Immobilien in Wolgast
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Aktuell haben wir keine Immobilien in Wolgast – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste über Wolgast
Wer am Peenestrom in Wolgast wohnt, trifft auf keine Mietpreisbremse; bei Bestandserhöhungen gilt die reguläre Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) setzt die Stadt den Hebesatz B auf 440 % (Grundsteuer A: 250 %, Hebesatzsatzung 2025). Landesweite Kaufnebenkosten und das Grundsteuermodell stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Land MV; MietpreisbremseQuelle: Stadt Wolgast; Hebesätze 2025
Warum prägt die Peenebrücke den Alltag?
Die Peenebrücke (B 111) verbindet das Festland mit der Insel Usedom in der Ortsdurchfahrt. Sie trägt Straßenverkehr und die Usedomer Bäderbahn (UBB); mehrmals täglich öffnet das Klappteil für Schiffe auf dem Peenestrom. Sanierungsphasen und Öffnungszeiten wirken sich direkt auf Pendeln und Inselverkehr aus — das ist ein klar ortstypischer Taktgeber.
Quelle: LS M-V; Peenebrücke Wolgast
Was zeigt der kommunale Wärmeplan schon?
Die Stadtvertretung hat den Kommunalen Wärmeplan beschlossen; Endbericht und Karten sind auf der Stadtseite veröffentlicht (Stand Frühjahr 2026). Er ist strategisch und rechtlich unverbindlich, zeigt aber Versorgungsoptionen bis 2045 — etwa mögliche Fernwärmegebiete oder dezentrale Lösungen. Verpflichtungen zum Heizungstausch folgen nicht aus dem Plan selbst, sondern aus anderen Regeln wie dem Gebäudeenergiegesetz.
Quelle: Stadt Wolgast; Wärmeplanung
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern:
- Grunderwerbsteuer: 6,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur ausgewiesene Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht
Zusätzliche Info zum Bundesland Mecklenburg-Vorpommern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Steuerportal MV; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land MV; Mietpreisbremse
- Grundsteuerreform Bundesmodell — Quelle: Steuerportal MV; Grundsteuerreform
Häufige Fragen zu Wolgast
- Warum ist die Peenebrücke für den Alltag in Wolgast entscheidend?
- Wie komme ich von Wolgast nach Usedom?
- Fährt die Usedomer Bäderbahn über die Peenebrücke?
Die Peenebrücke (B 111) verbindet Festland und Usedom in der Ortsdurchfahrt. Sie wird von Kfz und der Usedomer Bäderbahn (UBB) genutzt; das Klappteil öffnet mehrmals täglich für Schiffe. Sanierungen und Öffnungen beeinflussen Pendeln und Inselverkehr direkt.
- Gibt es in Wolgast einen beschlossenen Wärmeplan?
- Wo finde ich den kommunalen Wärmeplan?
- Muss ich wegen des Wärmeplans die Heizung tauschen?
Ja. Die Stadtvertretung hat den Kommunalen Wärmeplan beschlossen; Endbericht und Informationen stehen auf der Stadtseite (Veröffentlichung Frühjahr 2026). Der Plan ist strategisch und rechtlich unverbindlich — keine Sofortpflicht zum Heizungstausch aus dem Plan selbst.
- Sind Kita-Plätze in Wolgast beitragsfrei?
- Was zahlen Eltern für Kindergarten und Hort?
- Gilt die MV-Beitragsfreiheit auch in Wolgast?
Ja für die Betreuungsplätze: In Mecklenburg-Vorpommern entfallen Elternbeiträge für Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege landesweit. Verpflegung oder Mehrbedarf können Kosten bleiben; Platzanträge laufen über die örtliche Jugendhilfe / bekannte Stadtformulare.
Quelle: Land MV; Kita BeitragsfreiheitQuelle: Stadt Wolgast; Kindertagesstätten
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Wolgast?
- Welcher Hebesatz B gilt nach der Reform?
- Hat Wolgast die Hebesätze 2025 neu festgesetzt?
Laut Hebesatzsatzung 2025 beträgt der Hebesatz für die neue Grundsteuer (Reform ab 2025) bei Grundsteuer B 440 % und bei Grundsteuer A 250 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz.
- Gilt in Wolgast die Mietpreisbremse?
- Ist Wolgast ein angespannter Wohnungsmarkt?
- Unterscheidet sich Wolgast von Zinnowitz beim Mieterschutz?
Nein. Die Landesregelungen erfassen Rostock, Greifswald und ausgewählte Küstenorte (u. a. Zinnowitz) — Wolgast gehört nicht dazu. Es gilt die reguläre Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren.
Quelle: Land MV; MietpreisbremseQuelle: Land MV; Verordnung Stand
- Wo melde ich mich in Wolgast an?
- Wo ist das Einwohnermeldeamt?
- Brauche ich eine Wohnungsgeberbestätigung?
Zuständig ist das Einwohnermeldeamt des Amtes Am Peenestrom im Technischen Rathaus (Burgstraße 6a). Für die Anmeldung brauchen Sie u. a. die Wohnungsgeberbestätigung; Termine lassen sich über die Stadtseite buchen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 06.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden