Immobilien zum Mieten in Tauberbischofsheim

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Das Wichtigste zum Mieten in Tauberbischofsheim

Beim Neuvertrag gilt in Tauberbischofsheim keine Mietpreisbremse (Kulisse ab 1. Januar 2026). Einen amtlichen Mietspiegel gibt es nicht; Vermieter müssen Erhöhungen im Bestand anders begründen. Die Kappung bleibt bei höchstens 20 % in drei Jahren. Die neue Grundsteuer (Hebesatz B 2026: 760 v.H.) darf über die Nebenkosten nur umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Land Baden-Württemberg; KappungsgrenzeQuelle: Stadt Tauberbischofsheim; Haushaltssatzung 2026

Pendelkarte Pestalozziallee oder Ausweis fürs Kleinkind

Ohne Stellplatz lohnt der Blick ins Ordnungsamt: Das Pendlerticket gilt nur auf dem Parkplatz Pestalozziallee — Tagesticket 120 Euro im Jahr (8–18 Uhr), Teilzeit 85 Euro. Die Jahresvignette (120 Euro) erlaubt auf gebührenpflichtigen Plätzen im Stadtgebiet täglich höchstens zwei Stunden. Eltern erhalten im ersten Lebensjahr des Kindes kostenfrei den Ausweis „Eltern mit Kleinkind“ (Parkscheibe, zwei Stunden, oberirdisch). Bewohnerparkausweise stellt das Verkehrsamt des Landratsamts Main-Tauber-Kreis aus (Formular über die Stadt).

Quelle: Stadt Tauberbischofsheim; Parken DauerparkerQuelle: Landratsamt Main-Tauber-Kreis; Bewohnerparken

Wohnberechtigung bei der Stadt, Kita übers Familienbüro

Den Wohnberechtigungsschein (Nachweis für eine geförderte Sozialmietwohnung, kein Anspruch auf eine konkrete Wohnung) beantragen Sie bei der Stadtverwaltung. Kita-Plätze laufen über die zentrale Vormerkung; die Träger setzen die Beiträge. Bei unzumutbarer Belastung hilft das Jugendamt mit Ermäßigung oder Befreiung. Für die Grundschulbetreuung bietet die Stadt sozialschwachen Familien aus Kernstadt und Ortsteilen 50 % Ermäßigung — Antrag im Familienbüro.

Quelle: Stadt Tauberbischofsheim; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Tauberbischofsheim; Kitaplatz-VormerkungQuelle: Stadt Tauberbischofsheim; Schulkindbetreuung Ermäßigung

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Tauberbischofsheim

  • Gilt in Tauberbischofsheim die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete höchstens 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegen?
  • Steht die Kreisstadt in der Gebietskulisse 2026?

Nein. Tauberbischofsheim gehört nicht zu den 130 Kommunen der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (ab 1. Januar 2026, zunächst bis Ende 2026). Die landesweite Liste und der Kurzverweis stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen im Bestand?
  • Sind es 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Gilt die abgesenkte Kappung in Tauberbischofsheim?

Die abgesenkte Grenze von 15 % in drei Jahren gilt nur in derselben Gebietskulisse wie die Mietpreisbremse. Hier bleibt es bei der bundesüblichen Kappung von höchstens 20 % in drei Jahren — und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze

  • Gibt es einen amtlichen Mietspiegel für Tauberbischofsheim?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Kann ich Portal-Mietspiegel für eine Erhöhung nutzen?

Nein. Die Stadt veröffentlicht keinen amtlichen oder qualifizierten Mietspiegel. Private Portal-Auswertungen ersetzen das nicht. Eine Mieterhöhung im Bestand muss der Vermieter deshalb anders begründen (etwa drei Vergleichswohnungen oder ein Gutachten) — das ist keine Rechtsberatung, prüfen Sie den konkreten Fall.

Quelle: Stadt Tauberbischofsheim; Immobilienbörse

  • Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
  • Gibt mir der WBS Anspruch auf eine Sozialwohnung?
  • Ist die Stadt oder das Landratsamt zuständig?

Zuständig ist die Stadtverwaltung des gewöhnlichen Aufenthalts. Der Schein erlaubt den Abschluss eines Vertrags über eine gebundene Sozialmietwohnung — er verschafft keinen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung. Das Formular erhalten Sie bei der Gemeinde; persönlich klären Sie am schnellsten die Unterlagen.

Quelle: Stadt Tauberbischofsheim; Wohnberechtigungsschein

  • Was kostet das Pendlerticket auf der Pestalozziallee?
  • Gibt es einen Parkausweis für Eltern mit Kleinkind?
  • Wo beantrage ich Bewohnerparken?

Pendlerticket Pestalozziallee: 120 Euro im Jahr (8–18 Uhr) oder 85 Euro Teilzeit. Jahresvignette 120 Euro (max. zwei Stunden täglich auf gebührenpflichtigen Plätzen). Der Ausweis „Eltern mit Kleinkind“ ist im ersten Lebensjahr kostenfrei (Ordnungsamt). Bewohnerparkausweise stellt das Verkehrsamt des Landratsamts aus; Antrag über die Gemeinde.

Quelle: Stadt Tauberbischofsheim; Parken DauerparkerQuelle: Landratsamt Main-Tauber-Kreis; Bewohnerparken

  • Wie hoch sind die Kita-Beiträge — und wer hilft bei der Ermäßigung?
  • Setzt die Stadt einheitliche Kita-Gebühren fest?
  • Wohin wende ich mich ohne Platzzusage?

Die Beiträge legt der jeweilige Träger fest (Betreuungszeit, Kinderzahl, teils Einkommen). Es gibt keine landesweite Beitragsfreiheit. Vormerkung zentral bei der Stadt; Plätze vergeben die Einrichtungen. Ohne Zusage hilft das Familienbüro. Ermäßigung oder Befreiung beantragen Sie beim Jugendamt. Für die Grundschulbetreuung bietet die Stadt sozialschwachen Familien 50 % Ermäßigung.

Quelle: Stadt Tauberbischofsheim; Kitaplatz-VormerkungQuelle: Stadt Tauberbischofsheim; Kita-GebührenermäßigungQuelle: Stadt Tauberbischofsheim; Schulkindbetreuung Ermäßigung

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz — und darf er in den Nebenkosten stehen?
  • Was gilt nach der Reform ab 2025?
  • Wer setzt den Messbetrag fest?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) setzt das Finanzamt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz. Für 2026 gilt Grundsteuer B 760 v.H. (Haushaltssatzung). Ob die Steuer über die Betriebskosten auf Sie umgelegt wird, steht im Mietvertrag. Das ist kein Verkaufspreis des Gebäudes.

Quelle: Stadt Tauberbischofsheim; Haushaltssatzung 2026Quelle: Stadt Tauberbischofsheim; Grundsteuerreform

  • Wie komme ich ohne Auto durch den Alltag — vier Bahnhalte und VRN?
  • Fährt der Stadtbus jeden Werktag?
  • Welcher Verbund gilt für Bus und Bahn?

Vier Westfrankenbahn-Halte im Stadtgebiet plus VRN-Bus (u. a. Linie 850 nach Würzburg). Der Stadtbus fährt nicht täglich, sondern nur dienstags und freitags bis voraussichtlich Winter 2027. Ruftaxi in Randzeiten. Details in der allgemeinen Orts-FAQ.

Quelle: Stadt Tauberbischofsheim; ÖPNVQuelle: Stadt Tauberbischofsheim; Stadtbus

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