Immobilien zum Mieten in Bad Saulgau

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Das Wichtigste zum Mieten in Bad Saulgau

Bad Saulgau gehört nicht zur Gebietskulisse der baden-württembergischen Mietpreisbremse (Stand 2026); Neuvertragsmieten sind damit nicht auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt. Im Bestand gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Beim späteren Kauf fallen in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer an.

Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze

Wie wird die ortsübliche Miete begründet?

Einen aktuellen amtlichen oder qualifizierten Mietspiegel veröffentlicht die Stadt derzeit nicht. Vermieter müssen Mieterhöhungen deshalb über Vergleichswohnungen, Gutachten oder andere zulässige Mittel nach § 558a BGB begründen — die Kappung bei 20 % in drei Jahren bleibt verbindlich.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mieterhöhung Bestand

Welche Kita-Kosten treffen Mieterhaushalte?

Elternbeiträge sind nicht landesweit freigestellt. Ab 1. Januar 2026 kostet der Regelkindergarten (bis 32 Stunden, ein Kind) 318 € monatlich ohne Verpflegung; Geschwister ermäßigen den Beitrag. Voranmeldung und Betreuungswechsel laufen über Kita-Profi.

Quelle: Stadt Bad Saulgau; Kita Elternbeiträge 2026Quelle: Stadt Bad Saulgau; Kita-Profi

Wohngeld und Wohnberechtigung — wo starten Sie?

Wohngeld-Anträge nehmen Sie im Rathaus beim Sozialamt entgegen; den Bescheid erlässt die Wohngeldstelle beim Landratsamt Sigmaringen. Für belegungsgebundene Sozialwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) nach Landesregeln — Antrag bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes bzw. Zielorts; er berechtigt zur Bewerbung, vermittelt aber keine Wohnung.

Quelle: Stadt Bad Saulgau; WohngeldQuelle: Land Baden-Württemberg; Wohnberechtigungsschein

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Mieten in Bad Saulgau

  • Gilt in Bad Saulgau die Mietpreisbremse?
  • Ist die Neuvertragsmiete gedeckelt?
  • Gehört Bad Saulgau zur Gebietskulisse 2026?

Nein. Bad Saulgau steht nicht auf der Liste der Städte und Gemeinden mit Mietpreisbremse in Baden-Württemberg (Verordnung ab 1. Januar 2026). Die Neuvertragsmiete ist damit nicht auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
  • Sind es 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Gilt die abgesenkte Kappungsgrenze?

Es gilt die bundesweite Grenze von 20 % innerhalb von drei Jahren (höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete). Die auf 15 % abgesenkte Kappungsgrenze betrifft nur Kommunen der angespannten Gebietskulisse — Bad Saulgau gehört nicht dazu.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze

  • Gibt es einen amtlichen Mietspiegel für Bad Saulgau?
  • Wie begründet der Vermieter eine Erhöhung?

Einen aktuellen amtlichen oder qualifizierten Mietspiegel veröffentlicht die Stadt derzeit nicht. Erhöhungen müssen dennoch über zulässige Mittel nach § 558a BGB begründet werden (z. B. Vergleichswohnungen oder Gutachten).

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mieterhöhung

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?
  • Brauche ich einen WBS für Sozialwohnungen?
  • Vermittelt der WBS automatisch eine Wohnung?

Für belegungsgebundene Sozialwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). In Baden-Württemberg beantragen Sie ihn bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes bzw. — bei Zuzug von außerhalb — bei der Zielgemeinde. Er berechtigt zur Bewerbung, schafft aber keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Wohnberechtigungsschein

  • Wo stelle ich einen Wohngeld-Antrag?
  • Wer entscheidet über Wohngeld?

Antragsformulare erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Bad Saulgau beim Sozialamt. Den schriftlichen Bescheid erlässt die Wohngeldstelle beim Landratsamt Sigmaringen.

Quelle: Stadt Bad Saulgau; Wohngeld

  • Was kosten Kita-Plätze für Mieterfamilien?
  • Wie hoch ist der Regelbeitrag ab 2026?
  • Wie funktioniert Kita-Profi?

Ab 1. Januar 2026 kostet der Regelkindergarten (bis 32 Stunden, ein Kind) 318 € monatlich ohne Verpflegung; Geschwisterstaffelung senkt den Beitrag. Voranmeldungen laufen über Kita-Profi.

Quelle: Stadt Bad Saulgau; Kita Elternbeiträge 2026Quelle: Stadt Bad Saulgau; Kita-Profi

  • Wie ist die ÖPNV-Anbindung für den Alltag?
  • Kann ich ohne Auto nach Sigmaringen pendeln?

Ja über naldo: Bahn (RB53/RE6a) nach Aulendorf und Sigmaringen sowie Buslinien inkl. RegioBus 800. In der Kernstadt gilt der Stadttarif.

Quelle: naldo; Liniennetz Bad Saulgau

  • Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
  • Welcher Hebesatz gilt nach der Reform?

Die Grundsteuer darf über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nach der Reform (ab 2025) setzt Bad Saulgau für Grundsteuer B den Hebesatz 342 % an (Beschluss Februar 2025); die Höhe Ihrer Umlage hängt vom Messbetrag des Objekts und dem Vertrag ab.

Quelle: Stadt Bad Saulgau; Grundsteuer Hebesätze

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