Immobilien zum Mieten in Waldkraiburg
0 Immobilien werden in Waldkraiburg zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Waldkraiburg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Waldkraiburg
Waldkraiburg steht nicht unter der Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung gibt es keine landesrechtliche 10-Prozent-Deckelung über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Im Bestand gilt die bundesübliche Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Wer später kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: BayernPortal; Mieterschutz InfosQuelle: BayernPortal; Grunderwerbsteuer
Was bedeutet „keine Mietpreisbremse“ konkret?
Im Nachbarkreisort Mühldorf a. Inn gilt die Bremse seit dem 1. Januar 2026 — in Waldkraiburg nicht. Neuvertragsmieten dürfen Sie hier also nicht allein über die Landesverordnung deckeln. Orientierung bleiben Vergleichsmieten, Gutachten oder ein örtlicher Mietspiegel, falls vorhanden; ein amtlicher Mietspiegel ist für die Stadtgröße nicht Pflicht.
Quelle: Gesetze Bayern; Gebietskulisse
Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Für Sozialwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) — den Nachweis, dass Ihr Haushaltseinkommen die Grenzen für geförderten Wohnraum einhält. Für Waldkraiburgerinnen und Waldkraiburger ist ausschließlich die Stadtverwaltung zuständig, nicht das Landratsamt.
Quelle: Landkreis Mühldorf; Wohnberechtigungsschein
Wie kommen Mieter ohne Auto weiter?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt im Stadtbus der MVV-Tarif. Ein Ticket deckt Stadtverkehr und Anschlussfahrten im Verbund — praktisch für Pendelwege Richtung München über Bus und Bahn.
Quelle: Stadt Waldkraiburg; Stadtbus MVV
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen zum Mieten in Waldkraiburg
- Gilt in Waldkraiburg die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvertragsmiete nur 10 Prozent über Vergleichsmiete liegen?
- Steht Waldkraiburg in der bayerischen Mieterschutzverordnung?
Nein. In der Anlage zur Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV, ab 1. Januar 2026) ist im Landkreis Mühldorf a. Inn nur die Kreisstadt Mühldorf a. Inn gelistet — nicht Waldkraiburg. Die landesrechtliche Mietpreisbremse greift hier daher nicht.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: BayernPortal; Mieterschutz Infos
- Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
- Sind Erhöhungen auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt?
- Wie stark darf die Miete im Bestand steigen?
Ohne Einordnung als angespannter Wohnungsmarkt gilt die bundesübliche Kappungsgrenze: höchstens 20 % innerhalb von drei Jahren bei Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete (Modernisierung und Betriebskosten bleiben außer Betracht). Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze gilt nur in MiSchuV-Gemeinden.
- Gibt es einen amtlichen Mietspiegel für Waldkraiburg?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Muss die Stadt einen Mietspiegel erstellen?
Ohne Mietpreisbremse und ohne ausgewiesenen angespannten Wohnungsmarkt bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete relevant vor allem bei Bestandserhöhungen. Ob die Stadt einen Mietspiegel veröffentlicht, erfragen Sie bei der Stadtverwaltung; sonst dienen Vergleichswohnungen oder Gutachten als Orientierung — keine Rechtsberatung.
Quelle: BayernPortal; Mieterschutz InfosQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage
- Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein in Waldkraiburg?
- Brauche ich einen WBS für eine Sozialwohnung?
- Ist das Landratsamt oder die Stadt zuständig?
Ja — für öffentlich geförderte Mietwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Waldkraiburg ist ausschließlich die Stadtverwaltung zuständig; das Landratsamt Mühldorf bearbeitet Anträge aus der übrigen Kreisgemeinde.
- Wie hoch sind die Kita-Beiträge für Mieter-Familien?
- Sind Kindergartenplätze beitragsfrei?
- Wo melde ich mein Kind für die Betreuung an?
Elternbeiträge richten sich nach Betreuungsdauer; eine allgemeine Beitragsfreiheit gibt es nicht. Verpflegung kostet extra. Aktuelle Gebühren und Anmeldewege stehen auf der Stadtseite Kinder & Familien; bei geringem Einkommen können Sie Unterstützung beantragen.
- Welcher ÖPNV-Tarif gilt für Mieter ohne Auto?
- Kann ich mit einem Ticket Stadtbus und Bahn nutzen?
- Seit wann bin ich im MVV?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt der MVV-Tarif im Stadtbus und auf den betroffenen Regionalstrecken. Ein Verbundticket deckt Umstiege im Geltungsbereich ab — praktisch für den Weg zur Arbeit oder Ausbildung.
- Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
- Welcher Hebesatz gilt in Waldkraiburg?
- Betrifft die neue Grundsteuer auch Mieter?
Die Grundsteuer darf über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Für die neue Grundsteuer (ab 2025) beträgt der Hebesatz Grundsteuer B in Waldkraiburg 380 % (bayerisches Flächenmodell). Die konkrete Jahressteuer steht im Bescheid der Stadt.
Quelle: Stadt Waldkraiburg; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Grundsteuer Bayern; Flächenmodell
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden