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Schleswig steht nicht unter der Mietpreisbremse — Schleswig-Holstein hat die Regelung 2019 landesweit aufgehoben. Beim Kauf zahlen Sie in Schleswig-Holstein 6,5 % Grunderwerbsteuer.
Quelle: Land SH; Mietpreisbremse AufhebungQuelle: BBSR; Mietpreisbremse ÜbersichtQuelle: Finanz-Tools; Grunderwerbsteuer SH
Einen amtlichen Mietspiegel gibt es laut Stadt für Schleswig nicht (Pflicht erst ab 50.000 Einwohnern). In bestehenden Verträgen gilt die gesetzliche Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren: Schleswig steht nicht auf der Liste der 62 Kommunen mit abgesenkter 15-Prozent-Grenze (KappVO SH ab 1. Mai 2024).
Quelle: Stadt Schleswig; Mietspiegel HinweisQuelle: Land SH; KappungsgrenzenverordnungQuelle: Haus und Grund; KappVO Kommunenliste
Am 16. Dezember 2024 hat die Ratsversammlung den kommunalen Wärmeplan beschlossen. Er orientiert, wo eher Netze oder dezentrale Lösungen infrage kommen — ohne unmittelbare Anschlusspflicht. Mit dem Beschluss wurden keine Gebiete als Wärmenetzneu- oder -ausbaugebiet ausgewiesen; eine vorzeitige 65-Prozent-EE-Pflicht nach GEG folgt daraus nicht.
Quelle: Stadt Schleswig; Wärmeplanung Beschluss
Am Bahnhof Schleswig halten laut NAH.SH der RE 7 (Flensburg–Hamburg) und der RE 74 (Husum–Kiel über Schleswig). Tickets laufen über den SH-Tarif; Fahrplan und Handy-Ticket über die NAH.SH-App.
Quelle: NAH.SH; BahnlinienplanQuelle: NAH.SH; SH-Tarif
Zusätzliche Info zum Bundesland Schleswig-Holstein:
Ja. Am Bahnhof Schleswig halten laut NAH.SH der RE 7 (Flensburg–Hamburg über Rendsburg/Neumünster) und der RE 74 (Husum–Kiel über Schleswig). Bus und Bahn nutzen den SH-Tarif; Verbindungen und Tickets über nah.sh bzw. die NAH.SH-App.
Eine allgemeine Beitragsfreiheit gibt es nicht; Elternbeiträge bleiben nach dem KiTaG SH möglich, das Land setzt Höchstsätze. Bei geringem Einkommen oder Sozialleistungsbezug (u. a. Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag) können Beiträge auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden — Antrag bei der Stadt Schleswig. Platzsuche über das KitaPortal SH.
Quelle: Stadt Schleswig; Kita-KostenermäßigungQuelle: Jugendhilfeportal; KiTaG Elternbeiträge
Ja. Im Stadtgebiet gibt es mehrere Grundschulen (u. a. St.-Jürgen-Schule, Wilhelminenschule, Bugenhagenschule, Schule Nord) sowie weiterführende Angebote; Details und Anmeldung klären Sie über die Schulen bzw. die Stadt.
Der Rat beschloss den Wärmeplan am 16. Dezember 2024. Er ist strategisch und begründet allein keine Anschlusspflicht. Es wurden keine Wärmenetzneu- oder -ausbaugebiete ausgewiesen — damit keine vorzeitige 65-Prozent-EE-Pflicht allein aus diesem Beschluss. Für Bestandsheizungen gelten die Fristen des Gebäudeenergiegesetzes.
Ja — die Stadt betreibt Fernwärme als öffentliche Einrichtung (Betrieb über Stadtwerke SH). In den von der Fernwärmesatzung erfassten Gebieten kann Anschluss- und Benutzungszwang gelten; Befreiungen sind unter Voraussetzungen möglich (u. a. überwiegend solare bzw. Erdwärme).
Quelle: Stadt Schleswig; FernwärmesatzungQuelle: Stadtwerke SH; Fernwärme Schleswig
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