Immobilien in Aalen

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Das Wichtigste über Aalen

Aalen steht nicht unter der Mietpreisbremse Baden-Württembergs (Gebietskulisse ab 1. Januar 2026). Die Kappungsgrenze bleibt bei der bundesweiten Regel von 20 % in drei Jahren. Wer kauft, zahlt im Land 5 % Grunderwerbsteuer.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Finanzämter BW; Grunderwerbsteuer

Wozu dient der Mietspiegel ohne Mietpreisbremse?

Seit dem 1. August 2025 gilt der qualifizierte Mietspiegel Aalen und Essingen (gültig bis 31. Juli 2027). Er liefert die ortsübliche Vergleichsmiete für Neuverträge und Erhöhungen — ohne die zusätzliche Zehn-Prozent-Deckelung der Bremse. Online-Rechner und Broschüre stellt die Stadt bereit.

Quelle: Stadt Aalen; Mietspiegel 2025Quelle: Stadt Aalen; Mietspiegel Gültigkeit

Was bedeutet Grundsteuer C für baureife Flächen?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Baden-Württemberg das Bodenwertmodell (Bodenrichtwert × Fläche — kein Verkaufspreis des Gebäudes). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Ab dem Kalenderjahr 2026 liegt Hebesatz B bei 280 %; für baureife unbebaute Grundstücke gilt zusätzlich Grundsteuer C mit 400 % (Hebesatzsatzung vom 18. Dezember 2025).

Quelle: Stadt Aalen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Aalen; Hebesatzsatzung 2026

Was sagt der Energieleitplan zur Wärme?

Der Gemeinderat hat am 25. April 2024 den Aalener Energieleitplan (kommunale Wärmeplanung inkl. Strom) festgestellt — Ziel klimaneutrale Energieversorgung bis 2035. Er zeigt Eignungsgebiete für Wärmenetze bzw. dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen und dient als Orientierung beim Heizungswechsel, ohne Anschlusszwang.

Quelle: Stadt Aalen; Energieleitplan

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zu Wohnen in Aalen

  • Wie ist die ÖPNV-Anbindung in Aalen?
  • Was ist OstalbMobil?
  • Gibt es einen Bahnhof in Aalen?

Aalen verfügt über einen Fern- und Regionalbahnhof sowie den Zentralen Omnibusbahnhof. Den Stadt- und Regionalverkehr organisiert OstalbMobil; eine Servicestelle liegt in der Bahnhofstraße 22–26. Tickets und Verbindungen für den Ostalbkreis und Anschlussverkehre erhalten Sie dort sowie im DB-Reisezentrum am Bahnhof.

Quelle: OstalbMobil; Servicestelle Aalen

  • Gibt es in Aalen Kita-Gebühren — und wie melde ich an?
  • Ist die Kita in Aalen beitragsfrei?
  • Was kostet die Verpflegung in der Kita?

Nein — Baden-Württemberg kennt keine landesweite Beitragsfreiheit. In Aalen richten sich die Elternbeiträge nach Stundenumfang und Geschwisterzahl; die zentrale Vormerkung läuft über Little Bird. Verpflegung ist zusätzlich: seit dem 1. Januar 2026 liegen die Monatspauschalen je nach Paket bei 90 bis 125 € (zzgl. optional Getränkepauschale). Ermäßigung oder Übernahme beantragen Sie beim Landratsamt Ostalbkreis.

Quelle: Stadt Aalen; Kita-GebührenQuelle: Ostalbkreis; Kita-Ermäßigung

  • Gibt es in Aalen eine kommunale Wärmeplanung?
  • Was ist der Aalener Energieleitplan?
  • Muss ich mich an Fernwärme anschließen?

Ja. Der Gemeinderat hat am 25. April 2024 den Energieleitplan festgestellt — kommunale Wärmeplanung inklusive Strom, Ziel klimaneutrale Versorgung bis 2035. Er zeigt, wo eher Wärmenetze oder dezentrale Lösungen (z. B. Wärmepumpen) im Vordergrund stehen. Ein Anschlusszwang folgt daraus nicht; der Plan dient der Orientierung.

Quelle: Stadt Aalen; Energieleitplan

  • Wo beantrage ich in Aalen einen Bewohnerparkausweis?
  • Wer stellt den Anwohnerparkausweis aus?
  • Ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig?

Bewohnerparkausweise stellt das Bürgeramt der Stadt Aalen aus (nicht mehr die Straßenverkehrsbehörde; Zuständigkeitswechsel seit 15. Juli 2020). Der Ausweis gilt in ausgewiesenen Bewohnerparkzonen und begründet keinen Anspruch auf einen freien Stellplatz vor der Tür.

Quelle: Stadt Aalen; Bewohnerparken

  • Wie finde ich Bodenrichtwerte für Aalen?
  • Was ist BORIS-BW?
  • Sind Bodenrichtwerte Kaufpreise?

Amtliche Bodenrichtwerte für Aalen–Essingen sind kostenfrei über BORIS-BW und das Geodatenportal der Stadt einsehbar (BRW 2025, Beschluss Mai/Juni 2025). Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter Boden — kein Verkehrswert Ihres konkreten Grundstücks. Für die neue Grundsteuer gelten die Werte zum Stichtag 1. Januar 2022.

Quelle: Stadt Aalen; Bodenrichtwerte

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden