Immobilien zum Mieten in Perleberg

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Das Wichtigste zum Mieten in Perleberg

Perleberg steht nicht unter der brandenburgischen Mietpreisbremse und hat keine abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %. Bei Neuvermietung und Bestandserhöhung gelten die allgemeinen BGB-Regeln; die Kappung liegt bei 20 % in drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Einen amtlichen Mietspiegel der Stadt gibt es nicht — Vergleichsmieten müssen Sie anders belegen.

Quelle: Land Brandenburg; Mieterschutz GebieteQuelle: BRAVORS Brandenburg; Mietpreisbegrenzungs-VO

Wo beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein?

Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). In Perleberg stellen Sie den Antrag im Bürgerbüro; Formulare liegen auf der Stadtseite. Die Gebühr beträgt laut Stadt 15 € (Ermäßigung im Einzelfall möglich). Die Geltungsdauer ist in der Regel ein Jahr. Zusätzlich informiert die Stadt über städtische Wohnungen.

Quelle: Stadt Perleberg; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Perleberg; Städtische Wohnungen

Wohin mit der Kita-Anmeldung?

Den verbindlichen Antrag auf einen Platz in einer städtischen Kindereinrichtung stellen Sie mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Beginn beim Sachgebiet Kita, Karl-Liebknecht-Straße 33. Eine unverbindliche Voranmeldung ist möglich. Den Rechtsanspruch ab dem vollendeten ersten Lebensjahr prüft der Landkreis Prignitz. Beitragsfreiheit ab drei Jahren bis zur Einschulung gilt landesweit (siehe Bundesland-Block); Ermäßigung oder Erlass beantragen Sie bei der Stadt.

Quelle: Stadt Perleberg; Kita-VoranmeldungQuelle: Landkreis Prignitz; Kita-RechtsanspruchQuelle: Stadt Perleberg; Kita-Dienste

Taucht die Grundsteuer in den Nebenkosten auf?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt Hebesatz B 470 % (A: 320 %, Satzung vom 4. Dezember 2025). Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt sie beim Eigentümer. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt stellt den Bescheid aus.

Quelle: Stadt Perleberg; Hebesatzsatzung 2026

Bundesland Brandenburg:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietbegrenzV (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht

Zusätzliche Info zum Bundesland Brandenburg:

Häufige Fragen zum Mieten in Perleberg

  • Gilt in Perleberg die Mietpreisbremse?
  • Ist Perleberg angespannter Wohnungsmarkt?
  • Darf die Neuvermietungsmiete gedeckelt werden?

Nein. Ab dem 1. Januar 2026 gilt die brandenburgische Mietpreisbegrenzung nur in 36 ausgewählten Gemeinden — Perleberg gehört nicht dazu. Landesweite Details siehe Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.

Quelle: BRAVORS Brandenburg; Mietpreisbegrenzungs-VOQuelle: Land Brandenburg; Mieterschutz Gebiete

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Perleberg?
  • Sind Mieterhöhungen auf 15 Prozent begrenzt?
  • Wie stark darf die Miete in drei Jahren steigen?

Perleberg steht nicht in der Kappungsgrenzenverordnung. Es gilt die gesetzliche Grenze von 20 % innerhalb von drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete — nicht die abgesenkten 15 %.

Quelle: BRAVORS Brandenburg; Kappungsgrenzen-VO

  • Gibt es in Perleberg einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Hat die Stadt einen qualifizierten Mietspiegel?

Nein. Die Stadt veröffentlicht keinen einfachen und keinen qualifizierten Mietspiegel. Für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete müssen Vermieter andere Begründungsmittel nach dem BGB nutzen (etwa drei Vergleichswohnungen oder ein Gutachten).

  • Wo beantrage ich in Perleberg einen Wohnberechtigungsschein?
  • Was kostet der WBS?
  • Wie lange gilt der Schein?

Den WBS beantragen Sie im Bürgerbüro der Rolandstadt; Formulare stehen auf der Stadtseite. Die Gebühr beträgt 15 € (Ermäßigung im Einzelfall möglich). Die Geltungsdauer ist in der Regel ein Jahr. Einkommensgrenzen setzt das Land fest (siehe Bundesland-Block).

Quelle: Stadt Perleberg; Wohnberechtigungsschein

  • Gibt es städtische Wohnungen in Perleberg?
  • Wo finde ich Sozialwohnungen vor Ort?

Die Stadt führt ein Angebot städtischer Wohnungen und verweist darauf im Bürgerservice. Für öffentlich geförderten Wohnraum brauchen Sie in der Regel einen WBS. Freie Träger und Genossenschaften vergeben unabhängig; aktuelle Listen erfragen Sie bei der Stadt.

Quelle: Stadt Perleberg; Städtische Wohnungen

  • Was zahlen Familien in Perleberg für die Kita?
  • Wo stelle ich den Betreuungsantrag?
  • Kann ich den Elternbeitrag erlassen lassen?

Ab drei Jahren bis zur Einschulung ist der Elternbeitrag landesweit frei (Essengeld extra) — siehe Bundesland-Block. Den verbindlichen Antrag für städtische Plätze stellen Sie mindestens vier Wochen vorher beim Sachgebiet Kita, Karl-Liebknecht-Straße 33. Ermäßigung oder Erlass beantragen Sie bei der Stadt; den Rechtsanspruch prüft der Landkreis.

Quelle: Stadt Perleberg; Kita-DiensteQuelle: MBJS Brandenburg; Kita ab 3

  • Darf der Vermieter in Perleberg die Grundsteuer umlegen?
  • Welcher Hebesatz steckt in den Nebenkosten?

Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Nach der Reform (ab 2025) gilt Hebesatz B 470 % (A: 320 %). Fehlt die Klausel, trägt der Eigentümer die Steuer. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Bescheid.

Quelle: Stadt Perleberg; Hebesatzsatzung 2026

  • Lohnt sich Wohnen in Perleberg trotz Pendeln nach Berlin?
  • Wie lange brauche ich mit dem RE6?

Der RE6 bindet Perleberg im Stundentakt an Berlin-Charlottenburg an (VBB). Ob sich das Pendeln lohnt, hängt von Arbeitsort und Anschluss in Wittenberge oder Hennigsdorf ab; aktuelle Fahrzeiten stehen in der VBB-Auskunft. Den Bus im Kreis fährt seit August 2026 die VGP.

Quelle: VBB; Linie RE6

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