Immobilien zum Mieten in Tettnang

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Das Wichtigste zum Mieten in Tettnang

Wer in Tettnang mietet, trifft keine Mietpreisbremse an — die Stadt steht nicht in der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg ab 1. Januar 2026. Beim Kauf (falls Sie später Eigentum prüfen) gelten landesweit 5 % Grunderwerbsteuer.

Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: service-bw; Grunderwerbsteuer

Welche Grenze gilt bei Mieterhöhungen im Bestand?

Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren gilt nur in denselben angespannten Gebieten wie die Mietpreisbremse — also nicht in Tettnang. Im Bestand bleibt die bundesweite Kappung von 20 % in drei Jahren maßgebend (höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete). Orientierung bietet der qualifizierte Mietspiegel der Stadt.

Quelle: Land Baden-Württemberg; KappungsgrenzeQuelle: Stadt Tettnang; Mietspiegel

Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) für geförderte Sozialmietwohnungen beantragen Sie bei der Stadtverwaltung Tettnang (gewöhnlicher Aufenthalt bzw. gewünschter Wohnort in Baden-Württemberg). Formular und Unterlagen klären Sie am besten persönlich; der Schein gilt auch für Ihre Haushaltsangehörigen.

Quelle: Stadt Tettnang; Wohnberechtigungsschein

Was bedeutet die Grundsteuer für Ihre Nebenkosten?

Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) darf Vermieter über die Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. In Tettnang gilt für Grundsteuer B der Hebesatz 230 % (Beschluss März 2026, rückwirkend ab 1. Januar 2026; Baden-Württembergs Bodenwertmodell). Ob und wie sich der Betrag ändert, sehen Sie in der Nebenkostenabrechnung.

Quelle: Stadt Tettnang; GrundsteuerreformQuelle: Stadt Tettnang; Hebesatz 230 Prozent

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Tettnang

  • Gilt in Tettnang die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete nur 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegen?
  • Steht Tettnang in der Gebietskulisse Baden-Württemberg?

Nein. Tettnang ist in der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (Gebietskulisse ab 1. Januar 2026) nicht aufgeführt. Die 10-Prozent-Grenze über der ortsüblichen Vergleichsmiete greift hier nicht; es bleiben die allgemeinen mietrechtlichen Regeln.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Tettnang?
  • 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Gilt die abgesenkte Kappungsgrenze?

Die abgesenkte Kappungsgrenze (15 % in drei Jahren) gilt nur in denselben Kommunen wie die Mietpreisbremse — also nicht in Tettnang. Im Bestand bleibt die bundesweite Grenze von 20 % in drei Jahren maßgebend, höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Tettnang einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
  • Gibt es einen Online-Rechner für die Vergleichsmiete?
  • Ist der Mietspiegel qualifiziert?

Ja: Die Stadt Tettnang verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum inklusive Online-Rechner. Er dient Mieterinnen und Vermietern als Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete — auch ohne Mietpreisbremse.

Quelle: Stadt Tettnang; Mietspiegel

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Tettnang?
  • Wohnberechtigungsschein Stadtverwaltung?
  • Für welche Wohnungen brauche ich den Schein?

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) brauchen Sie für geförderte, belegungsgebundene Sozialmietwohnungen. Zuständig ist die Stadtverwaltung Tettnang (gewöhnlicher Aufenthalt bzw. gewünschter Wohnort). Nutzen Sie das vorgeschriebene Formular; persönlich beantragen spart Rückfragen zu den Unterlagen.

Quelle: Stadt Tettnang; Wohnberechtigungsschein

  • Wird die Grundsteuer auf Mieter umgelegt?
  • Taucht die neue Grundsteuer in den Nebenkosten auf?
  • Welcher Hebesatz gilt in Tettnang?

Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) ist nach Betriebskostenverordnung umlagefähig, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Für Grundsteuer B gilt in Tettnang der Hebesatz 230 % (ab 1. Januar 2026). Ob sich Ihr Anteil ändert, zeigt die Nebenkostenabrechnung für 2025 bzw. 2026.

Quelle: Stadt Tettnang; Grundsteuer und MieterQuelle: Stadt Tettnang; Hebesatz 2026

  • Was kosten Kita-Beiträge für Mieterfamilien in Tettnang?
  • Gibt es Gebührenermäßigung?
  • Wo steht die Gebührentabelle?

Elternbeiträge sind nach städtischer Satzung pflichtig und hängen von Betreuungsumfang, Alter und Geschwisterzahl ab. Aktuelle Tabellen sowie Anträge auf Ermäßigung oder Befreiung finden Sie auf den Kita-Seiten der Stadt — ohne landesweite Beitragsfreiheit.

Quelle: Stadt Tettnang; Kita-Beiträge

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach Friedrichshafen?
  • Welche bodo-Linie hilft im Alltag?
  • Gibt es einen Takt nach Friedrichshafen?

Im Verkehrsverbund bodo verbindet die Linie 900 Tettnang mit Friedrichshafen und Ravensburg. Prüfen Sie Fahrplan und Ticketoptionen vor Vertragsabschluss — besonders wenn Sie auf den ÖPNV angewiesen sind.

Quelle: Stadt Friedrichshafen; bodo Linie 900

  • Wo finde ich Sozial- oder geförderte Wohnungen in Tettnang?
  • Wer vergibt belegungsgebundene Wohnungen?
  • Reicht der WBS allein?

Geförderte Sozialmietwohnungen setzen in der Regel einen gültigen WBS voraus; Ansprechpartner für den Schein ist die Stadtverwaltung. Freie Wohnungen vermitteln Vermieter und Träger — der WBS allein garantiert keinen Platz, ist aber die Eintrittskarte für gebundene Bestände.

Quelle: Stadt Tettnang; Sozialwohnen WBS

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