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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Trossingen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Beim Immobilienkauf in Trossingen fallen in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer an. Die Mietpreisbremse gilt hier nicht — für Käufer zählt das vor allem als Hinweis auf den lokalen Mieterschutzrahmen, nicht als Preisdeckel beim Erwerb.
Quelle: Finanzamt BW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land BW; Mietpreisbremse
Zur Grunderwerbsteuer addieren sich Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (typischerweise im niedrigen einstelligen Prozentbereich des Kaufpreises) sowie ggf. Maklerprovision nach Vereinbarung. Das Grundbuch führt für Trossingen das Amtsgericht Sigmaringen.
Quelle: Amtsgericht Sigmaringen; Grundbuchamt
Ab 2025 gilt die neue Grundsteuer im modifizierten Bodenwertmodell Baden-Württembergs (Grundstücksfläche × Bodenrichtwert — nicht der aktuelle Verkaufspreis). Der Hebesatz B der Stadt liegt bei 475 % (Beschluss 2. Dezember 2024). Bodenrichtwerte finden Sie über BORIS-BW; den Jahresbetrag setzt die Stadt im Bescheid fest.
Quelle: Stadt Trossingen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Finanzministerium BW; Bodenwertmodell
Selbstgenutztes Eigentum können Familien über die Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen der L-Bank) prüfen; erste Anlaufstelle ist die Wohnraumförderungsstelle im Landratsamt Tuttlingen. Der Gemeinderat hat am 19. Januar 2026 beschlossen, die kommunale Wärmeplanung im Konvoi mit der Verwaltungsgemeinschaft umzusetzen — ohne Anschlusszwang für Ihr Haus.
Quelle: L-Bank; Z15 EigentumsförderungQuelle: Stadt Trossingen; Wärmeplanung
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % vom Kaufpreis. Das Finanzamt setzt sie nach dem Notartermin fest; ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an sowie ggf. Maklerprovision nach Vereinbarung. Rechnen Sie die Nebenkosten als Eigenkapitalbedarf ein — unabhängig von einem möglichen Förderdarlehen.
Zuständig ist das zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Sigmaringen (Fidelis-Graf-Straße 2) für den gesamten Landkreis Tuttlingen einschließlich Trossingen.
Hebesatz B (Grundstücke) liegt bei 475 %, Hebesatz A bei 550 % — beschlossen am 2. Dezember 2024, geltend ab 1. Januar 2025 (neue Grundsteuer). Baden-Württemberg nutzt das modifizierte Bodenwertmodell (Fläche und Bodenrichtwert), nicht den aktuellen Verkaufspreis. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz.
Quelle: Stadt Trossingen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Finanzministerium BW; Bodenwertmodell
Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss über das Portal BORIS-BW. Im Bodenwertmodell fließen sie in den Grundsteuerwert ein; für die Kaufpreisprüfung sind sie nur eine grobe Orientierung, kein Verkehrswertgutachten.
Selbstgenutztes Eigentum kann über die Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen der L-Bank) gefördert werden — vor allem für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und unter Einkommensgrenzen. Anträge stellen Sie digital über das L-Bank-Portal; prüfende Stelle ist die Wohnraumförderungsstelle im Landratsamt Tuttlingen.
Quelle: L-Bank; Z15 EigentumsförderungQuelle: Land BW; Wohnungsbau BW
Der Gemeinderat hat am 19. Januar 2026 die Wärmeplanung im Konvoi mit der Verwaltungsgemeinschaft beschlossen. Der fertige Plan gibt Orientierung zu möglichen Wärmenetz- oder dezentralen Gebieten — ohne Pflicht, eine bestimmte Heizung einzubauen. Für Sanierung und Heizungstausch bleiben Gebäudeenergiegesetz und spätere Satzungen maßgeblich.
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Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden