Immobilien zum Kaufen in Uelzen
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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Uelzen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Kaufen in Uelzen
Wer in Uelzen kauft, zahlt in Niedersachsen 5 % Grunderwerbsteuer auf die Gegenleistung — plus Notar, Grundbuch und ggf. Makler. Beim Mieten gelten seit dem 1. Januar 2025 Mietpreisbremse und Kappungsgrenze 15 % (bis 31. Dezember 2029); das prägt auch die Ertragserwartung bei vermieteten Objekten.
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; GrunderwerbsteuerQuelle: Land Niedersachsen; Mieterschutzverordnung
Was entfällt bei Straßenausbau ab 2026?
Laut Ratsbeschluss vom 30. Juni 2025 erhebt die Hansestadt ab dem 1. Januar 2026 keine Straßenausbaubeiträge mehr. Für Käufer entfällt damit das Risiko, bei künftigen Ausbaumaßnahmen als Anlieger herangezogen zu werden — ein ortsspezifischer Kostenfaktor weniger in der Eigentumsrechnung.
Quelle: Hansestadt Uelzen; Straßenausbaubeiträge
Wie läuft die neue Grundsteuer?
Ab 2025 gilt die neue Grundsteuer nach der Reform: In Niedersachsen das Flächen-Lage-Modell (Fläche und Lage-Faktor, kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest; die Hansestadt wendet den Hebesatz an. Laut Hebesatzsatzung vom 16. Dezember 2024 liegt der Hebesatz Grundsteuer B für 2025 bei 475 %.
Quelle: Hansestadt Uelzen; Grundsteuer ReformQuelle: Hansestadt Uelzen; Hebesatzsatzung 2025
Was sagt der kommunale Wärmeplan?
Anfang März 2026 hat der Rat den kommunalen Wärmeplan beschlossen (Ziel klimaneutrale Wärme bis 2040). Er markiert Eignungsgebiete für Wärmenetze und Lagen für dezentrale Lösungen — Orientierung beim Heizungswechsel, ohne Anschlusszwang. Grundbucheintragungen bearbeitet das Amtsgericht Uelzen.
Quelle: Hansestadt Uelzen; Wärmeplan BeschlussQuelle: Amtsgericht Uelzen; Grundbuchzuständigkeit
Bundesland Niedersachsen:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Mieterschutzverordnung (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Flächen-Lage-Modell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: NBauO — Neubau und Dachsanierung (ab 50 m² Dach)
Zusätzliche Info zum Bundesland Niedersachsen:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LStN; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutzverordnung nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land Niedersachsen; Mieterschutz
- Grundsteuer Flächen-Lage-Modell — Quelle: Finanzministerium Niedersachsen; Grundsteuerreform
Häufige Fragen zum Kaufen in Uelzen
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Uelzen?
- Welcher Grunderwerbsteuersatz gilt in Niedersachsen?
- Fallen in Uelzen 5 Prozent Grunderwerbsteuer an?
Ja — 5 % der Gegenleistung (u. a. Kaufpreis) für Grundstücke in Niedersachsen. Die Steuer entsteht mit wirksamer Vertragsunterzeichnung; die Unbedenklichkeitsbescheinigung braucht das Grundbuchamt vor der Eigentumsumschreibung.
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Grunderwerbsteuer
- Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
- Was kostet Notar und Grundbuch in Niedersachsen?
- Muss ich Maklerkosten beim Kauf einplanen?
Neben der Grunderwerbsteuer (5 %) fallen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an. Maklerprovision nur, wenn vereinbart (Bestellerprinzip / vertragliche Regelung). Planen Sie die Nebenkosten als Eigenkapitalpuffer ein.
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Kaufnebenkosten Steuer
- Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Uelzen?
- Welches Amtsgericht führt das Grundbuch für Uelzen?
- Wie erreiche ich das Grundbuchamt Uelzen?
Zuständig ist das Amtsgericht Uelzen (Fritz-Röver-Straße 5, 29525 Uelzen). Eintragungen und Einsicht regelt die Grundbuchordnung; Ihr Notar steuert den Eintragungsantrag in der Regel mit.
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Uelzen?
- Welcher Hebesatz gilt für die neue Grundsteuer B?
- Welches Modell gilt in Niedersachsen für die Grundsteuer?
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Niedersachsen das Flächen-Lage-Modell. Laut Hebesatzsatzung vom 16. Dezember 2024 beträgt der Hebesatz Grundsteuer B für 2025475 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest; die Stadt wendet den Hebesatz an.
Quelle: Hansestadt Uelzen; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Hansestadt Uelzen; Grundsteuer Reform
- Fallen in Uelzen Straßenausbau- oder Erschließungsbeiträge an?
- Gibt es noch Anliegerbeiträge für Straßenbau?
- Ab wann entfallen Ausbaubeiträge für Eigentümer?
Straßenausbaubeiträge erhebt die Hansestadt ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr (Ratsbeschluss 30. Juni 2025). Erschließungsbeiträge für erstmalige Erschließung nach Baugesetzbuch können in Neubaugebieten weiterhin relevant sein — prüfen Sie den konkreten Bebauungsplan.
- Was sagt der Wärmeplan für Käufer in Uelzen?
- Gibt es Fernwärme-Eignungsgebiete in Uelzen?
- Muss ich mich an ein Wärmenetz anschließen?
Der Rat hat Anfang März 2026 den kommunalen Wärmeplan beschlossen (Ziel klimaneutrale Wärme bis 2040). Er kennzeichnet Eignungsgebiete für Wärmenetze und Lagen für dezentrale Lösungen. Der Plan ist Orientierung — kein genereller Anschlusszwang.
- Gilt bei vermieteten Kaufobjekten in Uelzen die Mietpreisbremse?
- Welche Mieterschutzregeln betreffen Kapitalanleger in Uelzen?
- Gibt es Umwandlungsschutz in Uelzen?
Ja: Seit dem 1. Januar 2025 gelten Mietpreisbremse und Kappungsgrenze 15 % bis Ende 2029. Zusätzlich besteht Umwandlungsschutz (Genehmigungsvorbehalt nach § 250 BauGB) für Bestandsgebäude mit mehr als fünf Wohnungen.
Quelle: Land Niedersachsen; MieterschutzverordnungQuelle: Staatskanzlei Niedersachsen; Umwandlungsschutz
- Gibt es in Uelzen Kita-Beitragsfreiheit für Familien nach dem Kauf?
- Was gilt für Kita-Kosten, wenn wir mit Kindern nach Uelzen ziehen?
- Ab wann ist die Kita in Uelzen beitragsfrei?
Ab dem Monat des dritten Geburtstags bis zur Einschulung ist die Betreuung für höchstens acht Stunden täglich beitragsfrei. Krippe und Zusatzstunden sind beitragspflichtig; Details setzt die Hansestadt über Elternbeiträge fest.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden