Immobilien zum Kaufen in Windeck
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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Windeck – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Kaufen in Windeck
Wer in Windeck kauft, zahlt in Nordrhein-Westfalen 6,5 % Grunderwerbsteuer auf die Gegenleistung. Beim Mieten greift hier keine Mietpreisbremse der MietSchVO NRW — für Kaufnebenkosten und laufende Eigentümerlasten zählen vor allem Steuer und Hebesatz.
Quelle: Finanzamt NRW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land NRW; Mieterschutz Kommunenliste
Welcher Hebesatz gilt nach der Grundsteuerreform?
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt in NRW das wertabhängige Bundesmodell: Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz. Laut Hebesatzsatzung (Rat 17. Dezember 2024, in Kraft 1. Januar 2025) beträgt der Hebesatz Grundsteuer B 960 %, Grundsteuer A 338 %. Der Haushaltsplan nennt dieselben Sätze auch für 2026. Der Hebesatz ist kein Verkaufspreis — maßgeblich bleibt Ihr individueller Messbescheid.
Quelle: Gemeinde Windeck; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Gemeinde Windeck; Grundsteuerreform
Welches Grundbuchamt ist zuständig?
Grundbucheintragungen für Windeck führt das Amtsgericht Waldbröl (Gerichtsstraße 1, 51545 Waldbröl). Notarinnen und Notare reichen den Eintragungsantrag elektronisch ein; ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgt keine Eigentumsumschreibung. Notar- und Grundbuchkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
Quelle: Amtsgericht Waldbröl; GerichtsbezirkQuelle: Amtsgericht Waldbröl; Grundbuchamt
Warum lohnt der Blick auf Hochwasser an der Sieg?
Viele Ortsteile liegen an der Sieg; die Gemeinde verweist ausdrücklich auf die landesweiten Hochwassergefahren- und -risikokarten. Prüfen Sie vor dem Kauf die Lage Ihres Flurstücks in den NRW-Karten (HQ 10, HQ 100, Extrem) — unabhängig von Versicherung und Sanierungsbedarf. Der Wärmeplan (Bürgerforum 30. Juni 2025) ergänzt die Orientierung beim Heizungswechsel.
Quelle: Gemeinde Windeck; HochwasserschutzQuelle: Gemeinde Windeck; Wärmeplanung
Bundesland Nordrhein-Westfalen:
- Grunderwerbsteuer: 6,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer
- MietSchVO nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land NRW; Mieterschutz
- Solarpflicht BauO NRW — Quelle: RECHT.NRW.DE; Solarpflicht BauO
Häufige Fragen zum Kaufen in Windeck
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Windeck?
- Welcher GrESt-Satz gilt in NRW?
- Wann ist die Grunderwerbsteuer fällig?
In Nordrhein-Westfalen beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % der Gegenleistung (seit Verträgen ab dem 1. Januar 2015). Nach der Beurkundung meldet der Notar den Kauf; das Finanzamt stellt den Bescheid. Erst nach Zahlung gibt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung — ohne sie keine Eigentumseintragung im Grundbuch.
- Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
- Was kosten Notar und Grundbuch?
- Muss ich Maklercourtagen einplanen?
Neben der Grunderwerbsteuer (6,5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an; Ihr Notar nennt die Gebühren vor der Beurkundung. Maklerprovisionen richten sich nach Vereinbarung und Bestellerprinzip — ohne Auftrag keine Pflicht. Planen Sie die Nebenkosten als Eigenkapital ein.
- Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Windeck?
- Führt Siegburg das Grundbuch für Windeck?
- Wie beantrage ich einen Grundbuchauszug?
Zuständig ist das Amtsgericht Waldbröl, Abteilung Grundbuchamt, Gerichtsstraße 1, 51545 Waldbröl (Gerichtsbezirk inkl. Windeck). Auszüge beantragen Sie persönlich, schriftlich oder per Fax mit berechtigtem Interesse — oder über Ihren Notar.
Quelle: Amtsgericht Waldbröl; GerichtsbezirkQuelle: Amtsgericht Waldbröl; Grundbuchamt
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Windeck?
- Gilt 960 Prozent auch 2026?
- Was ändert sich bei der neuen Grundsteuer?
Ab dem 1. Januar 2025 gilt für die Grundsteuer B der Hebesatz 960 %, für Grundsteuer A 338 % (Hebesatzsatzung vom 17. Dezember 2024; neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell). Der Haushaltsplan nennt dieselben Sätze auch für 2026. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer.
Quelle: Gemeinde Windeck; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Gemeinde Windeck; Grundsteuerreform
- Wo finde ich den Bodenrichtwert für Windeck?
- Was ist BORIS-NRW?
- Ist der Bodenrichtwert der Kaufpreis?
Amtliche Bodenrichtwerte für NRW veröffentlicht das Portal BORIS-NRW der Gutachterausschüsse. Suchen Sie dort die Zone Ihres Grundstücks — der Richtwert ist ein lagetypischer Durchschnitt, kein individueller Verkehrswert und kein Kaufpreis.
- Was bedeutet der kommunale Wärmeplan für Käufer?
- Muss ich Fernwärme anschließen?
- Wann wurden die Ergebnisse vorgestellt?
Die Wärmeplanung wurde 2025 abgeschlossen; Ergebnisse wurden am 30. Juni 2025 im Bürgerforum vorgestellt. Der Plan zeigt voraussichtliche Versorgungsgebiete als Orientierung beim Heizungswechsel — ohne unmittelbaren Anschlusszwang allein aus dem Plan. Zielhorizont ist 2045.
- Wie prüfe ich Hochwasser- und Starkregenrisiko vor dem Kauf?
- Gibt es offizielle Karten für die Sieg?
- Was bedeuten HQ 10 und HQ 100?
Viele Ortsteile liegen an der Sieg; die Gemeinde verweist auf die NRW-Hochwassergefahren- und Risikokarten (HQ 10, HQ 100, Extrem). Prüfen Sie die Adresse Ihres Flurstücks vor dem Kauf — die Gefährdung ist lageabhängig und kann Versicherung und Sanierung beeinflussen.
Quelle: Gemeinde Windeck; HochwasserschutzQuelle: Flussgebiete NRW; Hochwasserkarten
- Wie sind Kita-Beiträge für Käuferfamilien in Windeck geregelt?
- Wer setzt die Elternbeiträge fest?
- Ab wann ist die Kita beitragsfrei?
Zuständig ist das Kreisjugendamt des Rhein-Sieg-Kreises. Bis 36.500 € Bruttojahreseinkommen entfällt der Elternbeitrag; die beiden letzten Kindergartenjahre vor der Schule sind landesweit beitragsfrei. Anmeldung über das Kitaportal des Kreises.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden