Aufgepasst: Großzügige Stadtvilla für 1-2 Familien in Mengen zu verkaufen


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Bad Saulgau – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Bad Saulgau kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer. Beim Mieten greift keine Mietpreisbremse; Bestandserhöhungen sind auf 20 % in drei Jahren gekappt.
Quelle: Service-BW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse
Zu Notar und Grundbucheintrag (Gebührenordnung GNotKG) kann die Maklerprovision kommen. Grundbuchsachen für Bad Saulgau bearbeitet das zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Ravensburg — nicht das Amtsgericht Bad Saulgau vor Ort.
Quelle: Stadt Bad Saulgau; GrundbuchQuelle: Amtsgericht Bad Saulgau; Zuständigkeit Grundbuch
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) nutzt Baden-Württemberg ein Bodenwertmodell (Lage über Bodenrichtwert, ohne Gebäudewert als Marktwert). Das Finanzamt Sigmaringen setzt den Messbetrag; die Gemeinde den Hebesatz. Der Gemeinderat beschloss am 20. Februar 2025 für Grundsteuer B 342 % (Grundsteuer A: 566 %), erstmals für Kalenderjahr 2025.
Quelle: Stadt Bad Saulgau; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Bad Saulgau; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Finanzamt BW; Grundsteuer neu
Die Saulgauer Wärme plant in der Kernstadt ein Fernwärmenetz 2028–2031. Bis 2027 müssen laut Projektangaben Verträge über rund 30 Mio. kWh stehen — sonst stockt der Ausbau. Ein Anschlusszwang besteht damit nicht; wer Interesse hat, sollte sich früh registrieren.
Quelle: Saulgauer Wärme; FernwärmeprojektQuelle: Saulgauer Wärme; Projektbeschreibung
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % vom Kaufpreis. Zusätzlich kalkulieren Sie Notar- und Grundbuchkosten nach GNotKG sowie ggf. Maklerprovision.
Zuständig ist das zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Ravensburg. Das Amtsgericht Bad Saulgau führt keine Grundbuchsachen mehr; die Stadt verweist ausdrücklich nach Ravensburg.
Quelle: Stadt Bad Saulgau; GrundbuchQuelle: Amtsgericht Ravensburg; Grundbuchamt
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt in Bad Saulgau Grundsteuer B mit Hebesatz 342 % (Grundsteuer A: 566 %), beschlossen am 20. Februar 2025. Baden-Württemberg bewertet über ein Bodenwertmodell (Bodenrichtwert/Lage — kein Verkaufspreismodell). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Gemeinde den Hebesatz.
Quelle: Stadt Bad Saulgau; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Bad Saulgau; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Finanzamt BW; Grundsteuer neu
Die Saulgauer Wärme plant den Netzausbau in der Kernstadt 2028–2031. Bis 2027 sollen Verträge über rund 30 Mio. kWh stehen. Ein genereller Anschlusszwang folgt daraus nicht; Interessenten können sich auf der Projektseite melden.
Quelle: Saulgauer Wärme; FernwärmeprojektQuelle: Saulgauer Wärme; Projektbeschreibung
Nein — Bad Saulgau liegt außerhalb der Mietpreisbremse-Kulisse. Bei Bestandserhöhungen gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren.
Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze
Im Verbund naldo halten RB53 und RE6a Richtung Aulendorf und Sigmaringen; Buslinien inkl. RegioBus 800 ergänzen die Region.
Nein, keine allgemeine Beitragsfreiheit. Ab 1. Januar 2026 kostet der Regelkindergarten (bis 32 Stunden, ein Kind) 318 € monatlich ohne Verpflegung; Anmeldung über Kita-Profi.
Quelle: Stadt Bad Saulgau; Kita Elternbeiträge 2026Quelle: Stadt Bad Saulgau; Kita-Profi
Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss; sie fließen in das baden-württembergische Bodenwertmodell der neuen Grundsteuer ein. Für Messbescheide ist das Finanzamt Sigmaringen zuständig.
Quelle: Stadt Bad Saulgau; Grundsteuer BewertungQuelle: Finanzamt BW; Grundsteuer neu
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden