Immobilien zum Mieten in Bad Mergentheim
0 Immobilien werden in Bad Mergentheim zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Bad Mergentheim – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Bad Mergentheim
Beim Mieten in Bad Mergentheim greift keine Mietpreisbremse: Die Stadt gehört nicht zur Gebietskulisse Baden-Württembergs. Bestandserhöhungen sind auf 20 % in drei Jahren gekappt — nicht auf die abgesenkten 15 %. Beim späteren Kauf fielen landesweit 5,0 % Grunderwerbsteuer an; für die Mietentscheidung zählen vor allem Neuvertragsfreiheit und Kappung.
Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Land Baden-Württemberg; KappungsgrenzeQuelle: Finanzamt BW; Grunderwerbsteuer
Woran orientieren Sie sich ohne Mietspiegel?
Die Stadt meldet ausdrücklich: Es gibt keinen aktuellen qualifizierten Mietspiegel. Die ortsübliche Vergleichsmiete müssen Vermieter und Mieter deshalb über andere Vergleichswohnungen, Auskünfte oder Sachverständige begründen — nicht über ein städtisches Tabellenwerk. Das gilt für Mieterhöhungen nach § 558 BGB und für die Einschätzung von Neuvertragsmieten.
Quelle: Stadt Bad Mergentheim; Mietspiegel
Wo beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein?
Für belegungsgebundenen Wohnraum brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). In Bad Mergentheim ist die Stadtverwaltung Ansprechpartnerin; Anträge und Auskünfte laufen über das zuständige Sachgebiet im Neuen Rathaus. Der Schein ist keine Wohnungszuweisung — er ermöglicht die Bewerbung auf geförderte Wohnungen.
Quelle: Stadt Bad Mergentheim; Wohnberechtigungsschein
Was zahlen Familien für Kita und Hort?
Eine allgemeine Beitragsfreiheit gibt es in Bad Mergentheim nicht. Die monatlichen Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Hort veröffentlicht die Stadt als PDF — aktuell mit Tabellen ab 1. September 2025 und ab 1. September 2026. Anmeldung und Fragen laufen über das Sachgebiet Kinderbetreuung.
Quelle: Stadt Bad Mergentheim; Kita-Elternbeiträge
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Bad Mergentheim
- Gilt in Bad Mergentheim die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvertragsmiete beliebig hoch sein?
- Ist Bad Mergentheim angespannter Wohnungsmarkt?
Nein. Bad Mergentheim steht nicht auf der Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (Stand ab 1. Januar 2026). Die Begrenzung auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuverträgen greift hier nicht. Unabhängig davon bleiben Mietpreisüberhöhung und -wucher nach Wirtschaftsstraf- bzw. Strafgesetz verboten.
- Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
- Sind es 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
- Gilt die abgesenkte Kappungsgrenze?
Es gilt die bundesweite Standard-Kappungsgrenze: höchstens 20 % Erhöhung der Nettokaltmiete innerhalb von drei Jahren — und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus. Die auf 15 % abgesenkte Kappungsgrenze Baden-Württembergs gilt nur in denselben Kommunen wie die Mietpreisbremse; Bad Mergentheim gehört nicht dazu.
- Gibt es einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
- Gibt es einen qualifizierten Mietspiegel?
- Woran orientiert sich die Vergleichsmiete?
Nein — laut Stadtverwaltung gibt es in Bad Mergentheim keinen aktuellen qualifizierten Mietspiegel. Für Mieterhöhungen und Neuvertragsvergleiche müssen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete über andere Belege (Vergleichswohnungen, Auskünfte, Gutachten) nachweisen bzw. prüfen.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn?
- Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
- Wer ist für Sozialwohnungen zuständig?
Für öffentlich geförderte / belegungsgebundene Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). In Bad Mergentheim stellt die Stadtverwaltung ihn aus; Ansprechpartner ist das zuständige Sachgebiet im Neuen Rathaus (Bahnhofplatz 1). Der Schein ist keine Wohnungszuweisung.
- Was kosten Kita und Hort für Mieter-Familien?
- Gibt es Beitragsfreiheit?
- Wo liegen die Elternbeiträge?
Elternbeiträge werden erhoben; eine allgemeine Beitragsfreiheit besteht nicht. Aktuelle Monatssätze für Kindertagesstätten und Hort stehen in den PDF-Tabellen der Stadt ab 1. September 2025 bzw. 1. September 2026. Fragen und Anmeldung: Sachgebiet Kinderbetreuung.
- Wie komme ich ohne Auto im Alltag voran?
- Hilft die Mobilitätszentrale am Bahnhof?
- Gibt es Bus und Bahn für Mieter?
Bahnhof und Busknoten liegen zentral; die Westfrankenbahn und VRN-Busse verbinden Stadt und Umland. In der Mobilitätszentrale am Bahnhof erhalten Sie Ticketberatung und Fahrplanhilfe — der erweiterte Service ist bis 2031 gesichert.
Quelle: Main-Tauber-Kreis; MobilitätszentraleQuelle: Main-Tauber-Kreis; Mobilität ÖPNV
- Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
- Betrifft mich der Hebesatz als Mieter?
Die Grundsteuer darf der Vermieter über die Betriebskostenabrechnung umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Die Stadt setzt für die neue Grundsteuer (ab 2025) den Hebesatz B mit 750 % an; die Höhe Ihrer Abrechnung hängt vom Messbetrag der Wohnung und vom Vertrag ab.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden