Immobilien zum Kaufen in Schwäbisch Hall
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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Schwäbisch Hall – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Kaufen in Schwäbisch Hall
Wer in Schwäbisch Hall kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5,0 % Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis. Beim Mieten gilt vor Ort keine Mietpreisbremse; für Eigentümer zählen vor allem Kaufnebenkosten, die neue Grundsteuer (Hebesatz B 590 % ab 2026) und ggf. Fernwärme-Anschlussregeln.
Quelle: Statistik Baden-Württemberg; GrunderwerbsteuerQuelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Stadt Schwäbisch Hall; Grundsteuer Hebesätze
Welche Kaufnebenkosten und Behörden kommen dazu?
Neben der Grunderwerbsteuer kalkulieren Sie Notar und Grundbucheintragung (GNotKG) sowie ggf. Maklercourtage nach Vereinbarung. Vor dem Kauf lohnt die Einsicht in Grundbuch und Baulastenverzeichnis; die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts folgt nach Zahlung der Grunderwerbsteuer. Die Lebenslage „Grundstückskauf“ im Bürgerservice der Stadt führt die Schritte zusammen.
Quelle: Stadt Schwäbisch Hall; GrundstückskaufQuelle: Stadt Schwäbisch Hall; Baulastenverzeichnis
Wie wirkt das Bodenwertmodell auf Ihre Jahressteuer?
Seit der Reform (ab 2025) bewertet Baden-Württemberg die Grundsteuer B nach dem modifizierten Bodenwertmodell: Fläche × Bodenrichtwert ergeben den Grundsteuerwert — kein Verkaufspreis. Das Finanzamt bildet den Messbetrag; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz (590 % für 2026). Bodenrichtwerte liefert der Gemeinsame Gutachterausschuss bzw. BORIS-BW.
Quelle: Finanzministerium BW; BodenwertmodellQuelle: Gutachterausschüsse BW; Bodenrichtwerte
Muss Ihr Haus an die Fernwärme?
In satzungsrechtlich ausgewiesenen Fernwärmevorranggebieten sind Eigentümer grundsätzlich zum Anschluss an den Haller Wärmeverbund verpflichtet — bei Neubau sofort, im Bestand bei Kessel- oder Brennertausch. Prüfen Sie Lage und Satzung vor Kauf und Sanierung; der Wärmeplan zeigt Eignungsgebiete, ersetzt aber keine Einzelfallprüfung.
Quelle: Stadtwerke Schwäbisch Hall; FernwärmevorrangQuelle: Stadt Schwäbisch Hall; Wärmeplanung
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen zum Kaufen in Schwäbisch Hall
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Schwäbisch Hall?
- Welcher GrESt-Satz gilt in Baden-Württemberg?
- Was kostet die Grunderwerbsteuer beim Hauskauf?
In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % des Kaufpreises — das gilt auch für Immobilien in Schwäbisch Hall. Der Notar zeigt den Kauf dem Finanzamt an; nach Zahlung erhalten Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Grundbucheintragung.
Quelle: Statistik Baden-Württemberg; GrunderwerbsteuerQuelle: Stadt Schwäbisch Hall; Grundstückskauf
- Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
- Was kostet Notar und Grundbuch zusätzlich?
- Muss ich Maklercourtage einplanen?
Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer rechnen Sie mit Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz sowie — falls vereinbart — mit Maklerprovision. Vor Vertragsabschluss sollten Sie Grundbuch und Baulastenverzeichnis prüfen. Eine verbindliche Gesamtsumme hängt vom Kaufpreis und den Einzelvereinbarungen ab.
Quelle: Stadt Schwäbisch Hall; KaufnebenkostenQuelle: Stadt Schwäbisch Hall; Baulastenverzeichnis
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Schwäbisch Hall?
- Welcher Hebesatz B gilt nach der Reform?
- Was beschloss der Gemeinderat zur Grundsteuer 2026?
Für die neue Grundsteuer (Reform ab 2025) hat der Gemeinderat am 11. Februar 2026 den Hebesatz der Grundsteuer B rückwirkend zum 1. Januar 2026 auf 590 % festgesetzt (Grundsteuer A: 660 %). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an. Verbindlich ist Ihr Grundsteuerbescheid.
- Welches Grundsteuermodell gilt in Baden-Württemberg?
- Ist die Grundsteuer ein Marktwert?
- Was bedeutet modifiziertes Bodenwertmodell?
Baden-Württemberg nutzt das modifizierte Bodenwertmodell: maßgeblich sind Grundstücksfläche und Bodenrichtwert, nicht der aktuelle Verkaufspreis des Gebäudes. Daraus entstehen Grundsteuerwert und Messbetrag; die Gemeinde multipliziert mit dem Hebesatz. Es handelt sich nicht um ein Marktwert-Modell im Sinne eines Verkaufspreises.
- Wo finde ich Bodenrichtwerte für Schwäbisch Hall?
- Wer setzt die Bodenrichtwerte fest?
- Kann ich BORIS-BW nutzen?
Bodenrichtwerte ermittelt der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Schwäbisch Hall. Übersicht und Abruf sind über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-BW bzw. lokale Geoportal-Karten möglich — je nach Bereitstellung des Ausschusses. Die Werte dienen u. a. der Grundsteuerbewertung und der Kaufpreisorientierung, ersetzen aber keine Einzelbewertung.
Quelle: Gutachterausschüsse BW; BodenrichtwerteQuelle: Stadt Schwäbisch Hall; Bodenrichtwertkarte
- Muss ich beim Kauf mit Fernwärme-Anschlusszwang rechnen?
- Gilt der Anschlusszwang auch im Bestand?
- Wo liegen die Fernwärmevorranggebiete?
In satzungsrechtlich ausgewiesenen Fernwärmevorranggebieten sind Eigentümer grundsätzlich verpflichtet, sich an den Wärmeverbund anzuschließen. Bei Neubauten gilt das sofort; im Bestand erst, wenn Kessel oder Brenner ausgetauscht werden. Prüfen Sie vor Kauf Lage und Satzung über Stadtwerke und Stadt.
- Was sagt die kommunale Wärmeplanung für Käufer?
- Hilft der Wärmeplan bei der Heizungsentscheidung?
- Gibt es schon verbindliche Ausbaugebiete nach Bundesrecht?
Der Wärmeplan nach KlimaG BW zeigt Eignungsgebiete und strategische Optionen bis zur angestrebten Klimaneutralität — als Orientierung, nicht als sofortiger Anschlusszwang. Verbindliche Festlegungen nach Bundes-Wärmeplanungsgesetz/GEG für Bestandsgebiete sind bis Mitte 2028 vorgesehen; aktuelle Satzungsgebiete zur Fernwärme gelten parallel.
- Gibt es Kita-Beiträge — relevant für Familienkauf?
- Was kostet die Kinderbetreuung nach dem Umzug?
- Wie melde ich mein Kind in Schwäbisch Hall an?
Elternbeiträge fallen an und werden vom Träger festgelegt; landesweite Beitragsfreiheit gibt es in Baden-Württemberg nicht. Anmeldung und Vertrag laufen über die Einrichtung; bei Härtefällen hilft das Jugendamt. Für Familienbudgets nach dem Kauf sollten Sie Beiträge und Verpflegung früh einplanen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden