Immobilien zum Mieten in Springe
0 Immobilien werden in Springe zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Springe – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Springe
Springe steht nicht unter der Mietpreisbremse und auch nicht unter der abgesenkten Kappungsgrenze der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung. Im Bestand gilt deshalb die bundesübliche Kappung von höchstens 20 % in drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Wer später kauft, plant in Niedersachsen 5 % Grunderwerbsteuer ein.
Quelle: Region Hannover; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land Niedersachsen; MieterschutzverordnungQuelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Grunderwerbsteuer
Wozu hilft der Mietspiegel Springe 2025?
Seit dem 11. Dezember 2025 gilt ein qualifizierter Mietspiegel für Springe (Region Hannover). Er liefert die ortsübliche Vergleichsmiete bei Neuverhandlungen und Mieterhöhungen nach § 558 BGB — auch ohne Mietpreisbremse bleibt er die zentrale Orientierung.
Quelle: Region Hannover; Mietspiegel Springe
Wann brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Für öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) bei der Stadt Springe, wenn Ihr Einkommen die Grenzen einhält. Der Schein berechtigt zur Bewerbung — er vermittelt keine Wohnung. Die Gebühr liegt üblicherweise zwischen 18 und 40 €.
Quelle: Stadt Springe; Wohnberechtigungsschein
Was kostet die Kita für Mieter-Haushalte?
Ab dem Monat des dritten Geburtstags bis zur Einschulung ist die Betreuung bis zu acht Stunden täglich beitragsfrei; Verpflegung und Krippe/Hort bleiben beitragspflichtig. Anmeldung und Platzwünsche laufen über das Kita-Portal der Stadt.
Quelle: Stadt Springe; Kita-Beiträge
Bundesland Niedersachsen:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Mieterschutzverordnung (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Flächen-Lage-Modell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: NBauO — Neubau und Dachsanierung (ab 50 m² Dach)
Zusätzliche Info zum Bundesland Niedersachsen:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LStN; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutzverordnung nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land Niedersachsen; Mieterschutz
- Grundsteuer Flächen-Lage-Modell — Quelle: Finanzministerium Niedersachsen; Grundsteuerreform
Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Springe
- Gilt in Springe die Mietpreisbremse?
- Steht Springe unter der Mieterschutzverordnung?
- Darf die Neuvertragsmiete begrenzt werden?
Nein. Springe gehört nicht zu den 57 Kommunen der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung. Die Mietpreisbremse (höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuvermietung) gilt hier daher nicht. Orientierung zur Vergleichsmiete liefert dennoch der qualifizierte Mietspiegel.
Quelle: Land Niedersachsen; MieterschutzverordnungQuelle: Region Hannover; Mietpreisbremse Kulisse
- Welche Kappungsgrenze gilt in Springe bei Mieterhöhungen?
- Gilt die abgesenkte 15-Prozent-Kappung?
- Wie stark darf die Miete in drei Jahren steigen?
Weil Springe nicht in der Mieterschutzverordnung steht, gilt die bundesübliche Kappungsgrenze: In bestehenden Mietverhältnissen darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen — nicht die abgesenkten 15 %.
- Gibt es in Springe einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich den Mietspiegel Springe?
- Seit wann gilt der qualifizierte Mietspiegel?
Ja. Für Springe liegt ein qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB vor, gültig ab dem 11. Dezember 2025. Die Region Hannover stellt die Mietspiegel der Kommunen zum Download bereit. Er dient als Orientierung bei Neuverträgen und Mieterhöhungen.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Springe?
- Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
- Was kostet der WBS in Springe?
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Einkommen die Grenzen einhält. In Springe beantragen Sie ihn bei der Stadt; Formulare sind online abrufbar. Die Gebühr liegt zwischen 18 und 40 €. Der Schein berechtigt zur Bewerbung, vermittelt aber keine Wohnung.
- Darf der Vermieter die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen?
- Ist die Grundsteuer in Springe umlagefähig?
- Welcher Hebesatz gilt für die neue Grundsteuer?
Die Grundsteuer darf über die Betriebskosten laufen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Vereinbarung, bleibt sie beim Eigentümer. Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) beträgt der Hebesatz A und B in Springe 2026 jeweils 600 % (niedersächsisches Flächen-Lage-Modell).
- Was kostet die Kita in Springe für Mieter-Familien?
- Ab wann ist die Kita beitragsfrei?
- Zahlen wir für Verpflegung extra?
Ab dem Monat des dritten Geburtstags bis zur Einschulung ist die Betreuung bis zu acht Stunden täglich beitragsfrei; Verpflegung bleibt kostenpflichtig. Krippe, Hort und längere Betreuungszeiten sind beitragspflichtig. Anmeldung über das Kita-Portal der Stadt.
- Lohnt sich Wohnen in Springe trotz Pendeln nach Hannover?
- Wie lange brauche ich mit der S-Bahn nach Hannover?
- Welche Halte gibt es im Stadtgebiet?
Viele Haushalte wohnen am Deister und arbeiten in Hannover. Die S5 bedient die Halte Bennigsen, Völksen/Eldagsen und Springe; Fahrzeit und Takt entnehmen Sie dem aktuellen Fahrplan. Ob sich der Umzug lohnt, hängt von Arbeitsort, Ticketkosten und Alltag ab — die Bahnverbindung ist der zentrale Zeitfaktor.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden