Immobilien zum Mieten in Altötting

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Das Wichtigste zum Mieten in Altötting

Wer in der Kreisstadt mietet, fällt nicht unter die Mietpreisbremse — obwohl Burghausen, Kirchweidach und Stammham im selben Landkreis in der MiSchuV (ab 1. Januar 2026) stehen. Ein amtlicher Mietspiegel fehlt im Ortsrecht. Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt Hebesatz B 360 %; ob Vermieter sie über die Nebenkosten umlegen, hängt vom Mietvertrag ab.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Stadt Altötting; OrtsrechtQuelle: Stadt Altötting; Grundsteuer Hebesätze

Wohnberechtigungsschein beim Landratsamt, nicht im Rathaus

Den Wohnberechtigungsschein (Nachweis, dass Ihr Haushalt die Einkommensgrenzen für eine geförderte Wohnung einhält) beantragen Sie beim Landratsamt Altötting (Wohnraumförderung, Bahnhofstraße 38), auch online. Vermieterlisten zu Sozialwohnungen im Landkreis sendet die Stelle auf Anfrage. Wohngeld entscheidet ebenfalls das Landratsamt; Antragsvordrucke liegen im Sozialamt der Stadt.

Quelle: BayernPortal; WBS LandratsamtQuelle: Stadt Altötting; Wohngeld

Tiefgarage statt Bewohnerparkausweis

Ein klassisches Bewohnerparken für den Straßenraum weist die Stadt nicht aus. In den Tiefgaragen Am Kapellplatz, An der Hofmark und Am Forum gelten seit 1. März 20251,00 € je Stunde (Mo–So 8–22 Uhr). Dauerparkausweis: 76 € im Monat bzw. 760 € im Jahr; im 2. Untergeschoss Hofmark 30 € monatlich. Die Zahl der Dauerausweise kann begrenzt werden.

Quelle: Stadt Altötting; Tiefgaragengebühren

Kita: Online-Fenster, Beiträge beim Träger

Die Anmeldung läuft nur digital; für 2026/2027 galt das Fenster 1.–28. Februar 2026. Elternbeiträge sind trägerabhängig. Eine Übernahme beantragen Sie beim Kreisjugendamt. Landes-Zuschuss: Bundesland-Block.

Quelle: Stadt Altötting; KindertagesstättenQuelle: Landratsamt Altötting; Kita-Kostenübernahme

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Mieten in Altötting

  • Gilt in Altötting die Mietpreisbremse?
  • Steht die Kreisstadt auf der MiSchuV-Liste?
  • Gilt die Bremse im Landkreis Altötting?

Nein in der Kreisstadt. In der Anlage zur MiSchuV (ab 1. Januar 2026, bis 31. Dezember 2029) stehen im Landkreis nur Burghausen, Kirchweidach und Stammham. Die 10-Prozent-Grenze bei Neuvermietung von Bestandswohnungen greift in Altötting Stadt also nicht.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage

  • Welche Kappungsgrenze gilt für Mieterhöhungen in Altötting?
  • Sind es 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Gilt die abgesenkte Kappung der MiSchuV?

Die abgesenkte Kappung von 15 % gilt nur in MiSchuV-Gemeinden. Weil die Kreisstadt nicht gelistet ist, bleibt es bei der allgemeinen Grenze von 20 % in drei Jahren. Ausnahmen im Einzelfall prüft eine Fachstelle, nicht dieser Text.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV

  • Gibt es in Altötting einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Hat die Stadt einen qualifizierten Mietspiegel?

Nein — im Ortsrecht der Stadt ist kein Mietspiegel hinterlegt. Vermieter müssen eine Erhöhung nach den gesetzlichen Begründungswegen darlegen (Vergleichswohnungen, Gutachten oder Mietdatenbank), nicht über Inseratsmittelwerte.

Quelle: Stadt Altötting; Ortsrecht

  • Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein in Altötting?
  • Wer vergibt Sozialwohnungen im Landkreis?
  • Geht der WBS-Antrag online?

Beim Landratsamt Altötting (Wohnraumförderung), nicht bei der Stadt. Der Antrag ist auch online über das BayernPortal möglich. Vermieterlisten zu Sozialwohnungen im Landkreis sendet die Stelle auf Anfrage.

Quelle: BayernPortal; WBS LandratsamtQuelle: Landratsamt Altötting; WBS

  • Werden Kita-Beiträge in Altötting übernommen?
  • Wo stelle ich den Antrag auf Kostenübernahme?
  • Wie hoch sind die Elternbeiträge?

Die Beiträge setzt der jeweilige Träger. Bei geringem Einkommen beantragen Sie eine Übernahme beim Kreisjugendamt (wirtschaftliche Jugendhilfe). Die Anmeldung selbst läuft nur digital über die Stadt. Den landesweiten Beitragszuschuss siehe Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.

Quelle: Landratsamt Altötting; Kita-KostenübernahmeQuelle: Stadt Altötting; Kita-Anmeldung

  • Darf die Grundsteuer auf die Nebenkosten umgelegt werden?
  • Welcher Hebesatz gilt für Mieter indirekt?
  • Was ist die neue Grundsteuer ab 2025?

Die Stadt setzt für die neue Grundsteuer (ab 2025) Hebesatz B 360 %. Ob Vermieter die Steuer über die Betriebskosten umlegen, hängt vom Mietvertrag ab. Das Finanzamt Burghausen setzt den Messbetrag; ohne vertragliche Umlage bleibt die Steuer beim Eigentümer.

Quelle: Stadt Altötting; Grundsteuer Hebesätze

  • Wo beantrage ich Wohngeld in Altötting?
  • Entscheidet die Stadt über Wohngeld?
  • Bekomme ich Formulare im Sozialamt?

Die Entscheidung liegt bei der Wohngeldbehörde im Landratsamt Altötting. Antragsvordrucke erhalten Sie im Sozialamt der Stadt. Bewilligt wird ab dem Monat der Antragstellung; andere Sozialleistungen mit bereits berücksichtigter Unterkunft können ausschließen.

Quelle: Stadt Altötting; Wohngeld

  • Was kostet Parken ohne Stellplatz in der Wohnung?
  • Gibt es Dauerparkplätze in der Tiefgarage?
  • Brauche ich einen Anwohnerausweis?

In den drei städtischen Tiefgaragen: 1,00 €/Stunde (8–22 Uhr), Dauerausweis 76 €/Monat bzw. 760 €/Jahr (Hofmark 2. UG: 30 €/Monat). Kein klassisches Bewohnerparken im Straßenraum. Die Stadt kann die Zahl der Dauerausweise begrenzen.

Quelle: Stadt Altötting; Tiefgaragengebühren

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