Immobilien zum Kaufen in Schleswig

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Das Wichtigste zum Kaufen in Schleswig

Wer in Schleswig kauft, zahlt in Schleswig-Holstein 6,5 % Grunderwerbsteuer. Beim Mieten gilt keine Mietpreisbremse; Bestandserhöhungen bleiben bei der gesetzlichen 20-Prozent-Kappung in drei Jahren.

Quelle: Finanz-Tools; Grunderwerbsteuer SHQuelle: BBSR; Mietpreisbremse Übersicht

Wie hoch ist der Hebesatz der neuen Grundsteuer?

Für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) gilt nach der Grundsteuerreform (ab 2025) der Hebesatz 580 % (Hebesatzsatzung, auch für 2026). Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem wertabhängigen Bundesmodell; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz. Die Steuer ist keine Verkaufspreis-Bewertung.

Quelle: Stadt Schleswig; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Schleswig; HebesatzsatzungQuelle: Land SH; Grundsteuerreform Bundesmodell

Was bedeutet der Wärmeplan für Heizungsentscheidungen?

Der Rat beschloss den Wärmeplan am 16. Dezember 2024 ohne Ausweisung von Wärmenetzneu- oder -ausbaugebieten — dadurch keine vorgezogene GEG-65-Prozent-Pflicht allein aus dem Plan. In ausgewiesenen Fernwärmesatzungsgebieten kann Anschluss- und Benutzungszwang greifen; Befreiungen sind unter Bedingungen möglich.

Quelle: Stadt Schleswig; Wärmeplanung BeschlussQuelle: Stadt Schleswig; Fernwärmesatzung

Welches Grundbuchamt ist zuständig?

Eintragungen laufen über das Grundbuchamt am Amtsgericht Schleswig (Lollfuß 78). Die Grunderwerbsteuer setzt für den Bezirk typischerweise das Finanzamt Rendsburg fest; nach Zahlung folgt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Umschreibung.

Quelle: Amtsgericht Schleswig; GrundbuchamtQuelle: Land SH; Grunderwerbsteuer zahlen

Bundesland Schleswig-Holstein:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse: keine Landesverordnung (seit 2019 aufgehoben)
  • Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Kappungsgrenzenverordnung
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: EWKG — Neubau von Wohngebäuden

Zusätzliche Info zum Bundesland Schleswig-Holstein:

Häufige Fragen zum Kaufen in Schleswig

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Schleswig?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in Schleswig-Holstein?
  • Zahlt der Käufer 6,5 Prozent?

In Schleswig-Holstein beträgt die Grunderwerbsteuer einheitlich 6,5 % der Gegenleistung (in der Regel der Kaufpreis). Für den Bezirk ist die Grunderwerbsteuerstelle typischerweise beim Finanzamt Rendsburg angesiedelt; nach Zahlung folgt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Grundbuchumschreibung.

Quelle: Finanz-Tools; Grunderwerbsteuer SHQuelle: Land SH; Grunderwerbsteuer zahlen

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Was kostet Notar und Grundbuch?
  • Wie teile ich die Maklerprovision?

Neben der Grunderwerbsteuer (6,5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an (Größenordnung oft rund 1,5–2 % des Kaufpreises, abhängig vom Einzelfall). Die Maklerprovision beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern wird in der Regel hälftig geteilt (Bestellerprinzip).

Quelle: Finanz-Tools; Grunderwerbsteuer SHQuelle: Land SH; Immobilienkauf Hinweise

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Schleswig?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?

Zuständig ist das Grundbuchamt am Amtsgericht Schleswig (Lollfuß 78, 24837 Schleswig). Der Notar beantragt die Eigentumsumschreibung nach Vorliegen der steuerlichen Unbedenklichkeit.

Quelle: Amtsgericht Schleswig; Grundbuchamt

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Schleswig?
  • Was gilt für die neue Grundsteuer ab 2025?
  • Welcher Hebesatz B gilt 2026?

Für die Grundsteuer B (bebaute/unbebaute Grundstücke) gilt nach der Grundsteuerreform (ab 2025) der Hebesatz 580 %; laut Hebesatzsatzung bleibt er auch ab 1. Januar 2026 bei 580 %. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag nach dem wertabhängigen Bundesmodell; die Stadt setzt den Hebesatz fest.

Quelle: Stadt Schleswig; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Schleswig; HebesatzsatzungQuelle: Land SH; Grundsteuerreform

  • Was sagt der Wärmeplan für Käufer aus?
  • Gibt es schon Wärmenetzausbaugebiete?

Der am 16. Dezember 2024 beschlossene Wärmeplan zeigt Orientierungsgebiete, begründet aber keine einklagbare Anschlusspflicht. Es wurden keine Netzneu-/ausbaugebiete ausgewiesen — keine vorgezogene GEG-65-Prozent-Pflicht allein aus dem Planbeschluss.

Quelle: Stadt Schleswig; Wärmeplanung

  • Gilt in Schleswig Anschlusszwang an Fernwärme?
  • Muss ich meine Heizung auf Fernwärme umstellen?

In den von der Fernwärmesatzung erfassten Gebieten kann Anschluss- und Benutzungszwang bestehen. Befreiungen sind u. a. möglich, wenn die Wärme überwiegend vor Ort emissionsfrei (Sonne/Erdwärme) erzeugt wird. Ob Ihre Adresse erfasst ist, klären Sie über Stadt bzw. Stadtwerke SH.

Quelle: Stadt Schleswig; Fernwärmesatzung

  • Was gilt bei Kita-Beiträgen für Kaufinteressierte mit Familie?
  • Sind Kitaplätze in Schleswig beitragsfrei?

Elternbeiträge bleiben möglich (landesweite Höchstsätze). Sozialermäßigung oder vollständiger Erlass ist auf Antrag bei geringem Einkommen bzw. bestimmten Sozialleistungen möglich. Anmeldung/Platzsuche über das KitaPortal SH.

Quelle: Stadt Schleswig; Kita-Kostenermäßigung

  • Wie ist Schleswig per Bahn an Arbeitsorte angebunden?
  • Kann ich von Schleswig nach Hamburg pendeln?

Über den Bahnhof erreichen Sie mit dem RE 7 Flensburg und Hamburg sowie mit dem RE 74 Kiel und Husum (NAH.SH-Liniennetz). Tickets laufen über den SH-Tarif.

Quelle: NAH.SH; Bahnlinienplan

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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