle: Freistaat Bayern; Flächenmodell

  • Wo finde ich den Bodenrichtwert für Nördlingen?
  • Was ist BORIS Bayern?
  • Ist der Bodenrichtwert der Kaufpreis?

Amtliche Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse; in Bayern recherchieren Sie sie über das Portal bodenrichtwerte.bayern.de (BORIS Bayern). Der Wert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter unbebauten Bodens in einer Zone — Orientierung, kein Kaufpreis Ihres Objekts. Für die neue Grundsteuer in Bayern ist der Bodenrichtwert ohnehin nicht die Bemessungsgrundlage (Flächenmodell).

Quelle: Gutachterausschüsse Bayern; BodenrichtwerteQuelle: Freistaat Bayern; Grundsteuer Bemessung

  • Liegt mein Kaufobjekt in einem geplanten Wärmenetz?
  • Was bedeutet der Wärmeplan für Sanierer?
  • Gibt es Anschlusszwang?

Der beschlossene Wärmeplan weist drei Netzgebiete aus (u. a. Altstadt, Wemdinger Viertel und den Korridor um Krankenhaus/Augsburger Straße). Außerhalb sind dezentrale Lösungen vorgesehen. Prüfen Sie die Karten der Stadt vor Kauf und Heizungstausch; ein Netzanschlusszwang folgt aus dem Plan allein nicht, und der Netzaufbau kann Jahre dauern.

Quelle: Stadt Nördlingen; Wärmeplanung

  • Welche Förderungen gibt es für Eigentum und Sanierung?
  • Hilft die Stadt bei Energieberatung?
  • Wo finde ich KfW- und Landesprogramme?

Für energetische Sanierung und Heizungstausch kommen bundesweite Programme (u. a. KfW/BAFA) sowie bayerische Wohnraum- und Sanierungsförderungen infrage — Voraussetzungen ändern sich häufig. Die Stadt verweist auf ihrer Klimaschutzseite auf Energieberatung und den Wärmeplan als Planungsgrundlage; konkrete Förderanträge prüfen Sie bei den jeweiligen Bewilligungsstellen.

Quelle: Stadt Nördlingen; Klimaschutz Kontakt

  • Was kostet die Kita, wenn wir mit Kindern nach Nördlingen ziehen?
  • Ist der Kindergarten beitragsfrei?

Kita-Plätze sind nicht generell beitragsfrei. Städtische Gebühren richten sich nach Buchungszeit; der Freistaat zahlt ab dem Kindergartenjahr mit dem dritten Geburtstag 100 € Zuschuss monatlich bis zur Einschulung. Bedarf online bei der Stadt anmelden.

Quelle: Stadt Nördlingen; Kindertagesstätten

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