Saniert und großzügig - (Ein)famielienhaus in Erdmannsdorf


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Weida – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Weida kauft, kauft oft ein Haus in der historischen Innenstadt oder am Flusslauf, seltener ein freistehendes Grundstück weit außerhalb. In der Innenstadt gelten Sanierungssatzung und Erhaltungssatzung. Kauf, Belastung und viele Umbauten brauchen dort eine Genehmigung der Stadt, zusätzlich zur Eintragung im Grundbuch. Das Rathaus am Markt 1 ist Ansprechpartner für Bauamt, Steuerbescheid und sanierungsrechtliche Anträge, nicht für das Grundbuch selbst.
Quelle: Stadt Weida; Innenstadtsanierung
Seit der Grundsteuerreform 2025 gilt in Weida für bebaute Grundstücke der Hebesatz der Grundsteuer B von 540 v. H., für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 450 v. H. Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem Bundesmodell fest; die Stadt wendet darauf ihren Hebesatz an und stellt den Bescheid über die Steuerverwaltung im Rathaus. Beim Kauf fällt außerdem die Grunderwerbsteuer des Landes an; den Satz nennen die Angaben zum Bundesland darunter, die Stadt setzt ihn nicht selbst fest. Eine Grundsteuer C für baureife unbebaute Grundstücke erhebt die Stadt nicht. Der Stadtrat hat die Sätze am 28. November 2024 beschlossen, bekannt gemacht am 13. Dezember 2024. Maßgeblich ist die Hebesatzsatzung, nicht ein Rechner im Internet.
Quelle: Stadt Weida; Hebesatzsatzung
Das Grundbuch für Grundstücke in Weida führt das Amtsgericht Gera, Rudolf-Diener-Straße 1. Auszüge und Eigentumsumschreibungen laufen über das Grundbuchamt dort; Sprechzeiten der Abteilung sind vormittags und dienstags nachmittags. Liegt das Grundstück im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Weida-Innenstadt (rund 39 Hektar), brauchen Kauf und viele bauliche Änderungen eine sanierungsrechtliche Genehmigung. Dieselbe Kulisse gilt für die Erhaltungssatzung Historische Innenstadt: Rückbau, Änderung, Nutzungsänderung und Errichtung sind genehmigungspflichtig. Wer Fassade, Dach oder Fenster im Sanierungsgebiet erneuert, kann unter der kommunalen Förderrichtlinie einen Zuschuss beantragen – erst nach Beratung mit dem Sanierungsträger und vor Baubeginn. Ausgleichsbeträge erhebt die Stadt zum geplanten Abschluss der Sanierung Ende 2031; eine vorzeitige Ablösung mit Abzinsung ist möglich.
Quelle: Amtsgericht Gera; Grundbuchamt
Durch die Stadt fließt die Weida. Der Hochwassermeldepegel Weida liegt wenige Kilometer oberhalb der Mündung; Meldebeginn liegt bei 160 cm, die höchste Meldegrenze bei 280 cm. Oberhalb stauen die Talsperren Zeulenroda und Weida den Fluss und dienen dem Hochwasserschutz. Während der Generalinstandsetzung der Talsperre Weida hält Zeulenroda zusätzlichen Rückhalteraum vor. Vor dem Kauf lohnt der Blick in die Karten des TLUBN, ob das Grundstück im Überschwemmungsgebiet liegt. Die kommunale Wärmeplanung der Stadt steht als Pflicht bis zum 30. Juni 2028 aus; im AWG-Quartier an der Neustädter Straße gibt es bereits ein Wärmenetz aus Blockheizkraftwerk und Wärmepumpen. Das entbindet Käufer im übrigen Stadtgebiet nicht von der eigenen Heizungsfrage.
Quelle: HNZ Thüringen; Pegel Weida
Zusätzliche Info zum Bundesland Thüringen:
Für bebaute Grundstücke gilt der Hebesatz der Grundsteuer B von 540 v. H., für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 450 v. H. Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem Bundesmodell fest; die Stadt wendet darauf ihren Hebesatz an. Die Sätze stehen in der Hebesatzsatzung ab 1. Januar 2025, beschlossen am 28. November 2024. Eine Grundsteuer C erhebt Weida nicht.
Beim Amtsgericht Gera, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera. Das Grundbuchamt hat Sprechzeiten montags bis freitags vormittags und dienstags nachmittags. Anträge auf Auszüge können Sie schriftlich stellen; das Rathaus in Weida führt das Grundbuch nicht.
Ja, wenn das Grundstück im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Weida-Innenstadt liegt (rund 39 Hektar). Kauf, Belastung und viele bauliche Änderungen brauchen eine sanierungsrechtliche Genehmigung der Stadt. Zusätzlich gilt die Erhaltungssatzung Historische Innenstadt: Rückbau, Änderung, Nutzungsänderung und Errichtung sind genehmigungspflichtig. Formulare liegen im Bauamt, Markt 1.
Im Sanierungsgebiet Weida-Innenstadt kann die Stadt unter der kommunalen Förderrichtlinie Zuschüsse für die äußere Gestaltung gewähren, etwa für Dach, Fassade, Fenster und Türen in traditioneller Ausführung. Der Zuschuss kann 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erreichen, höchstens 5.000 Euro je Grundstück. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Vor Antrag und vor Baubeginn ist eine Beratung mit dem Sanierungsträger nötig.
Die Stadt plant den Abschluss der Innenstadtsanierung Ende 2031; danach erhebt sie Ausgleichsbeträge per Bescheid. Eine vorzeitige Ablösung mit Abzinsung ist möglich, der Rabatt sinkt mit den Jahren. Anträge und Beratung laufen über das Bauamt am Markt 1 und das Sanierungsbüro. Alle Eigentümer im förmlich festgelegten Gebiet sind betroffen, nicht nur Käufer ab einem bestimmten Jahr.
Durch die Stadt fließt die Weida; es gibt einen Hochwassermeldepegel. Meldebeginn liegt bei 160 cm, die höchste Meldegrenze bei 280 cm. Oberhalb stauen die Talsperren Zeulenroda und Weida den Fluss zum Hochwasserschutz. Ob ein konkretes Grundstück im Überschwemmungsgebiet liegt, zeigen die Karten des TLUBN; das ist Grundstück für Grundstück verschieden, nicht für die ganze Stadt gleich.
Die Stadt muss den Wärmeplan bis zum 30. Juni 2028 vorlegen. Einen fertigen Plan hat sie öffentlich noch nicht beschlossen. Im AWG-Quartier an der Neustädter Straße gibt es bereits ein Wärmenetz. Für Häuser außerhalb dieses Quartiers bleibt die Heizungsfrage Sache von Gebäude und Eigentümer, bis der Wärmeplan Eignungsgebiete benennt.
Beim Kauf eines Grundstücks oder Hauses in Weida fällt die Grunderwerbsteuer des Landes Thüringen an. Den Satz und das Datum nennen die Angaben zum Bundesland auf dieser Seite; die Stadt Weida setzt ihn nicht selbst fest.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden