Immobilien zum Kaufen in Weingarten - Württ

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Das Wichtigste zum Kaufen in Weingarten - Württ

Wer in Weingarten - Württ kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis. Beim Mieten gilt die landesweite Mietpreisbremse inkl. Kappung 15 % in drei Jahren — relevant, falls Sie vermieten oder selbst erst mieten.

Quelle: Finanzämter Baden-Württemberg; GrunderwerbsteuerQuelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse

Welche Nebenkosten und welches Grundbuchamt?

Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar- und Grundbuchkosten sowie ggf. Maklercourtage nach Bestellerprinzip hinzu. Zuständig für die Eintragung ist das Grundbuchamt am Amtsgericht Ravensburg (Gartenstraße 100). Bodenrichtwerte für die Lagebewertung holen Sie über BORIS-BW bzw. den zuständigen Gutachterausschuss ab.

Quelle: Amtsgericht Ravensburg; GrundbuchamtQuelle: ZGG Baden-Württemberg; BORIS-BW

Was bedeutet der Hebesatz nach der Reform?

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer: In Baden-Württemberg bewertet das Finanzamt nach dem modifizierten Bodenwertmodell (Bodenrichtwert × Fläche, nicht der Verkaufspreis). Die Stadt setzt den Hebesatz für Grundsteuer A und B auf 353 % und erhebt die Jahressteuer.

Quelle: Stadt Weingarten; Grundsteuer Hebesätze

Was sagt die Wärmeplanung für Ihr Gebäude?

Weingarten hat die kommunale Wärmeplanung gemeinsam mit Ravensburg erarbeitet; Ziel ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040. Eignungskarten zeigen, wo eher Wärmenetze oder Einzelheizungen im Vordergrund stehen — ohne Anschlusszwang. Priorisierte Maßnahme vor Ort ist unter anderem der Aufbau eines Wärmenetzes am Schulcampus.

Quelle: Stadt Weingarten; Wärmeplanung

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Kaufen in Weingarten - Württ

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Weingarten - Württ?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in Baden-Württemberg?
  • Wie viel Prozent Grunderwerbsteuer zahle ich?

In Baden-Württemberg — und damit in Weingarten - Württ — beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % des Kaufpreises. Sie wird vom Finanzamt festgesetzt und ist einmalig beim Erwerb fällig.

Quelle: Finanzämter Baden-Württemberg; Grunderwerbsteuer

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Was kostet Notar und Grundbuch zusätzlich?
  • Fallen Maklerkosten an?

Zur Grunderwerbsteuer (5 %) kommen Notar- und Grundbucheintragungskosten sowie — falls ein Makler beauftragt wurde — die Courtage nach dem Bestellerprinzip hinzu. Planen Sie die Nebenkosten früh in die Eigenkapitalrechnung ein; die genauen Beträge ergeben sich aus dem Kaufpreis und den beauftragten Leistungen.

Quelle: Finanzämter Baden-Württemberg; Grunderwerbsteuer

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Weingarten - Württ?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
  • Wo beantrage ich einen Grundbuchauszug?

Zuständig ist das Grundbuchamt am Amtsgericht Ravensburg, Gartenstraße 100, 88212 Ravensburg. Dort sind die Grundbücher des Landgerichtsbezirks zentralisiert. Auszüge können Sie schriftlich, persönlich oder über die Justizportale des Landes anfordern.

Quelle: Amtsgericht Ravensburg; Grundbuchamt

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Weingarten nach der Reform?
  • Was gilt für die neue Grundsteuer ab 2025?
  • Welches Bewertungsmodell gilt in Baden-Württemberg?

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer nach der Reform. Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem baden-württembergischen modifizierten Bodenwertmodell fest (Bodenrichtwert und Fläche — kein Verkaufspreis). Die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz: für Grundsteuer A und B jeweils 353 %.

Quelle: Stadt Weingarten; Grundsteuer Hebesätze

  • Wo finde ich den Bodenrichtwert für ein Grundstück in Weingarten?
  • Wie nutze ich BORIS-BW?
  • Wer ermittelt die Bodenrichtwerte?

Amtliche Bodenrichtwerte stellt das Portal BORIS-BW der Gutachterausschüsse kostenfrei bereit. Der Wert bezieht sich auf den fiktiv unbebauten Boden der jeweiligen Zone und dient der Orientierung — er ist kein Verkehrswert Ihres konkreten Objekts. Für Detailfragen ist der zuständige Gutachterausschuss Ansprechpartner.

Quelle: ZGG Baden-Württemberg; BORIS-BW

  • Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung beim Hauskauf?
  • Muss ich Fernwärme anschließen?
  • Gibt es Wärmenetz-Gebiete in Weingarten?

Die Wärmeplanung (gemeinsam mit Ravensburg erarbeitet) zeigt Eignungsgebiete für Wärmenetze und Einzelheizungen; Zielhorizont ist 2040. Es besteht kein Anschlusszwang. Vor dem Kauf lohnt der Blick in die Übersichtskarte und die Adressabfrage der Stadt — besonders bei anstehendem Heizungstausch.

Quelle: Stadt Weingarten; Wärmeplanung

  • Welche Förderungen gibt es für Eigentum und Sanierung?
  • Wo berät die Energieagentur?
  • Gibt es Tipps zu KfW und Landesförderung?

Für energetische Sanierung und Heizungstausch verweisen Bund und Land auf Programme (u. a. KfW). Die Stadt nennt die Energieagentur Ravensburg als unabhängige Erstberatung für Privathaushalte. Ob und welche Förderung greift, hängt vom Objekt und dem konkreten Vorhaben ab — vor Vertrag und Baustart prüfen.

Quelle: Stadt Weingarten; Energieberatung Hinweis

  • Wie ist die ÖPNV-Lage für Käufer ohne Zweitwagen?
  • Reicht Bus und Bahn für den Alltag?

Stadtbus, bodo-Tarif und BOB-Halt Weingarten/Berg machen Alltag und Pendeln im Schussental ohne Zweitwagen oft machbar. Das On-Demand-Angebot MOBI (seit 16. Dezember 2024 auch in Weingarten, Pilot bis Ende 2026) schließt Lücken in ausgewählten Gebieten per App-Buchung.

Quelle: Stadt Weingarten; Bus und Bahn

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