Immobilien zum Mieten in Waldkirchen

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Das Wichtigste zum Mieten in Waldkirchen

Waldkirchen steht nicht in der Anlage der Mieterschutzverordnung, die seit dem 1. Januar 2026 gilt. Bei einem neuen Vertrag gibt es keine Deckelung auf 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete; im Bestand bleibt die Kappungsgrenze bei 20 % in drei Jahren. Die Verlängerung der Kündigungssperrfrist nach einer Umwandlung auf zehn Jahre gilt nur in den gelisteten Gemeinden.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV-AnlageQuelle: BayernPortal; Mieterschutz Infos

Auf den Seiten der Stadt liegt kein amtlicher Mietspiegel. Erhöhungen bis zur Vergleichsmiete laufen über die gesetzlichen Wege, etwa Vergleichswohnungen oder ein Gutachten.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV-AnlageQuelle: BayernPortal; Mieterschutz Infos

Wohnberechtigungsschein nur beim Landratsamt

Den Wohnberechtigungsschein beantragen Sie nicht im Rathaus. Zuständig ist die Wohnraumförderung des Landratsamts Freyung-Grafenau, Sachgebiet 40, Grafenauer Straße 44, 94078 Freyung. Der Antrag geht online über das BayernPortal oder mit den Formularen der Wohnraumförderung. Der Schein öffnet den Zugang zu geförderten Mietwohnungen. Das Landratsamt bearbeitet auch das Bayerische Wohnungsbauprogramm für den Landkreis.

Quelle: BayernPortal; WBS Landkreis FRGQuelle: Landkreis Freyung-Grafenau; Wohnraumförderung

Grundsteuer nur mit Klausel in den Nebenkosten

Hebesatz B beträgt 260 %. Das ist die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025), festgesetzt in der Satzung vom 23. Oktober 2024, wirksam ab 1. Januar 2025. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz. Der Vermieter darf die Steuer über die Nebenkosten abrechnen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt sie beim Eigentümer.

Quelle: Stadt Waldkirchen; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Gesetze im Internet; Betriebskostenverordnung

Kita-Beitrag für zwölf Monate im Voraus

Familien mit Mietwohnung zahlen den Kita-Beitrag an den Träger, nicht an die Stadt. Beim Pfarr-Caritasverband Waldkirchen (St. Peter, St. Magdalena, St. Paul Holzfreyung) werden die Beiträge für 12 Monate im Voraus fällig. Das veröffentlichte Infoblatt nennt für Regelkinder ab drei Jahren 150 € bis 293 € im Monat je nach Buchungszeit, plus mindestens 6 € Spielgeld. Die beiden kürzesten Stufen sind nur mit dem Gewichtungsfaktor 2,0 buchbar. Geschwisterermäßigung: 10 € je Kind, ohne Antrag. Der Bogen endet am 31. August 2026; den Satz ab September holen Sie in der Einrichtung.

Dazu nennt das Blatt einen staatlichen Zuschuss von 100 € im Monat ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Für Kitas anderer Träger gelten deren eigene Sätze. Der Citybus bleibt für den Weg in die Einrichtung kostenfrei, montags bis freitags bis 16:40 Uhr.

Quelle: Pfarr-Caritasverband; Kita-InfoblattQuelle: Stadt Waldkirchen; Citybus

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Mieten in Waldkirchen

  • Gilt in Waldkirchen die Mietpreisbremse?
  • Ist Waldkirchen ein angespannter Wohnungsmarkt?
  • Steht der Landkreis Freyung-Grafenau in der MiSchuV?

Nein. Waldkirchen steht nicht in der Anlage zur Mieterschutzverordnung (ab 1. Januar 2026). Im Landkreis Freyung-Grafenau ist keine Gemeinde gelistet. Es gilt keine 10-Prozent-Deckelung bei Neuverträgen. Die Verlängerung der Kündigungssperrfrist nach Umwandlung auf zehn Jahre gilt hier ebenfalls nicht.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV-Anlage

  • Welche Kappungsgrenze gilt beim Mieten in Waldkirchen?
  • Sind 15 oder 20 Prozent in drei Jahren erlaubt?
  • Wie stark darf die Miete im Bestand steigen?

Im Bestand bleiben 20 % in drei Jahren die Obergrenze bei Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte Grenze von 15 Prozent gilt nur in Gemeinden der Mieterschutzverordnung. Waldkirchen gehört nicht dazu.

Quelle: BayernPortal; Mieterschutz Infos

  • Gibt es in Waldkirchen einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wie begründet der Vermieter eine Erhöhung?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?

Nein. Auf den Seiten der Stadt liegt kein amtlicher Mietspiegel. Für Erhöhungen bis zur Vergleichsmiete bleiben die gesetzlichen Wege, etwa Vergleichswohnungen oder ein Gutachten. Private Portal-Tabellen ersetzen keinen amtlichen Spiegel.

Quelle: BayernPortal; Vergleichsmiete

  • Wo beantrage ich in Waldkirchen einen Wohnberechtigungsschein?
  • Ist das Rathaus für den WBS zuständig?
  • Geht der WBS-Antrag online?

Beim Landratsamt Freyung-Grafenau, Wohnraumförderung (Sachgebiet 40), Grafenauer Straße 44, 94078 Freyung — nicht im Stadtrathaus. Den Wohnberechtigungsschein für geförderte Mietwohnungen beantragen Sie online über das BayernPortal oder mit den Formularen der Wohnraumförderung.

Quelle: BayernPortal; WBS Landkreis FRGQuelle: Landkreis Freyung-Grafenau; Wohnraumförderung

  • Was zahlen Familien für die Kita in Waldkirchen?
  • Werden die Beiträge für 12 Monate erhoben?
  • Gibt es eine Geschwisterermäßigung?

Beim Pfarr-Caritasverband Waldkirchen gelten Beiträge für 12 Monate im Voraus. Das Infoblatt nennt für Regelkinder ab drei Jahren 150 € bis 293 € monatlich je nach Buchungszeit, plus 6 € Spielgeld. Die beiden kürzesten Stufen sind nur mit dem Gewichtungsfaktor 2,0 buchbar. Geschwisterermäßigung 10 € je Kind, ohne Antrag. Der veröffentlichte Bogen endet am 31. August 2026. Darin steht außerdem ein Zuschuss von 100 € im Monat ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt.

Quelle: Pfarr-Caritasverband; Kita-Infoblatt

  • Darf der Vermieter die Grundsteuer auf mich umlegen?
  • Welcher Hebesatz B gilt in Waldkirchen?
  • Steht die Grundsteuer in den Nebenkosten?

Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) darf über die Betriebskosten laufen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt sie beim Eigentümer. Den Hebesatz B hat die Stadt auf 260 % festgesetzt (Satzung vom 23. Oktober 2024, ab 1. Januar 2025). Das Landesmodell steht im Bundesland-Block.

Quelle: Stadt Waldkirchen; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Gesetze im Internet; Betriebskostenverordnung

  • Brauche ich in Waldkirchen einen Bewohnerparkausweis?
  • Was kostet eine Stunde Parken?
  • Gibt es eine Bewohnerparkzone?

Eine Bewohnerparkzone weist die Parkgebührenordnung nicht aus. Auf gebührenpflichtigen Flächen gelten 0,70 € je volle Stunde (Mo–Fr 8–18 Uhr, Sa 8–16 Uhr). In den Parkhäusern Rathaus, ZOB und Landwirtschaftsamt halbiert sich der Satz ab der vierten Stunde.

Quelle: Stadt Waldkirchen; Parkgebührenordnung

  • Ist der Citybus für Mieterinnen und Mieter kostenlos?
  • Fahre ich ohne Ticket zum Busbahnhof?
  • Gilt die 2-km-Freifahrt auch für mich?

Ja. Der Citybus ist kostenfrei, im Stundentakt montags bis freitags von 7:00 bis 16:40 Uhr und samstags von 7:00 bis 13:40 Uhr. Für Kurzstrecken im Regionalbus gilt zusätzlich die Freifahrt bis 2 Kilometer.

Quelle: Stadt Waldkirchen; Citybus kostenfreiQuelle: VDW; 2-km-Freifahrt

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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