Immobilien zum Mieten in Waren (Müritz)

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Das Wichtigste zum Mieten in Waren (Müritz)

Waren (Müritz) steht nicht unter der Mietpreisbremse; Erhöhungen im Bestand sind auf die reguläre Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren begrenzt. Beim Kauf — falls Sie vergleichen — liegen in Mecklenburg-Vorpommern 6 % Grunderwerbsteuer an.

Quelle: Land MV; MieterschutzQuelle: Steuerportal MV; Grunderwerbsteuer

Wie stark dürfen Bestandsmieten steigen?

Ohne abgesenkte Kappungsgrenze gilt der bundesweite Standard: höchstens 20 % innerhalb von drei Jahren, und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus. Die 15-Prozent-Kappung und die Mietpreisbremse (höchstens 10 % über Vergleichsmiete bei Neuabschluss) gelten in MV derzeit in Rostock und Greifswald — nicht in Waren. Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht die Stadt nicht; prüfen Sie Vergleichswohnungen und die Begründung im Erhöhungsschreiben.

Quelle: Land MV; Kappungsgrenze ErklärungQuelle: Land MV; Verlängerung Uni-Städte

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) — Nachweis für den Zugang zu öffentlich gefördertem Wohnraum — stellt die Stadt Waren (Müritz) aus, wenn Sie hier wohnen oder die gewünschte Wohnung hier liegt. Der Schein ist in MV ein Jahr gültig und gebührenpflichtig. Wohngeld (Mietzuschuss) läuft über dieselbe Verwaltung am Amtsbrink.

Quelle: Stadt Waren (Müritz); WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Waren (Müritz); Wohngeld

Was zahlen Familien für die Kita?

Seit dem 1. Januar 2020 ist die Kindertagesförderung in ganz Mecklenburg-Vorpommern elternbeitragsfrei: Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege bis zu zehn Stunden täglich. Ein Extra-Antrag auf Beitragsfreiheit ist nicht nötig. Verpflegung und Zusatzleistungen können weiterhin kosten — klären Sie das mit dem Träger. Platzvergabe und Bedarfsmeldung laufen über den Landkreis bzw. die Einrichtungen vor Ort.

Quelle: Land MV; Kita BeitragsfreiheitQuelle: Bildung MV; Kita FAQ

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Waren (Müritz)

  • Gilt in Waren (Müritz) die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvermietungsmiete beliebig steigen?
  • Ist Waren ein angespannter Wohnungsmarkt nach Landes-VO?

Nein. In Mecklenburg-Vorpommern gelten Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze derzeit in Rostock und Greifswald (verlängert bis zum 30. September 2028). Geplante Erweiterungen betreffen ausgewählte Küstenorte — nicht Waren. Bei Neuverträgen greift hier also keine gesetzliche 10-Prozent-Grenze über der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Quelle: Land MV; MietpreisbremseQuelle: Land MV; Verordnung Stand

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Waren (Müritz)?
  • Dürfen Bestandsmieten um 20 Prozent steigen?
  • Gilt die 15-Prozent-Kappung?

Es gilt die reguläre Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren — höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte Grenze von 15 % greift nur in den vom Land ausgewiesenen Gebieten (aktuell Rostock und Greifswald), nicht in Waren.

Quelle: Land MV; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Waren (Müritz) einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Muss Waren einen Mietspiegel erstellen?

Einen amtlichen Mietspiegel der Stadt Waren (Müritz) gibt es nicht; Gemeinden unter 50.000 Einwohnern sind dazu nicht verpflichtet. Orientierung liefern Vergleichswohnungen und ggf. Gutachten. Bei Mieterhöhungen muss der Vermieter die ortsübliche Vergleichsmiete nach den gesetzlichen Vorgaben begründen.

Quelle: MV-Serviceportal; Mietspiegel Hinweis

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Waren?
  • Wer stellt den Wohnberechtigungsschein aus?
  • Wie lange ist der WBS gültig?

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) brauchen Sie, wenn Sie in eine öffentlich geförderte Wohnung einziehen wollen und die Einkommensgrenzen erfüllen. Zuständig ist die Stadt Waren (Müritz) am Wohnsitz bzw. am Ort der gewünschten Wohnung. Der in MV ausgestellte Schein ist ein Jahr gültig und gebührenpflichtig.

Quelle: Stadt Waren (Müritz); Wohnberechtigungsschein

  • Wo ist die Anlaufstelle für Wohngeld und Sozialwohnen?
  • Wohin wende ich mich bei gefördertem Wohnraum?
  • Gibt es Wohngeld als Mietzuschuss?

Wohngeld und Wohnberechtigungsschein bearbeitet die Stadtverwaltung, Zum Amtsbrink 1. Freie Sozialwohnungen finden Sie über Vermieter mit Belegungsbindung; ohne gültigen WBS ist der Einzug in geförderte Wohnungen in der Regel nicht möglich. Formulare und Hinweise stehen auf den Bürgerservice-Seiten der Stadt.

Quelle: Stadt Waren (Müritz); WohngeldQuelle: Stadt Waren (Müritz); WBS Sozialwohnen

  • Was kostet die Kita für Mieterfamilien in Waren?
  • Ist die Betreuung landesweit beitragsfrei?
  • Fallen Verpflegungskosten an?

Elternbeiträge entfallen seit 2020 landesweit in MV für Krippe, Kita, Hort und Tagespflege bis zu zehn Stunden täglich. Verpflegung und extras können weiterhin Kosten verursachen — das regeln Träger und Einrichtung. Platzsuche und Anmeldung laufen über die Einrichtungen bzw. den örtlichen Träger der Jugendhilfe.

Quelle: Land MV; Kita BeitragsfreiheitQuelle: Bildung MV; Kita FAQ

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto durch den Alltag?
  • Reicht der ÖPNV in Waren?
  • Gibt es Stadtbuslinien?

Bahnhof, Stadtbus und MVVG-Regionalbusse decken Alltag und Umland ab; die RB15 verbindet Richtung Malchow. Für Arbeitswege nach Berlin oder Rostock nutzen viele die Bahn auf der bestehenden Fern-/Regionalachse. Fahrpläne und aktuelle Hinweise finden Sie bei MÜRITZ rundum und den Verkehrsunternehmen.

Quelle: MÜRITZ rundum; ÖPNV FahrpläneQuelle: Waren Tourismus; Anbindung

  • Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
  • Betrifft mich der Hebesatz als Mieter?
  • Was ändert die Reform ab 2025 für Mieter?

Die Grundsteuer dürfen Vermieter über die Betriebskosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. In Waren gilt nach der Reform (ab 2025) der Hebesatz Grundsteuer B von 400 % (neue Grundsteuer, Bundesmodell). Ob und wie stark Ihre Abrechnung steigt, hängt vom Messbetrag der Wohnung und vom Vertrag ab — ohne Klausel bleibt die Steuer beim Eigentümer.

Quelle: Stadt Waren (Müritz); Hebesatz 2025Quelle: Stadt Waren (Müritz); Grundsteuer Reform

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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