Immobilien zum Mieten in Wolgast
0 Immobilien werden in Wolgast zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Wolgast – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Wolgast
Wolgast steht nicht unter der Mietpreisbremse; Neuvertragsmieten sind damit nicht landesrechtlich auf Vergleichsmiete plus 10 % begrenzt. Bei Erhöhungen im Bestand gilt die reguläre Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren — anders als in Greifswald oder im nahen Zinnowitz. Kaufnebenkosten und Landesförderung stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Land MV; MietpreisbremseQuelle: Land MV; Verordnung Stand
Gibt es einen amtlichen Mietspiegel?
Einen von der Gemeinde erstellten oder anerkannten Mietspiegel veröffentlicht die Stadt Wolgast derzeit nicht. Für die ortsübliche Vergleichsmiete brauchen Sie deshalb andere Belege (Vergleichswohnungen, Auskünfte, ggf. Gutachten) — Portal-„Mietspiegel“ ersetzen das nicht.
Quelle: MV-Serviceportal; Mietspiegel Wolgast
Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Für öffentlich geförderten Wohnraum brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Anlaufstelle ist die Stadtverwaltung Wolgast (Burgstraße 6); maßgeblich sind Einkommensgrenzen nach Landes- und Bundesrecht. Ohne WBS bleibt der Zugang zu gebundenen Wohnungen in der Regel verschlossen.
Quelle: MV-Serviceportal; WBS Wolgast
Was bedeutet der Wärmeplan für Mieter?
Der beschlossene Kommunale Wärmeplan gibt Orientierung, welche Versorgungsoptionen (Fernwärme, Nahwärme, dezentrale Lösungen) in welchen Lagen langfristig denkbar sind. Die Entscheidung über den Heizungstausch liegt beim Eigentümer; der Plan selbst verpflichtet Mieter nicht.
Quelle: Stadt Wolgast; Wärmeplanung Mieter
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern:
- Grunderwerbsteuer: 6,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur ausgewiesene Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht
Zusätzliche Info zum Bundesland Mecklenburg-Vorpommern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Steuerportal MV; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land MV; Mietpreisbremse
- Grundsteuerreform Bundesmodell — Quelle: Steuerportal MV; Grundsteuerreform
Häufige Fragen zum Mieten in Wolgast
- Gilt in Wolgast die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvertragsmiete stark über der Vergleichsmiete liegen?
- Ist Wolgast Mieterschutzgebiet?
Nein. Wolgast ist nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen. Die Mietpreisbremse gilt hier nicht; bei Bestandserhöhungen bleibt die Kappungsgrenze bei 20 % in drei Jahren.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Wolgast?
- Sind Mieterhöhungen auf 15 Prozent begrenzt?
- Gilt die abgesenkte Kappungsgrenze?
Es gilt die reguläre Grenze: höchstens 20 % innerhalb von drei Jahren, höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze gilt nur in den vom Land ausgewiesenen Gemeinden — nicht in Wolgast.
- Gibt es in Wolgast einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Hat die Stadt einen qualifizierten Mietspiegel?
Einen von der Gemeinde erstellten oder anerkannten Mietspiegel veröffentlicht Wolgast derzeit nicht. Für Vergleichsmiete und Mieterhöhung brauchen Sie andere Nachweise; private Portal-Auswertungen ersetzen keinen amtlichen Mietspiegel.
- Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein in Wolgast?
- Brauche ich einen WBS für Sozialwohnungen?
- Welche Stelle stellt den WBS aus?
Den Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie bei der Stadtverwaltung Wolgast (Burgstraße 6), wenn Sie eine öffentlich geförderte Wohnung mieten wollen. Ob Sie ihn erhalten, hängt vom Haushaltseinkommen ab.
- Betrifft der Wärmeplan mich als Mieter?
- Muss ich wegen Fernwärme umziehen?
- Wer entscheidet über den Heizungstausch?
Der Wärmeplan gibt Orientierung zu möglichen Versorgungsoptionen vor Ort. Die Entscheidung über den Heizungstausch trifft der Eigentümer; aus dem Plan selbst folgen keine direkten Mieterpflichten.
- Sind Kita-Beiträge in Wolgast fällig?
- Was kostet der Hortplatz?
- Gilt Beitragsfreiheit auch für die Krippe?
Elternbeiträge entfallen landesweit für Krippe, Kindergarten, Hort und Tagespflege. Verpflegung kann gesondert bleiben. Infos zu Einrichtungen vor Ort stehen auf der Stadtseite; Platzanträge über die Jugendhilfe.
- Spielt die Peenebrücke für Mieter im Alltag eine Rolle?
- Beeinflussen Brückenöffnungen den Arbeitsweg?
- Komme ich ohne Auto nach Usedom?
Ja, wenn Sie Richtung Usedom oder über die B 111 pendeln: Klappöffnungen und Sanierungsphasen können Fahrzeiten verlängern. Die UBB nutzt dieselbe Querung — prüfen Sie Fahrplan und aktuelle Verkehrshinweise.
- Können Vermieter die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen?
- Ist der Hebesatz für Mieter relevant?
- Welcher Hebesatz B gilt in Wolgast?
Die Grundsteuer darf nur umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. In Wolgast liegt der Hebesatz B der neuen Grundsteuer (ab 2025) bei 440 % — das beeinflusst die Höhe, nicht automatisch die Umlagefähigkeit.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 06.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden