Immobilien zum Mieten in Waldkirchen

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Das Wichtigste zum Mieten in Waldkirchen

Waldkirchen steht nicht unter der Mietpreisbremse: Der gesamte Landkreis Freyung-Grafenau fehlt in der MiSchuV ab 1. Januar 2026. Neuverträge haben deshalb keine 10-Prozent-Deckelung zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Im Bestand gilt die bundesweite Kappung von 20 % in drei Jahren. Die Grundsteuer B mit Hebesatz 260 % (neue Grundsteuer ab 2025; Beschluss vom 23. Oktober 2024) darf nur über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV-AnlageQuelle: Stadt Waldkirchen; Hebesatzsatzung 2025Quelle: BayernPortal; Mieterschutz Infos

Was ohne amtlichen Mietspiegel gilt

Die Stadt veröffentlicht keinen amtlichen Mietspiegel. Erhöhungen bis zur Vergleichsmiete folgen den Wegen des BGB — etwa drei Vergleichswohnungen oder ein Gutachten — plus die Kappung von 20 % in drei Jahren. Private Portal-Tabellen ersetzen keinen amtlichen Spiegel.

Quelle: BayernPortal; Mieterschutz Infos

Welche Elternbeiträge der Caritas-Träger nennt

Eine allgemeine Beitragsfreiheit gibt es nicht. Beim Pfarr-Caritasverband Waldkirchen gelten vom 1. September 2026 bis 31. August 2027 Mindestbeiträge; sie werden für 12 Monate im Voraus erhoben. Für Regelkinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr liegen sie zwischen 169 € (über 3–4 Stunden täglich) und 302 € (über 9 Stunden). Dazu kommen mindestens 6 € Spielgeld; Geschwisterermäßigung 10 € je Kind ohne Antrag. Die Anmeldung läuft über die jeweilige Einrichtung. Den landesweiten Kindergarten-Zuschuss finden Sie im Bundesland-Block.

Quelle: Pfarr-Caritasverband; Kita-MindestbeiträgeQuelle: Stadt Waldkirchen; ElternbeiträgeQuelle: Stadt Waldkirchen; Kindergärten

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Mieten in Waldkirchen

  • Gilt in Waldkirchen die Mietpreisbremse?
  • Ist Waldkirchen ein angespannter Wohnungsmarkt?
  • Steht der Landkreis Freyung-Grafenau in der MiSchuV?

Nein. Waldkirchen steht nicht in der Anlage zur Mieterschutzverordnung (MiSchuV ab 1. Januar 2026). Im Landkreis Freyung-Grafenau ist keine Gemeinde gelistet. Es gilt keine 10-Prozent-Deckelung bei Neuverträgen und keine abgesenkte 15-Prozent-Kappung.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV-Anlage

  • Welche Kappungsgrenze gilt beim Mieten in Waldkirchen?
  • Sind 15 oder 20 Prozent in drei Jahren erlaubt?

Im Bestand bleiben 20 % in drei Jahren die Obergrenze bei Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze gilt nur in MiSchuV-Gemeinden — Waldkirchen gehört nicht dazu.

Quelle: BayernPortal; Mieterschutz Infos

  • Gibt es in Waldkirchen einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wie begründet der Vermieter eine Erhöhung?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?

Nein. Die Stadt veröffentlicht keinen amtlichen Mietspiegel. Für Erhöhungen bis zur Vergleichsmiete bleiben die gesetzlichen Wege (etwa drei Vergleichswohnungen oder ein Gutachten). Private Portal-Tabellen ersetzen keinen amtlichen Spiegel.

Quelle: BayernPortal; Mieterschutz Infos

  • Wo beantrage ich in Waldkirchen einen Wohnberechtigungsschein?
  • Ist das Rathaus für den WBS zuständig?
  • Geht der WBS-Antrag online?

Beim Landratsamt Freyung-Grafenau, Wohnraumförderung (Sachgebiet 40), Grafenauer Straße 44, 94078 Freyung — nicht im Stadtrathaus. Den Wohnberechtigungsschein (WBS) für geförderte Mietwohnungen beantragen Sie online über das BayernPortal oder mit den Formularen der Wohnraumförderung.

Quelle: BayernPortal; WBS Landkreis FRGQuelle: Landkreis Freyung-Grafenau; Wohnraumförderung

  • Was zahlen Familien für Kita in Waldkirchen?
  • Werden die Beiträge für 12 Monate erhoben?
  • Gibt es eine Geschwisterermäßigung?

Beim Pfarr-Caritasverband Waldkirchen gelten vom 1. September 2026 bis 31. August 2027 Mindestbeiträge für 12 Monate im Voraus. Regelkinder ab drei Jahren: 169 € bis 302 € monatlich je nach Buchungszeit, plus mindestens 6 € Spielgeld. Geschwisterermäßigung 10 € je Kind, ohne Antrag. Den landesweiten Kindergarten-Zuschuss siehe Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.

Quelle: Pfarr-Caritasverband; Kita-Mindestbeiträge

  • Darf der Vermieter die Grundsteuer auf mich umlegen?
  • Welcher Hebesatz B gilt in Waldkirchen?
  • Steht die Grundsteuer in den Nebenkosten?

Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) darf über die Betriebskosten laufen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt sie beim Eigentümer. Den Hebesatz B hat die Stadt auf 260 % festgesetzt (ab 1. Januar 2025). Das Landesmodell steht im Bundesland-Block.

Quelle: Stadt Waldkirchen; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Freistaat Bayern; Grundsteuer Bayern

  • Brauche ich in Waldkirchen einen Bewohnerparkausweis?
  • Was kostet eine Stunde Parken?

Eine Bewohnerparkzone weist die Parkgebührenordnung nicht aus. Auf gebührenpflichtigen Flächen gelten 0,70 € je volle Stunde (Mo–Fr 8–18 Uhr, Sa 8–16 Uhr). In den Parkhäusern Rathaus, ZOB und Landwirtschaftsamt halbiert sich der Satz ab der vierten Stunde.

Quelle: Stadt Waldkirchen; Parkgebührenordnung

  • Ist der Citybus für Mieterinnen und Mieter kostenlos?
  • Fahre ich ohne Ticket zum Busbahnhof?

Ja. Der Citybus ist für alle Fahrgäste kostenfrei, im Stundentakt montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr und samstags von 7 bis 14 Uhr. Für Kurzstrecken im Regionalbus gilt zusätzlich die 2-km-Freifahrt.

Quelle: Stadt Waldkirchen; Citybus kostenfreiQuelle: VDW; 2-km-Freifahrt

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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