Immobilien zum Mieten in Mühldorf a.Inn
0 Immobilien werden in Mühldorf a.Inn zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Mühldorf a.Inn – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Mühldorf a.Inn
Seit dem 1. Januar 2026 gehört Mühldorf a.Inn zu den Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt: Die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren gelten bis zum 31. Dezember 2029. Wer später kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer — für Mieter vor allem relevant bei Umwandlungen und Eigenbedarf.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV TextQuelle: Finanzamt Bayern; Grunderwerbsteuer
Wie prüfen Sie die Anfangsmiete ohne Mietspiegel?
Die Nettokaltmiete bei Neuabschluss darf die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % überschreiten. Einen amtlichen Mietspiegel gibt es in Mühldorf nicht — Sie brauchen Vergleichswohnungen oder ein Gutachten. Ausnahmen u. a. für Erstvermietung nach dem 1. Oktober 2014 und umfassende Modernisierung. Bei Umwandlung in Eigentum verlängert sich die Kündigungssperrfrist auf zehn Jahre.
Quelle: BayernPortal; Mieterschutz DetailsQuelle: Innsalzach24; Vergleichsmiete Praxis
Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Für viele geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Zuständig ist das Landratsamt Mühldorf a.Inn; der Antrag ist auch online über das BayernPortal möglich. Die Kreiswohnbau vermittelt Sozialwohnungen und verlangt für einen großen Teil ihres Bestands einen WBS.
Quelle: BayernPortal; WBS AntragQuelle: Kreiswohnbau Mühldorf; Sozialwohnen
Was zahlen Familien für Kita-Plätze?
Städtische Kitaplätze sind nicht beitragsfrei. Gebühren richten sich nach der Buchungszeit; der Freistaat senkt den Elternbeitrag um 100 € monatlich ab September des Jahres, in dem das Kind drei wird, bis zum Schuleintritt. Geschwisterermäßigung: 15 % für das zweite, 40 % für weitere Kinder. Anmeldung jährlich zu Jahresbeginn.
Quelle: Stadt Mühldorf; Kita-GebührenQuelle: Stadt Mühldorf; Gebührensatzung Kita
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Mühldorf a.Inn
- Gilt in Mühldorf a.Inn die Mietpreisbremse?
- Ab wann gilt die Mieterschutzverordnung?
- Bis wann läuft die Mietpreisbremse?
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 steht Mühldorf a.Inn in der bayerischen Mieterschutzverordnung (MiSchuV) als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % überschreiten. Die Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2029.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: BayernPortal; Mietpreisbremse
- Welche Kappungsgrenze gilt in Mühldorf?
- Sind Mieterhöhungen auf 15 Prozent begrenzt?
- Gilt die abgesenkte Kappungsgrenze?
In den MiSchuV-Gebieten — also auch in Mühldorf — gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % innerhalb von drei Jahren (statt 20 %). Modernisierungs- und Betriebskostenerhöhungen bleiben dabei außer Betracht. Voraussetzung für eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete: u. a. unveränderte Miete seit mindestens 15 Monaten.
- Gibt es in Mühldorf einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Wie setze ich die Mietpreisbremse ohne Mietspiegel durch?
Nein — einen amtlichen Mietspiegel führt die Stadt derzeit nicht. Für die ortsübliche Vergleichsmiete bleiben Vergleichswohnungen oder ein Gutachten. Das erschwert die praktische Prüfung der Mietpreisbremse; Beratung bieten Mieterschutzvereine in der Region.
Quelle: Innsalzach24; kein MietspiegelQuelle: BayernPortal; Vergleichsmiete
- Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein in Mühldorf?
- Wer stellt den WBS aus?
- Geht der WBS-Antrag online?
Zuständig ist das Landratsamt Mühldorf a.Inn. Den Wohnberechtigungsschein (WBS) und die Benennung für eine Wohnung können Sie über das BayernPortal online beantragen. Ohne WBS dürfen geförderte Sozialwohnungen in der Regel nicht überlassen werden.
Quelle: BayernPortal; WBS onlineQuelle: BayernPortal; WBS Erklärung
- Wo finde ich Sozial- oder Genossenschaftswohnungen?
- Vermittelt die Kreiswohnbau Wohnungen?
- Brauche ich für jede günstige Wohnung einen WBS?
Die Kreiswohnbau Mühldorf vermietet geförderten und nicht geförderten Wohnraum. Für einen großen Teil ihres Bestands brauchen Sie einen WBS vom Landratsamt; es gibt aber auch Wohnungen ohne WBS-Pflicht. Bewerben Sie sich mit dem Bewerberantrag der Kreiswohnbau und klären Sie parallel den WBS.
- Wie hoch sind die Kita-Gebühren für Mieter-Familien?
- Wann greift der 100-Euro-Zuschuss?
- Gibt es Geschwisterermäßigung?
Die monatliche Betreuungsgebühr hängt von der Buchungszeit ab und ist nicht generell frei. Ab September des Jahres, in dem das Kind drei wird, senkt der Freistaat den Beitrag um 100 € monatlich bis zum Schuleintritt. Geschwisterermäßigung in städtischen Einrichtungen: 15 % / 40 %. Bei finanziellen Engpässen kann das Landratsamt auf Antrag Kosten übernehmen.
- Hilft der MVV-Beitritt auch Mieterinnen und Mietern ohne Auto?
- Gilt der MVV-Tarif im Landkreisbus?
- Wann trat der MVV in Kraft?
Ja für den Landkreisverkehr: Seit dem 1. Januar 2026 gelten im Busnetz und in den Zügen des Landkreises MVV-Tarife. Das erleichtert Pendeln und Alltagsfahrten ohne eigenes Auto. Den Stadtverkehr der Kreisstadt regeln die Stadträte ggf. separat.
Quelle: Landratsamt Mühldorf; MVV ab 2026Quelle: MVV München; Verbundraum
- Welche Ausnahmen hat die Mietpreisbremse?
- Gilt die Bremse auch für Neubau?
- Darf die Vormiete höher liegen?
Ausnahmen u. a.: Wohnraum, der nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurde; Erstvermietung nach umfassender Modernisierung; Vereinbarung bis zur Höhe der Vormiete, wenn diese schon über der Bremsengrenze lag; sowie bestimmte Modernisierungsaufschläge. Details und Einzelfall: BayernPortal bzw. Fachberatung — keine Rechtsberatung hier.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden