Immobilien in Schleswig

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Das Wichtigste über Schleswig

Schleswig steht nicht unter der Mietpreisbremse — Schleswig-Holstein hat die Regelung 2019 landesweit aufgehoben. Beim Kauf zahlen Sie in Schleswig-Holstein 6,5 % Grunderwerbsteuer.

Quelle: Land SH; Mietpreisbremse AufhebungQuelle: BBSR; Mietpreisbremse ÜbersichtQuelle: Finanz-Tools; Grunderwerbsteuer SH

Gibt es einen Mietspiegel — und wie stark dürfen Bestandsmieten steigen?

Einen amtlichen Mietspiegel gibt es laut Stadt für Schleswig nicht (Pflicht erst ab 50.000 Einwohnern). In bestehenden Verträgen gilt die gesetzliche Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren: Schleswig steht nicht auf der Liste der 62 Kommunen mit abgesenkter 15-Prozent-Grenze (KappVO SH ab 1. Mai 2024).

Quelle: Stadt Schleswig; Mietspiegel HinweisQuelle: Land SH; KappungsgrenzenverordnungQuelle: Haus und Grund; KappVO Kommunenliste

Was beschloss der Rat zur kommunalen Wärmeplanung?

Am 16. Dezember 2024 hat die Ratsversammlung den kommunalen Wärmeplan beschlossen. Er orientiert, wo eher Netze oder dezentrale Lösungen infrage kommen — ohne unmittelbare Anschlusspflicht. Mit dem Beschluss wurden keine Gebiete als Wärmenetzneu- oder -ausbaugebiet ausgewiesen; eine vorzeitige 65-Prozent-EE-Pflicht nach GEG folgt daraus nicht.

Quelle: Stadt Schleswig; Wärmeplanung Beschluss

Wie komme ich mit Bahn und Bus weiter?

Am Bahnhof Schleswig halten laut NAH.SH der RE 7 (Flensburg–Hamburg) und der RE 74 (Husum–Kiel über Schleswig). Tickets laufen über den SH-Tarif; Fahrplan und Handy-Ticket über die NAH.SH-App.

Quelle: NAH.SH; BahnlinienplanQuelle: NAH.SH; SH-Tarif

Bundesland Schleswig-Holstein:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse: keine Landesverordnung (seit 2019 aufgehoben)
  • Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Kappungsgrenzenverordnung
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: EWKG — Neubau von Wohngebäuden

Zusätzliche Info zum Bundesland Schleswig-Holstein:

Häufige Fragen zu Wohnen in Schleswig

  • Wie ist die Bahn-Anbindung — und wohin komme ich ohne Auto?
  • Hält der RE 7 in Schleswig?
  • Gibt es Direktzüge nach Kiel und Flensburg?

Ja. Am Bahnhof Schleswig halten laut NAH.SH der RE 7 (Flensburg–Hamburg über Rendsburg/Neumünster) und der RE 74 (Husum–Kiel über Schleswig). Bus und Bahn nutzen den SH-Tarif; Verbindungen und Tickets über nah.sh bzw. die NAH.SH-App.

Quelle: NAH.SH; BahnlinienplanQuelle: NAH.SH; SH-Tarif

  • Was gilt für Kita-Beiträge in Schleswig?
  • Sind Kitas in Schleswig beitragsfrei?
  • Wo beantrage ich eine Kita-Ermäßigung?

Eine allgemeine Beitragsfreiheit gibt es nicht; Elternbeiträge bleiben nach dem KiTaG SH möglich, das Land setzt Höchstsätze. Bei geringem Einkommen oder Sozialleistungsbezug (u. a. Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag) können Beiträge auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden — Antrag bei der Stadt Schleswig. Platzsuche über das KitaPortal SH.

Quelle: Stadt Schleswig; Kita-KostenermäßigungQuelle: Jugendhilfeportal; KiTaG Elternbeiträge

  • Gibt es in Schleswig Grundschulen und weiterführende Schulen?
  • Kann ich mit Kindern in Schleswig zur Schule gehen?

Ja. Im Stadtgebiet gibt es mehrere Grundschulen (u. a. St.-Jürgen-Schule, Wilhelminenschule, Bugenhagenschule, Schule Nord) sowie weiterführende Angebote; Details und Anmeldung klären Sie über die Schulen bzw. die Stadt.

Quelle: Land SH; Grundschulen Adressliste

  • Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Schleswig?
  • Muss ich wegen des Wärmeplans die Heizung tauschen?
  • Wurden Wärmenetzgebiete ausgewiesen?

Der Rat beschloss den Wärmeplan am 16. Dezember 2024. Er ist strategisch und begründet allein keine Anschlusspflicht. Es wurden keine Wärmenetzneu- oder -ausbaugebiete ausgewiesen — damit keine vorzeitige 65-Prozent-EE-Pflicht allein aus diesem Beschluss. Für Bestandsheizungen gelten die Fristen des Gebäudeenergiegesetzes.

Quelle: Stadt Schleswig; Wärmeplanung

  • Gibt es in Schleswig Fernwärme?
  • Besteht Anschlusszwang an die Fernwärme?

Ja — die Stadt betreibt Fernwärme als öffentliche Einrichtung (Betrieb über Stadtwerke SH). In den von der Fernwärmesatzung erfassten Gebieten kann Anschluss- und Benutzungszwang gelten; Befreiungen sind unter Voraussetzungen möglich (u. a. überwiegend solare bzw. Erdwärme).

Quelle: Stadt Schleswig; FernwärmesatzungQuelle: Stadtwerke SH; Fernwärme Schleswig

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden