Immobilien zum Mieten in Ravensburg
0 Immobilien werden in Ravensburg zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Ravensburg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Ravensburg
Ravensburg steht nicht unter der Mietpreisbremse Baden-Württembergs; bei Neuverträgen greift hier also keine Deckelung auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Im laufenden Mietverhältnis bleibt die Kappungsgrenze bei 20 % in drei Jahren. Wer später kauft, zahlt landesweit 5 % Grunderwerbsteuer.
Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Land Baden-Württemberg; KappungsgrenzeQuelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
Wo finden Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?
Orientierung liefert der qualifizierte Mietspiegel der Stadt, fortgeschrieben ab dem 1. März 2024 (Online-Rechner auf der Stadtseite). Neu erstellt wird er gemeinsam mit Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg; Inkrafttreten voraussichtlich Sommer 2026. Bis dahin gilt die Fortschreibung 2024.
Quelle: Stadt Ravensburg; MietspiegelQuelle: Stadt Ravensburg; Mietspiegel Fortschreibung
Wann hilft ein Wohnberechtigungsschein?
Für geförderte Sozialmietwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) nach Landeswohnraumförderungsgesetz; er gilt maximal ein Jahr. In Ravensburg stellt ihn die Wohnungsverwaltung im Amt für Architektur und Gebäudemanagement aus; mit WBS ist auch eine Vormerkung auf städtische Wohnungen möglich.
Quelle: Stadt Ravensburg; Wohnberechtigungsschein
Was betrifft Mieter bei Parken und Grundsteuer?
In Bewohnerparkgebieten der Innenstadt kostet der Ausweis ab 2025180 € im Jahr — auch für Mieter mit Hauptwohnsitz dort. Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) kann Vermieter über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht; der kommunale Hebesatz B liegt bei 297 %.
Quelle: Stadt Ravensburg; BewohnerparkenQuelle: Stadt Ravensburg; Hebesatz 2025
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen zum Mieten in Ravensburg
- Gilt in Ravensburg die Mietpreisbremse?
- Ist Ravensburg Mietpreisbremse-Gebiet?
- Deckel bei Neuvertragsmiete in Ravensburg?
Nein. Ravensburg gehört weder zur bisherigen noch zur ab 1. Januar 2026 geltenden Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg. Die Bremse (höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Mietbeginn) greift hier also nicht. Nachbarorte wie Weingarten oder Baienfurt sind hingegen gelistet.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Ravensburg?
- 15 oder 20 Prozent Mieterhöhung in drei Jahren?
- Wie stark darf die Bestandsmiete steigen?
Es gilt die bundesübliche Grenze: Die Nettokaltmiete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen — und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte 15-%-Kappung gilt in Baden-Württemberg nur in denselben Kommunen wie die Mietpreisbremse; Ravensburg gehört nicht dazu.
- Gibt es in Ravensburg einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich den Mietspiegel Ravensburg?
- Wann kommt der neue Schussental-Mietspiegel?
Ja. Seit dem 1. März 2024 gilt die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels (PDF und Online-Rechner auf der Stadtseite). Ein neuer gemeinsamer Spiegel mit Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg soll voraussichtlich im Sommer 2026 in Kraft treten.
Quelle: Stadt Ravensburg; MietspiegelQuelle: Stadt Ravensburg; Mietspiegel 2026
- Wo beantrage ich in Ravensburg einen Wohnberechtigungsschein?
- Brauche ich einen WBS für Sozialwohnungen?
- Gibt es eine Warteliste für städtische Wohnungen?
Den Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie bei der Gemeinde Ihres gewöhnlichen Aufenthalts — in Ravensburg bei der Wohnungsverwaltung im Amt für Architektur und Gebäudemanagement. Der Schein gilt maximal ein Jahr und berechtigt zur Anmietung geförderter Wohnungen; einen Anspruch auf eine konkrete Wohnung begründet er nicht. Mit WBS ist eine Vormerkung auf städtische Wohnungen möglich.
- Dürfen Vermieter die Grundsteuer auf Mieter umlegen?
- Steht die neue Grundsteuer in den Nebenkosten?
- Welcher Hebesatz gilt in Ravensburg?
Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) dürfen Vermieter über die Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Vereinbarung, bleibt sie beim Eigentümer. Der Hebesatz der Grundsteuer B in Ravensburg beträgt seit dem 1. Januar 2025297 % (Landesmodell: modifiziertes Bodenwertmodell).
Quelle: Stadt Ravensburg; Hebesatz 2025Quelle: Finanzministerium BW; Grundsteuer FAQ
- Was kostet Bewohnerparken für Mieter in Ravensburg?
- Brauche ich als Mieter einen Parkausweis?
Ja, wenn Ihr Hauptwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet liegt. Ab 2025 kostet der Jahresausweis 180 €. Er begründet keinen Anspruch auf einen freien Platz vor der Tür.
- Was zahlen Mieter-Familien für die Kita in Ravensburg?
- Sind Kita-Beiträge in Ravensburg beitragsfrei?
Nein, eine pauschale Beitragsfreiheit gibt es nicht. Elternbeiträge sind nach Kinderzahl und Betreuungszeit gestaffelt; bei Sozialleistungsbezug kann das Jugendamt Kosten übernehmen. Anmeldung über LITTLE BIRD.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden