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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Schleswig – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Schleswig kauft, zahlt in Schleswig-Holstein 6,5 % Grunderwerbsteuer. Beim Mieten gilt keine Mietpreisbremse; Bestandserhöhungen bleiben bei der gesetzlichen 20-Prozent-Kappung in drei Jahren.
Quelle: Finanz-Tools; Grunderwerbsteuer SHQuelle: BBSR; Mietpreisbremse Übersicht
Für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) gilt nach der Grundsteuerreform (ab 2025) der Hebesatz 580 % (Hebesatzsatzung, auch für 2026). Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem wertabhängigen Bundesmodell; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz. Die Steuer ist keine Verkaufspreis-Bewertung.
Quelle: Stadt Schleswig; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Schleswig; HebesatzsatzungQuelle: Land SH; Grundsteuerreform Bundesmodell
Der Rat beschloss den Wärmeplan am 16. Dezember 2024 ohne Ausweisung von Wärmenetzneu- oder -ausbaugebieten — dadurch keine vorgezogene GEG-65-Prozent-Pflicht allein aus dem Plan. In ausgewiesenen Fernwärmesatzungsgebieten kann Anschluss- und Benutzungszwang greifen; Befreiungen sind unter Bedingungen möglich.
Quelle: Stadt Schleswig; Wärmeplanung BeschlussQuelle: Stadt Schleswig; Fernwärmesatzung
Eintragungen laufen über das Grundbuchamt am Amtsgericht Schleswig (Lollfuß 78). Die Grunderwerbsteuer setzt für den Bezirk typischerweise das Finanzamt Rendsburg fest; nach Zahlung folgt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Umschreibung.
Quelle: Amtsgericht Schleswig; GrundbuchamtQuelle: Land SH; Grunderwerbsteuer zahlen
Zusätzliche Info zum Bundesland Schleswig-Holstein:
In Schleswig-Holstein beträgt die Grunderwerbsteuer einheitlich 6,5 % der Gegenleistung (in der Regel der Kaufpreis). Für den Bezirk ist die Grunderwerbsteuerstelle typischerweise beim Finanzamt Rendsburg angesiedelt; nach Zahlung folgt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Grundbuchumschreibung.
Quelle: Finanz-Tools; Grunderwerbsteuer SHQuelle: Land SH; Grunderwerbsteuer zahlen
Neben der Grunderwerbsteuer (6,5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an (Größenordnung oft rund 1,5–2 % des Kaufpreises, abhängig vom Einzelfall). Die Maklerprovision beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern wird in der Regel hälftig geteilt (Bestellerprinzip).
Quelle: Finanz-Tools; Grunderwerbsteuer SHQuelle: Land SH; Immobilienkauf Hinweise
Zuständig ist das Grundbuchamt am Amtsgericht Schleswig (Lollfuß 78, 24837 Schleswig). Der Notar beantragt die Eigentumsumschreibung nach Vorliegen der steuerlichen Unbedenklichkeit.
Für die Grundsteuer B (bebaute/unbebaute Grundstücke) gilt nach der Grundsteuerreform (ab 2025) der Hebesatz 580 %; laut Hebesatzsatzung bleibt er auch ab 1. Januar 2026 bei 580 %. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag nach dem wertabhängigen Bundesmodell; die Stadt setzt den Hebesatz fest.
Quelle: Stadt Schleswig; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Schleswig; HebesatzsatzungQuelle: Land SH; Grundsteuerreform
Der am 16. Dezember 2024 beschlossene Wärmeplan zeigt Orientierungsgebiete, begründet aber keine einklagbare Anschlusspflicht. Es wurden keine Netzneu-/ausbaugebiete ausgewiesen — keine vorgezogene GEG-65-Prozent-Pflicht allein aus dem Planbeschluss.
In den von der Fernwärmesatzung erfassten Gebieten kann Anschluss- und Benutzungszwang bestehen. Befreiungen sind u. a. möglich, wenn die Wärme überwiegend vor Ort emissionsfrei (Sonne/Erdwärme) erzeugt wird. Ob Ihre Adresse erfasst ist, klären Sie über Stadt bzw. Stadtwerke SH.
Elternbeiträge bleiben möglich (landesweite Höchstsätze). Sozialermäßigung oder vollständiger Erlass ist auf Antrag bei geringem Einkommen bzw. bestimmten Sozialleistungen möglich. Anmeldung/Platzsuche über das KitaPortal SH.
Über den Bahnhof erreichen Sie mit dem RE 7 Flensburg und Hamburg sowie mit dem RE 74 Kiel und Husum (NAH.SH-Liniennetz). Tickets laufen über den SH-Tarif.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden