Immobilien zum Mieten in Lindau (Bodensee)

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Das Wichtigste zum Mieten in Lindau (Bodensee)

Lindau (Bodensee) steht seit dem 1. Januar 2026 unter der bayerischen Mietpreisbremse; die Kappungsgrenze liegt bei 15 % in drei Jahren (bis 31. Dezember 2029). Beim Kauf fielen in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer an — für Mietsuchende vor allem relevant, wenn Sie später Eigentum prüfen.

Quelle: Verkündungsplattform Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Finanzämter Bayern; Grunderwerbsteuer

Was begrenzt Neuvertrag und Mieterhöhung?

Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Im laufenden Vertrag sind Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren gekappt. Die Landesbegründung führt Lindau über den Übersprungeffekt (Verflechtung mit Bodolz) in die Gebietskulisse — kein reiner Indikator-Sonderfall, aber verbindlicher Mieterschutz.

Quelle: Verkündungsplattform Bayern; Begründung ÜbersprungQuelle: Justiz Bayern; MiSchuV Presse

Wie komme ich an eine geförderte Wohnung?

Für Sozialwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). In Lindau starten Sie mit einer Vorabberechnung bei der Abteilung Soziales (Bürgerbüro, Bregenzer Straße 12) oder online über das BayernPortal. Mit Zusage beantragen Sie den gezielten WBS gegen Gebühr und holen ihn persönlich ab.

Quelle: Stadt Lindau; WohnberechtigungsscheinQuelle: BayernPortal; WBS Online

Brauche ich als Mieter einen Parkausweis?

In ausgewiesenen Bewohnerparkzonen ja — sofern Erstwohnsitz in Lindau, kein privater Stellplatz und die Zone ausgewiesen ist. Online beantragen Sie den Ausweis über die Bürgerservices; für die Hintere Insel (Quartiersgarage) gilt ein eigener Weg über die Straßenverkehrsabteilung.

Quelle: Stadt Lindau; Bewohnerparken

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Mieten in Lindau (Bodensee)

  • Gilt in Lindau (Bodensee) die Mietpreisbremse?
  • Ist Lindau ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt?
  • Ab wann gilt die Mietpreisbremse in Lindau?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die bayerische Mieterschutzverordnung; Lindau steht in der Gebietskulisse. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2029 befristet. Bei Neuverträgen darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Quelle: Verkündungsplattform Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Justiz Bayern; MiSchuV Presse

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Lindau?
  • Wie stark dürfen Bestandsmieten in drei Jahren steigen?
  • Gilt in Lindau 15 oder 20 Prozent Kappung?

In Lindau gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren — parallel zur Mietpreisbremse in der bayerischen MiSchuV (bis Ende 2029). Ohne Gebietskulisse läge der bundesweite Regelsatz bei 20 %.

Quelle: Verkündungsplattform Bayern; Kappungsgrenze

  • Warum ist Lindau in der Mieterschutz-Kulisse — obwohl als Übersprung genannt?
  • Was bedeutet Übersprungeffekt für Lindau?
  • Hängt Lindaus Mieterschutz mit Bodolz zusammen?

Die Landesbegründung führt Lindau (und angrenzend Bodolz) über den Übersprungeffekt in die Kulisse: Die Stadt liegt im Verflechtungsraum angespannter Märkte und würde sonst eine unplausible Lücke bilden. Für Mieter gilt derselbe Schutz wie in den übrigen MiSchuV-Gemeinden.

Quelle: Verkündungsplattform Bayern; Begründung Übersprung

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Lindau?
  • Wo ist das Wohnungsamt für den Wohnberechtigungsschein?
  • Wie läuft die Vorabberechnung für Sozialwohnungen?

Für geförderte Mietwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. In Lindau starten Sie mit einer Vorabberechnung bei der Abteilung Soziales (Bürgerbüro, Bregenzer Straße 12), per E-Mail oder über das BayernPortal. Nach Wohnungszusage beantragen Sie den gezielten WBS gegen Gebühr und holen ihn persönlich ab.

Quelle: Stadt Lindau; WohnberechtigungsscheinQuelle: BayernPortal; WBS Online

  • Was kostet Anwohnerparken — und brauche ich einen Ausweis?
  • Wie beantrage ich den Bewohnerparkausweis in Lindau?
  • Gilt für die Hintere Insel eine Sonderregel?

In ausgewiesenen Bewohnerparkzonen benötigen Sie einen Ausweis (Erstwohnsitz, kein privater Stellplatz). Die Beantragung läuft online über die Bürgerservices; die Karte kommt per Post. Für die Hintere Insel (Quartiersgarage) wenden Sie sich an die Straßenverkehrsabteilung (ag-verkehr@lindau.de).

Quelle: Stadt Lindau; Bewohnerparken

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz — und betrifft das meine Nebenkosten?
  • Kann die Grundsteuer auf Mieter umgelegt werden?
  • Welcher Hebesatz gilt in Lindau nach der Reform?

Ab dem 1. Januar 2025 liegt der Hebesatz der Grundsteuer B bei 530 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025, bayerisches Flächenmodell). Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Quelle: Stadt Lindau; Hebesatz Beschluss

  • Gibt es in Lindau Kita-Gebühren — und wie werden sie abgesenkt?
  • Wie hoch ist der bayerische Kita-Zuschuss?
  • Sind Kitas in Lindau kostenlos?

Elternbeiträge fallen an und richten sich nach Buchungszeit. Für Kindergartenkinder reduziert der Freistaat den Beitrag um 100 € monatlich (BayKiBiG-Zuschuss, Stichtagsregel bis Einschulung). Anmeldung direkt bei der Einrichtung — keine zentrale Stelle.

Quelle: Gesetze Bayern; BayKiBiG ZuschussQuelle: Stadt Lindau; Kindertagesstätten

  • Wie komme ich als Mieter im Alltag mit Bus und Bahn voran?
  • Welcher Verbund gilt für den Stadtbus?
  • Wo steige ich zentral um?

Über den Verbund bodo und fünf Stadtbuslinien im Halbstundentakt mit Treffpunkt am ZUP. Regional- und Fernbahn erreichen Sie über Insel, Reutin und Aeschach — praktisch ohne eigenes Auto im Stadtgebiet und Richtung Bodenseeregion.

Quelle: Stadt Lindau; StadtbusQuelle: bodo; Verbund

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