Immobilien zum Mieten in Schramberg

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Das Wichtigste zum Mieten in Schramberg

Schramberg steht nicht unter der Mietpreisbremse; bei Neuverträgen greift damit keine gesetzliche Deckelung auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Bestandserhöhungen bleiben bei der bundesweiten Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Wer später kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer.

Quelle: Land BW; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land BW; KappungsgrenzeQuelle: Finanzämter BW; Grunderwerbsteuer

Wo lesen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete ab?

Seit dem 1. Juni 2026 gilt der qualifizierte Mietspiegel für Schramberg gemeinsam mit Schiltach, Aichhalden, Hardt und Lauterbach (bis 31. Mai 2028). Er bildet die Nettokaltmiete nach Baujahr, Größe, Ausstattung und Wohnumfeld ab. Den Online-Rechner schalten die beteiligten Kommunen über ihre Websites frei — Grundlage für Mieterhöhungen und für die Einordnung neuer Angebote.

Quelle: Stadt Schramberg; Mietspiegel

Was begrenzt Erhöhungen im laufenden Vertrag?

Die Kappungsgrenze liegt bei 20 % in drei Jahren — die abgesenkte 15 %-Regel der Landesverordnung gilt hier nicht. Erhöhungen dürfen die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten; der Mietspiegel ist dafür die stärkste Orientierung vor Ort.

Quelle: Land BW; Kappungsgrenze Regeln

Welche Kita-Beiträge planen Sie ein?

Kita und Krippe sind beitragspflichtig. Ab dem 1. September 2025 kostet der Regelkindergarten Ü3 für ein Kind 174 € monatlich; kürzere und längere Betreuungszeiten sowie Geschwisterstaffeln stehen in der Beitragstabelle. Beiträge laufen über 11 Monate (August frei); Alleinerziehende mit mehreren Kindern gleichzeitig zahlen je Kind die Hälfte. Verpflegung kommt hinzu. Vormerkungen laufen zentral über die Kita-Servicestelle im Rathaus.

Quelle: Stadt Schramberg; ElternbeiträgeQuelle: Stadt Schramberg; Kita-Anmeldung

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Mieten in Schramberg

  • Gilt in Schramberg die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete beliebig hoch sein?
  • Ist Schramberg angespannter Wohnungsmarkt?

Nein. Schramberg steht weder in der bisherigen noch in der ab 1. Januar 2026 geltenden Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg. Bei Neuverträgen greift damit keine gesetzliche Deckelung auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Orientierung liefert der lokale Mietspiegel; bei krasser Überhöhung greifen weiterhin die allgemeinen Regeln zu Mietpreisüberhöhung.

Quelle: Land BW; Mietpreisbremse Kulisse

  • Gibt es in Schramberg einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
  • Ab wann gilt der neue Mietspiegel?
  • Gibt es einen Online-Mietenrechner?

Ja. Seit dem 1. Juni 2026 gilt ein gemeinsamer qualifizierter Mietspiegel für Schramberg, Schiltach, Aichhalden, Hardt und Lauterbach (gültig bis 31. Mai 2028). Dokument und Online-Rechner finden Sie im Bürgerservice der Stadt Schramberg bzw. auf den Seiten der beteiligten Kommunen.

Quelle: Stadt Schramberg; Mietspiegel

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Schramberg?
  • Sind Mieterhöhungen auf 15 Prozent begrenzt?
  • Wie stark darf die Miete in drei Jahren steigen?

Es gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren — die abgesenkte 15 %-Regel der Landesverordnung gilt nur in derselben Kulisse wie die Mietpreisbremse, zu der Schramberg nicht gehört. Erhöhungen dürfen die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.

Quelle: Land BW; Kappungsgrenze

  • Was kosten Kita und Krippe für Mieter-Familien?
  • Gilt August als beitragsfreier Monat?
  • Gibt es Ermäßigung für Alleinerziehende?

Elternbeiträge sind nach Betreuungszeit und Kinderzahl gestaffelt; ab dem 1. September 2025 kostet der Regelkindergarten Ü3 für ein Kind 174 € monatlich. Beiträge laufen über 11 Monate — im August fällt keiner an. Alleinerziehende mit mehreren Kindern gleichzeitig in Betreuung zahlen je Kind die Hälfte; Verpflegung kommt hinzu.

Quelle: Stadt Schramberg; Elternbeiträge

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn?
  • Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein in Schramberg?
  • Gibt es Sozialwohnungen nur mit WBS?

Für landesgeförderte Sozialmietwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). In Baden-Württemberg beantragen Sie ihn bei der Gemeinde Ihres gewöhnlichen Aufenthalts — in der Praxis bei der Stadtverwaltung Schramberg. Der Schein ist maximal ein Jahr gültig und begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung. Ob Schramberg den Online-Antrag über Service-BW freigeschaltet hat, klären Sie vor Ort.

Quelle: Land BW; Wohnberechtigung

  • Lohnt sich Wohnen in Schramberg trotz Pendeln nach Rottweil oder Stuttgart?
  • Wie lange dauert der Regiobus zum Bahnhof?
  • Kann ich ohne Auto nach Stuttgart pendeln?

Ja, wenn Sie den Umstieg einplanen: Der Regiobus Linie 40 bringt Sie im Stundentakt (HVZ auch halbstündlich) zum Bahnhof Rottweil und damit an die Gäubahn Richtung Stuttgart/Singen. Für den Alltag ohne Auto zählen zusätzlich Stadtbus und der Verbundtarif MOVE. Ob sich der Zeitaufwand lohnt, hängt von Schicht und Anschluss ab — Fahrpläne prüfen Sie unter mein-move.de.

Quelle: Landkreis Rottweil; RegiobusQuelle: MOVE; Fahrpläne

  • Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
  • Betrifft mich der Hebesatz als Mieter?
  • Ändert die Reform 2025 meine Nebenkosten?

Die Grundsteuer darf über die Nebenkosten umgelegt werden — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Vereinbarung, bleibt sie beim Eigentümer. Nach der Reform (ab 2025) kann sich der Betrag pro Objekt ändern; der Hebesatz der Grundsteuer B in Schramberg liegt bei 470 % (neue Grundsteuer, modifiziertes Bodenwertmodell).

Quelle: Stadt Schramberg; Grundsteuerreform

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