Immobilien zum Mieten in Neubrandenburg

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Das Wichtigste zum Mieten in Neubrandenburg

Neubrandenburg steht nicht unter der Mietpreisbremse — anders als etwa Rostock oder Greifswald. Im laufenden Vertrag begrenzt die Kappungsgrenze 20 % in drei Jahren Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Wer später kauft, plant in Mecklenburg-Vorpommern mit 6 % Grunderwerbsteuer.

Quelle: Land MV; MietpreisbremseQuelle: Steuerportal MV; Grunderwerbsteuer

Welchen Mietspiegel nutzen Sie bei Neuvertrag und Erhöhung?

Die Stadt veröffentlicht einen qualifizierten Mietspiegel (gültig 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2027) für die Stadtgebiete inklusive Monckeshof. Er stützt die Vermutung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei nicht preisgebundenem Wohnraum — Grundlage für Mieterhöhungsverlangen und zur Einordnung von Angebotsmieten.

Quelle: Stadt Neubrandenburg; Mietspiegel

Wann brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Anträge stellt die Abteilung Wirtschaft, Stadtentwicklung und Wohnen der Stadt (Friedrich-Engels-Ring 53). Voraussetzung ist, dass das Haushaltseinkommen die gesetzlichen Grenzen nicht überschreitet; die Gebühr liegt nach Landesverordnung bei 8 bis 12 €.

Quelle: Stadt Neubrandenburg; WohnberechtigungsscheinQuelle: MV-Serviceportal; WBS Anlaufstelle

Was zahlen Familien für Kita und Hort?

Seit dem 1. Januar 2020 ist die Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern für Eltern beitragsfrei — Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege und Hort bis zu 10 Stunden täglich. Verpflegungskosten bleiben Sache der Eltern; eine Übernahme können Sie beim Jugendamt beantragen.

Quelle: Land MV; Kita Beitragsfreiheit

Bundesland Mecklenburg-Vorpommern:

  • Grunderwerbsteuer: 6,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur ausgewiesene Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht

Zusätzliche Info zum Bundesland Mecklenburg-Vorpommern:

Häufige Fragen zum Mieten in Neubrandenburg

  • Gilt in Neubrandenburg die Mietpreisbremse?
  • Ist Neubrandenburg Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt?
  • Darf die Neuvertragsmiete die Vergleichsmiete deutlich übersteigen?

Nein. Die Mietpreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze gelten in Mecklenburg-Vorpommern nur in ausdrücklich ausgewiesenen Gebieten (u. a. Rostock und Greifswald). Neubrandenburg ist dort nicht gelistet. Bei Neuverträgen begrenzt die Mietpreisbremse die Miete daher nicht auf höchstens 10 % über der Vergleichsmiete.

Quelle: Land MV; Mietpreisbremse

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen in Neubrandenburg?
  • Darf die Miete in drei Jahren um mehr als 15 Prozent steigen?
  • Gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent?

Es gilt die bundesübliche Grenze: Die Nettokaltmiete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen, höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte Grenze von 15 % greift nur in ausgewiesenen angespannten Gebieten — dazu gehört Neubrandenburg nicht.

Quelle: Land MV; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Neubrandenburg einen amtlichen Mietspiegel?
  • Ist der Mietspiegel qualifiziert?
  • Gilt der Mietspiegel auch für Monckeshof?

Ja. Die Stadt stellt einen qualifizierten Mietspiegel bereit, gültig vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2027. Er erfasst die Stadtgebiete und den Stadtgebietsteil Monckeshof und gilt nur für nicht preisgebundenen Wohnraum. Sie finden ihn auf der Wohnen-Seite der Stadt.

Quelle: Stadt Neubrandenburg; Mietspiegel

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein in Neubrandenburg?
  • Brauche ich einen WBS für Sozialwohnungen?
  • Was kostet die Ausstellung des WBS?

Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Anlaufstelle ist die Abteilung Wirtschaft, Stadtentwicklung und Wohnen (Friedrich-Engels-Ring 53). Voraussetzung sind die gesetzlichen Einkommensgrenzen; die Gebühr liegt nach Wohnungswesen-Kostenverordnung M-V bei 8 bis 12 €.

Quelle: Stadt Neubrandenburg; WohnberechtigungsscheinQuelle: MV-Serviceportal; WBS Anlaufstelle

  • Sind Kita und Hort für Mieterfamilien beitragsfrei?
  • Fallen in Neubrandenburg Kita-Elternbeiträge an?
  • Was ist mit dem Essensgeld in der Kita?

Ja. Landesweit entfallen seit dem 1. Januar 2020 die Elternbeiträge für Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege und Hort (bis 10 Stunden täglich). Verpflegung bleibt kostenpflichtig; bei Bedarf können Sie eine Übernahme beim Jugendamt beantragen.

Quelle: Land MV; Kita Beitragsfreiheit

  • Ist die Grundsteuer für Mieter relevant?
  • Kann der Vermieter die Grundsteuer umlegen?
  • Wie hoch ist der Hebesatz B in Neubrandenburg?

Die Grundsteuer B kann über die Nebenkosten umgelegt werden — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Der kommunale Hebesatz beträgt nach Stadtvertretungsbeschluss vom 19. Dezember 2024650 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025). Ohne Umlageklausel trägt der Eigentümer die Steuer.

Quelle: Stadt Neubrandenburg; Grundsteuer Hebesatz

  • Wie komme ich ohne Auto im Alltag voran?
  • Gibt es Stadtbusse der NVB?
  • Fährt der RE5 nach Berlin?

Ja. Die Neubrandenburger Verkehrsbetriebe (NVB / neu.sw) betreiben den Stadtbus; Auskunft und Tickets gibt es unter anderem in der Mobilitätszentrale. Am Bahnhof halten Regionalzüge, darunter der RE 5 Richtung Berlin bzw. Rostock/Stralsund.

Quelle: neu.sw; Stadtbus NVBQuelle: DB Regio MV; RE5 Fahrplan

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