Immobilien zum Mieten in St. Georgen im Schwarzwald

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Das Wichtigste zum Mieten in St. Georgen im Schwarzwald

St. Georgen im Schwarzwald steht nicht unter der Mietpreisbremse (Kulisse ab 1. Januar 2026). Einen amtlichen oder qualifizierten Mietspiegel veröffentlicht die Stadt nicht; die ortsübliche Vergleichsmiete klären Sie über Vergleichswohnungen oder ein Gutachten. Bestandserhöhungen bleiben auf 20 % in drei Jahren gekappt. Die neue Grundsteuer (Hebesatz B 2026: 510 v.H.) darf über die Nebenkosten nur umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Land Baden-Württemberg; KappungsgrenzeQuelle: Stadt St. Georgen; Haushaltssatzung 2026

Kita nur über die zentrale Vormerkung

Eine allgemeine Beitragsfreiheit gibt es in St. Georgen nicht. Plätze vergibt die Stadt ausschließlich über die zentrale digitale Vormerkung; eine Anmeldung in der Einrichtung selbst ist nicht möglich. Ab 1. September 2026 zahlt eine Ein-Kind-Familie im Kindergarten (Kind über drei Jahre) monatlich 182 € Regelgruppe, 137 € Halbtag, 228 € verlängerte Öffnungszeit oder 432 € Tagheim. Das Württemberger Modell senkt den Satz, wenn weitere Kinder unter 18 Jahren im Haushalt leben; unter drei Jahren liegt die Gebühr höher.

Quelle: Stadt St. Georgen; Kita-VormerkungQuelle: Stadt St. Georgen; Kita-Gebühren 2026

Draußen Parkscheibe — Gebühr nur im Parkhaus

Seit dem 7. Juni 2025 gilt in der Innenstadt ein neues Parkraumkonzept. Auf den Außenparkplätzen bleiben Gebühren aus: Der Gemeinderat entschied sich entgegen der Planerempfehlung für die Parkscheibe. Gelbe Zone 30 Minuten, grüne Zone 60 Minuten (Mo–Sa 7–18 Uhr); die blaue Zone ist zeitlich unbegrenzt. Im sanierten Parkhaus Stadtmitte zahlen Sie tagsüber 50 Cent je halbe Stunde, höchstens 8 € pro Tag.

Quelle: Stadt St. Georgen; Parkraum InnenstadtQuelle: Stadt St. Georgen; Parkhaus-Satzung

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Mieten in St. Georgen im Schwarzwald

  • Gilt in St. Georgen im Schwarzwald die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete frei vereinbart werden?
  • Steht die Stadt in der Gebietskulisse BW?

Nein. St. Georgen gehört nicht zur Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (ab 1. Januar 2026). Neuvertragsmieten dürfen freier vereinbart werden; sittenwidrige Überhöhung bleibt unzulässig. Die landesweite Kulisse steht im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
  • Sind es 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Gilt die abgesenkte Kappungsgrenze?

Es gilt die bundesübliche Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren — höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte 15-Prozent-Regel der Landesverordnung gilt nur in denselben 130 Kommunen wie die Mietpreisbremse; St. Georgen ist nicht darunter.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze

  • Gibt es einen amtlichen Mietspiegel für St. Georgen?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Hat die Stadt einen Online-Rechner?

Nein — die Stadt veröffentlicht keinen eigenen (qualifizierten) Mietspiegel. Die ortsübliche Vergleichsmiete können Sie über Vergleichswohnungen, Sachverständige oder anerkannte Datenbanken nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch darlegen. Ein Portal-Durchschnittspreis ist kein Mietspiegel.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Vergleichsmiete Hinweis

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein in St. Georgen?
  • Wer ist für den WBS zuständig?
  • Gibt der Schein Anspruch auf eine Wohnung?

Zuständig ist die Wohnortgemeinde — hier die Stadtverwaltung (Amt Ordnung, Bildung und Soziales, Rathaus Hauptstraße 9). Der Schein gilt landesweit ein Jahr und begründet keinen Anspruch auf eine Sozialwohnung, sondern nur die Berechtigung zum Mietvertrag über gebundenen Wohnraum.

Quelle: Land Baden-Württemberg; WohnberechtigungQuelle: Stadt St. Georgen; Ämter

  • Was zahlen Familien für Kita und Kindergarten?
  • Gibt es Geschwisterermäßigung?
  • Wie funktioniert die zentrale Vormerkung?

Beiträge sind kommunal und folgen dem Württemberger Modell (Kinder unter 18 im Haushalt). Beispiel Ein-Kind-Familie, Kind über drei Jahre, ab 1. September 2026: 182 / 137 / 228 / 432 € (Regel / Halbtag / VÖ / Tagheim). Die Anmeldung läuft nur über die zentrale Vormerkung, nicht in der Einrichtung.

Quelle: Stadt St. Georgen; Kita-GebührenQuelle: Stadt St. Georgen; Kita-Vormerkung

  • Brauche ich ohne Stellplatz einen Bewohnerausweis?
  • Ist Straßenparken gebührenpflichtig?
  • Was gilt im Parkhaus Stadtmitte?

Ein klassisches Bewohnerparken mit Ausweis ist nicht das Modell der Innenstadt. Außenparken bleibt gebührenfrei mit Parkscheibe und Höchstzeiten (gelb/grün/blau). Gebühren gelten im Parkhaus Stadtmitte (50 Cent je halbe Stunde tagsüber, max. 8 €/Tag).

Quelle: Stadt St. Georgen; Parkraum Innenstadt

  • Wirkt der Grundsteuer-Hebesatz auf meine Nebenkosten?
  • Wie hoch ist der Hebesatz B 2026?
  • Darf der Vermieter die Grundsteuer umlegen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt im Haushaltsjahr 2026 510 v.H. (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Eine Umlage über die Betriebskosten kommt nur in Betracht, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Quelle: Stadt St. Georgen; Haushaltssatzung 2026

  • Lohnt sich Wohnen in St. Georgen trotz Pendeln nach Villingen?
  • Wie komme ich ohne Auto nach Villingen?
  • Welches Ticket brauche ich im Verbund move?

Sie haben einen eigenen Bahnhof: RE 2 Richtung Villingen (und weiter nach Donaueschingen/Singen) im Stundentakt, plus Buslinie 660 über Peterzell und Königsfeld. Tickets im Abschnitt Triberg–Immendingen: Verbund move. Die Stadt nennt rund zehn Autominuten zum Oberzentrum.

Quelle: move; FahrpläneQuelle: Stadt St. Georgen; Wirtschaftsstandort

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