Immobilien in Mühldorf a.Inn

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Aktuell haben wir keine Immobilien in Mühldorf a.Inn – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

Das Wichtigste über Mühldorf a.Inn

Wer in Mühldorf a.Inn mietet oder kauft, trifft vor allem auf zwei feste Größen: Seit dem 1. Januar 2026 gilt hier die bayerische Mietpreisbremse samt abgesenkter Kappungsgrenze (15 % in drei Jahren) bis zum 31. Dezember 2029. Beim Kauf fallen in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer an.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: BayernPortal; Mieterschutz RegelnQuelle: Finanzamt Bayern; Grunderwerbsteuer

Seit wann gilt der MVV-Tarif im Landkreis?

Zum 1. Januar 2026 ist der Landkreis Mühldorf a. Inn dem Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) beigetreten. In Bus und Bahn im Landkreis gelten damit MVV-Tarife und -Bedingungen — relevant, wenn Sie nach München oder in den Verbundraum pendeln. Ob der städtische Stadtverkehr ebenfalls MVV wird, entscheiden die Stadträte gesondert.

Quelle: Landratsamt Mühldorf; MVV-BeitrittQuelle: MVV München; Verbundraumerweiterung

Was begrenzt Neuverträge — ohne Mietspiegel?

Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Stadt führt keinen amtlichen Mietspiegel; Orientierung liefern dann Vergleichswohnungen oder ein Gutachten. Im Bestand sind Mieterhöhungen auf 15 % in drei Jahren gekappt (Modernisierung und Betriebskosten ausgenommen).

Quelle: BayernPortal; Mietpreisbremse GrenzenQuelle: Innsalzach24; kein Mietspiegel

Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?

Ab 2025 gilt die neue Grundsteuer nach der Reform. Bayern nutzt ein flächenbezogenes Modell (kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz. Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt bei 365 % (Grundsteuer A: 350 %).

Quelle: Stadt Mühldorf; GrundsteuerreformQuelle: Stadt Mühldorf; Hebesätze

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zu Mühldorf a.Inn

  • Seit wann gehört der Landkreis Mühldorf zum MVV?
  • Gilt in Mühldorf der MVV-Tarif?
  • Kann ich mit einem MVV-Ticket nach München fahren?

Zum 1. Januar 2026 ist der Landkreis Mühldorf a. Inn dem Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) beigetreten. In Bus und Bahn im Landkreis gelten MVV-Tarife und -Bedingungen. Ob der städtische Stadtverkehr ebenfalls MVV wird, entscheiden die Stadträte gesondert. Verbindungen und Tickets finden Sie in der MVV-Auskunft.

Quelle: Landratsamt Mühldorf; MVV-BeitrittQuelle: MVV München; Verbundraumerweiterung

  • Lohnt sich Wohnen in Mühldorf trotz Pendeln nach München?
  • Wie lange dauert die Bahnfahrt nach München?
  • Gibt es einen Bahnhof in Mühldorf?

Mühldorf a.Inn ist Kreisstadt mit Bahnhof an der Strecke Richtung München. Mit dem Zug liegen typische Fahrzeiten Richtung München etwa bei etwas über einer Stunde — je nach Verbindung und Umstieg. Seit dem MVV-Beitritt nutzen Sie denselben Verbundtarif wie im Großraum München. Ob sich das Pendeln lohnt, hängt von Ihrem Arbeitsort und Fahrplan ab; prüfen Sie die aktuelle Auskunft.

Quelle: MVV München; Fahrplanauskunft

  • Gibt es in Mühldorf Kita-Gebühren — und ab wann hilft der Bayern-Zuschuss?
  • Sind Kindergartenplätze beitragsfrei?
  • Wie hoch ist die Geschwisterermäßigung?

Städtische Kitaplätze sind nicht beitragsfrei. Die Gebühr richtet sich nach der Buchungszeit laut Gebührensatzung. Der Freistaat Bayern zahlt 100 € monatlich Zuschuss ab September des Jahres, in dem das Kind drei wird, bis zum Schuleintritt — direkt an die Gemeinde, nicht an Sie. Geschwister: 15 % Ermäßigung für das zweite, 40 % für weitere Kinder. Anmeldung jährlich zu Jahresbeginn.

Quelle: Stadt Mühldorf; Kita-GebührenQuelle: Stadt Mühldorf; Gebührensatzung

  • Gibt es Grundschulen und weiterführende Schulen vor Ort?
  • Welche Schulformen gibt es in Mühldorf?
  • Muss ich für die Schule pendeln?

In der Kreisstadt gibt es Grundschulstandorte sowie weiterführende Schulen (u. a. Mittelschule und Gymnasium). Die Schulweg-Zuständigkeit richtet sich nach Wohnadresse; Details nennt die Stadt bzw. die jeweilige Schule. Für die Umzugsentscheidung zählen Beitrags- und Alltagsfragen stärker als Mengenangaben — melden Sie Kinder rechtzeitig an.

Quelle: Stadt Mühldorf; Schulen Überblick

  • Gibt es schon Fernwärme aus Geothermie in Mühldorf?
  • Wie steht es um die kommunale Wärmeplanung?
  • Kommt Erdwärme aus Polling?

Die Stadtwerke haben die Verhandlungen zur Abnahme von Geothermie-Fernwärme aus Polling gestoppt — ein flächendeckendes Netz steht damit derzeit nicht. Die kommunale Wärmeplanung wird im Landkreis über das neu gegründete Landkreiswerk mitbearbeitet. Für Heizungsentscheidungen gilt: keine Annahme eines Anschlusszwangs; aktuelle Pläne bei Stadtwerken und Kommune nachfragen.

Quelle: Stadt Mühldorf; Geothermie-StoppQuelle: Landratsamt Mühldorf; Landkreiswerk

  • Ist Mühldorf hochwassergefährdet?
  • Liegt die Stadt am Inn in der Risikokulisse?
  • Wo prüfe ich Starkregen und Hochwasser?

Der Inn und weitere Gewässer im Landkreis gehören zur bayerischen Hochwasserrisikokulisse. Ob Ihr konkretes Grundstück betroffen ist, prüfen Sie adressgenau im Kartendienst des Landesamts für Umwelt (Hochwasser und Starkregen). Die Karte ersetzt keine Einzelberatung zu Versicherung und Objektschutz.

Quelle: LfU Bayern; Wassergefahren prüfenQuelle: LfU Bayern; Risikokulisse

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden