Immobilien zum Mieten in Nonnweiler

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Das Wichtigste zum Mieten in Nonnweiler

In Nonnweiler gilt keine Mietpreisbremse. Das Saarland hat keine Gemeinde als angespannten Wohnungsmarkt ausgewiesen. Nonnweiler steht auf keiner solchen Liste. Bei einer neuen Vermietung fehlt damit die Grenze von zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete.

In einem laufenden Mietvertrag gilt die normale Kappungsgrenze. Die Miete darf in drei Jahren um höchstens 20 Prozent steigen. Eine abgesenkte Grenze von 15 Prozent gibt es in Nonnweiler nicht.

Quelle: BBSR; Keine Mietpreisbremse SaarlandQuelle: Gesetze im Internet; Kappungsgrenze

Den Wohnberechtigungsschein stellt das Ministerium aus

Für eine geförderte Wohnung in Nonnweiler brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Den stellt nicht das Rathaus aus. Zuständig ist das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Referat OBB12, Halbergstraße 50 in Saarbrücken.

Der Antrag ist kostenlos. Der Schein gilt ein Jahr. Er nennt die passende Wohnungsgröße. Eine konkrete Wohnung weist er nicht zu. Sie erreichen die Stelle montags bis donnerstags von 8 bis 14 Uhr unter 0681 501-4058. Per E-Mail geht es an wohnberechtigungsschein@innen.saarland.de. Stand dieser Angabe ist der 14. Januar 2026.

Quelle: Land Saarland; Wohnberechtigungsschein

Einen Mietspiegel legt die Gemeinde nicht aus

Auf den Seiten der Gemeinde Nonnweiler liegt kein amtlicher Mietspiegel. Die ortsübliche Vergleichsmiete können Sie dort nicht aus einer Tabelle ablesen. Für die Erhöhung im laufenden Vertrag bleibt die Kappungsgrenze von 20 Prozent in drei Jahren die feste Obergrenze.

Quelle: Gemeinde Nonnweiler; Bauen und WohnenQuelle: Gesetze im Internet; Mieterhöhung

Kita-Beitrag, wenn Sie mit Kindern mieten

Wenn Sie mit Kindern nach Nonnweiler ziehen, gilt für die kommunale Kita Kinderhaus Sonnenschein in Otzenhausen eine eigene Gebührenstaffel. Ab dem 1. August 2026 kostet der Kindergarten-Regelplatz für das erste Kind 16 Euro im Monat. Der Ganztag bis 17 Uhr kostet 27 Euro.

Das fünfte kindergeldberechtigte Kind ist beitragsfrei. Die Anmeldung läuft seit dem 1. Juli 2025 über Kitaplus des Landkreises St. Wendel. Sie können das Kind an bis zu zehn Einrichtungen vormerken. Die Anmeldung gilt erst ab der Geburt.

Quelle: Gemeinde Nonnweiler; Kita für FamilienQuelle: Gemeinde Nonnweiler; Kita-Staffel 2026

Grundsteuer nur, wenn der Mietvertrag sie umlegt

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 395 Prozent. Der Gemeinderat hat ihn am 12. Dezember 2024 für die neue Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 festgesetzt. Das ist die Steuer nach der Reform ab 2025. Sie ist kein Mietpreis und kein Verkaufswert.

Das Finanzamt St. Wendel setzt den Messbetrag fest. Die Gemeinde setzt den Hebesatz und erlässt den Bescheid. Ob Ihr Vermieter die Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung umlegt, steht im Mietvertrag. Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer. Fragen zum Hebesatz gehen an die Gemeinde. Fragen zum Messbetrag gehen an das Finanzamt, Marienstraße 27 in St. Wendel.

Quelle: Gemeinde Nonnweiler; Hebesatz Grundsteuer B

Bundesland Saarland:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse: keine Landesverordnung
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht

Zusätzliche Info zum Bundesland Saarland:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Nonnweiler

  • Gilt in Nonnweiler die Mietpreisbremse?
  • Mietobergrenze bei Neuvermietung
  • Zehn Prozent über der Vergleichsmiete
  • Angespannter Wohnungsmarkt Nonnweiler

Nein. Nonnweiler steht auf keiner Liste für die Mietpreisbremse. Das Saarland hat keine Gemeinde dafür ausgewiesen. Bei einer neuen Vermietung fehlt damit die Grenze von zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Quelle: BBSR; Mietpreisbremse Saarland

  • Wie hoch darf die Miete in drei Jahren steigen?
  • Kappungsgrenze Nonnweiler
  • Mieterhöhung 15 oder 20 Prozent
  • Obergrenze im laufenden Vertrag

In Nonnweiler gilt die normale Kappungsgrenze von 20 Prozent in drei Jahren. Eine abgesenkte Grenze von 15 Prozent hat das Saarland für Nonnweiler nicht eingeführt. Die Erhöhung bleibt außerdem an die ortsübliche Vergleichsmiete gebunden, soweit das Gesetz das verlangt.

Quelle: Gesetze im Internet; Kappungsgrenze 20 ProzentQuelle: BBSR; Keine abgesenkte Kappung

  • Gibt es einen amtlichen Mietspiegel?
  • Ortsübliche Vergleichsmiete Nonnweiler
  • Mietspiegeltabelle der Gemeinde
  • Qualifizierter Mietspiegel

Die Gemeinde Nonnweiler veröffentlicht keinen amtlichen Mietspiegel. Eine Tabelle mit der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt auf den Gemeindeseiten nicht. Für die Erhöhung im laufenden Vertrag bleibt die Kappungsgrenze von 20 Prozent in drei Jahren die klare Obergrenze.

Quelle: Gemeinde Nonnweiler; Kein Mietspiegel

  • Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
  • WBS für eine Wohnung in Nonnweiler
  • Sozialwohnung Antrag Saarbrücken
  • Geförderte Wohnung Berechtigung

Nicht im Rathaus Nonnweiler. Den Wohnberechtigungsschein stellt das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport aus, Referat OBB12, Halbergstraße 50 in Saarbrücken. Der Antrag ist kostenlos. Der Schein gilt ein Jahr und nennt die Wohnungsgröße. Eine Wohnung weist er nicht zu. Telefon 0681 501-4058, montags bis donnerstags von 8 bis 14 Uhr. Stand: 14. Januar 2026.

Quelle: Land Saarland; Antrag Wohnberechtigungsschein

  • Was zahle ich für die kommunale Kita?
  • Betreuungsbeitrag mit Geschwisterrabatt
  • Kinderhaus Sonnenschein Monatsbeitrag
  • Beitragsfrei ab dem fünften Kind

Für das Kinderhaus Sonnenschein in Otzenhausen gilt ab dem 1. August 2026: Kindergarten-Regelplatz 16 Euro für das erste Kind, Ganztag bis 17 Uhr 27 Euro. Krippe kurzer Ganztag 41 Euro, Ganztag bis 17 Uhr 58 Euro. Das fünfte kindergeldberechtigte Kind ist beitragsfrei. Anmelden können Sie seit dem 1. Juli 2025 über Kitaplus.

Quelle: Gemeinde Nonnweiler; Kita-Beitrag MieterQuelle: Gemeinde Nonnweiler; Beitragstabelle 2026

  • Kann der Vermieter die Grundsteuer auf mich umlegen?
  • Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung
  • Hebesatz 395 Prozent für Mieter
  • Neue Grundsteuer ab 2025

Nur wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer. Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt bei 395 Prozent, festgesetzt am 12. Dezember 2024 für die neue Grundsteuer ab 2025. Das Finanzamt St. Wendel setzt den Messbetrag fest. Die Gemeinde setzt den Hebesatz. Das ist kein Mietpreis.

Quelle: Gemeinde Nonnweiler; Grundsteuer und Hebesatz

  • Wie komme ich mit dem Bus zur Arbeit?
  • Linie 617 nach Hermeskeil
  • Bus Richtung Türkismühle
  • Saar-Mobil ab Nonnweiler

Die Linie 617 fährt über Nonnweiler zwischen Primstal und Hermeskeil. Die Linie 643 fährt von Nonnweiler über Otzenhausen in Richtung Türkismühle. Beide stehen im Fahrplanbuch 2026 von Saar-Mobil für den Landkreis St. Wendel.

Quelle: Saar-Mobil; Linien ab Nonnweiler

  • Kommt an der Mietwohnung ein Fernwärmeanschluss?
  • Wärmenetz im Wohngebiet
  • Heizung nach dem Wärmeplan
  • Wärmepumpe statt Leitungsnetz

Im Großteil der Gemeinde ist eine zentrale Wärmeversorgung nicht die erste Wahl. Der beschlossene Wärmeplan setzt bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf Wärmepumpe, Solarstrom und Biomasse im Haus. Ob Ihr konkretes Haus in einem Prüfgebiet für ein Netz liegt, steht im Abschlussbericht. Einen Anschlusszwang für jede Mietwohnung legt der Plan nicht fest.

Quelle: Gemeinde Nonnweiler; Wärmeplan Mietwohnung

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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