Immobilien in Neubrandenburg
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Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien in Neubrandenburg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste über Neubrandenburg
Wer in Neubrandenburg mietet oder kauft, trifft vor allem auf diese Regeln: Die Stadt steht nicht unter der Mietpreisbremse; bei Bestandsmieten gilt die bundesübliche Kappungsgrenze 20 % in drei Jahren. Beim Kauf in Mecklenburg-Vorpommern fallen 6 % Grunderwerbsteuer an.
Quelle: Land MV; MietpreisbremseQuelle: Steuerportal MV; Grunderwerbsteuer
Wo finden Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?
Orientierung liefert der qualifizierte Mietspiegel der Stadt, gültig vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2027. Er gilt für die Stadtgebiete und den Stadtgebietsteil Monckeshof und bezieht sich nur auf nicht preisgebundenen Wohnraum. Ohne Mietpreisbremse dürfen Neuvertragsmieten die Vergleichsmiete überschreiten — die Kappungsgrenze begrenzt aber Erhöhungen im laufenden Vertrag.
Quelle: Stadt Neubrandenburg; Mietspiegel
Wohin geht der Grundbuchantrag?
Zuständig ist das Amtsgericht Neubrandenburg. Grundbuchauszüge und Anträge für den Amtsgerichtsbezirk schicken Sie postalisch an das Grundbuchamt, Clara-Zetkin-Straße 14, 17109 Demmin (Zweigstelle). Die Adresse am Friedrich-Engels-Ring in Neubrandenburg verlängert die Postlaufzeit; elektronische Übermittlung ist ausgeschlossen.
Quelle: Justiz MV; Grundbuchamt Demmin
Was sagt die kommunale Wärmeplanung?
Die Stadt erarbeitet die kommunale Wärmeplanung gemeinsam mit den Stadtwerken neu.sw. Rund 80 % der Haushalte sind an Fernwärme angeschlossen; der Transformationsplan zeigt, wie das Netz klimafreundlicher werden soll. Der Wärmeplan ordnet Gebieten Fernwärme, Prüfgebiete oder individuelle Lösungen zu — ohne Anschlusszwang für Ihr Gebäude.
Quelle: Stadt Neubrandenburg; WärmeplanungQuelle: neu.sw; Wärmewende Fernwärme
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern:
- Grunderwerbsteuer: 6,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur ausgewiesene Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht
Zusätzliche Info zum Bundesland Mecklenburg-Vorpommern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Steuerportal MV; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land MV; Mietpreisbremse
- Grundsteuerreform Bundesmodell — Quelle: Steuerportal MV; Grundsteuerreform
Häufige Fragen zu Wohnen in Neubrandenburg
- Gibt es in Neubrandenburg eine kommunale Wärmeplanung?
- Wie ist die Fernwärmeversorgung in Neubrandenburg?
- Muss ich mein Haus an Fernwärme anschließen?
Ja. Die Stadt erarbeitet die kommunale Wärmeplanung mit den Stadtwerken neu.sw. Rund 80 % der Haushalte sind an Fernwärme angeschlossen; der Plan unterscheidet Gebiete mit Fernwärme, Prüfgebiete und individuelle Versorgung. Er gibt Orientierung beim Heizungswechsel, begründet aber keinen Anschlusszwang für Ihr Gebäude.
Quelle: Stadt Neubrandenburg; WärmeplanungQuelle: neu.sw; Wärmewende Fernwärme
- Sind Kita und Hort in Neubrandenburg beitragsfrei?
- Was kosten Elternbeiträge für die Kita in Neubrandenburg?
- Muss ich Verpflegung in der Kita selbst zahlen?
Ja. Seit dem 1. Januar 2020 ist die Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern für Eltern beitragsfrei — Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege und Hort bis zu 10 Stunden täglich. Verpflegungskosten tragen die Eltern weiterhin; eine Übernahme können Sie beim Jugendamt beantragen. Ein Antrag auf Beitragsfreiheit ist nicht nötig.
- Wie ist die ÖPNV-Anbindung in Neubrandenburg?
- Wer betreibt den Stadtbus in Neubrandenburg?
- Gibt es einen Bahnhof mit Regionalexpress?
Den Stadtbus betreiben die Neubrandenburger Verkehrsbetriebe (NVB) der Stadtwerke neu.sw; Tickets und Auskunft erhalten Sie unter anderem in der Mobilitätszentrale. Am Bahnhof Neubrandenburg halten Regionalzüge, unter anderem der RE 5 auf der Achse Berlin–Neustrelitz–Neubrandenburg–Rostock/Stralsund.
Quelle: neu.sw; Stadtbus NVBQuelle: DB Regio MV; RE5 Fahrplan
- Wohin schicke ich einen Grundbuchantrag für Neubrandenburg?
- Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
- Kann ich Grundbuchauszüge elektronisch beantragen?
Zuständig ist das Amtsgericht Neubrandenburg. Anträge auf Grundbuchauszüge schicken Sie postalisch an das Grundbuchamt, Clara-Zetkin-Straße 14, 17109 Demmin. Die Adresse am Friedrich-Engels-Ring in Neubrandenburg verlängert die Laufzeit; elektronische Übermittlung ist ausgeschlossen.
- Wie prüfe ich die Breitbandversorgung vor dem Umzug?
- Gibt es Glasfaser in meinem Stadtteil?
- Wo sehe ich verfügbare Internetbandbreiten?
Die Versorgung unterscheidet sich nach Adresse. Prüfen Sie den konkreten Standort im Breitbandatlas / Gigabit-Grundbuch des Bundes — dort sehen Sie verfügbare Technologien und ungefähre Bandbreiten.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden