Immobilien zum Mieten in Bad Saulgau
0 Immobilien werden in Bad Saulgau zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Bad Saulgau – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Bad Saulgau
Bad Saulgau gehört nicht zur Gebietskulisse der baden-württembergischen Mietpreisbremse (Stand 2026); Neuvertragsmieten sind damit nicht auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt. Im Bestand gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Beim späteren Kauf fallen in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer an.
Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze
Wie wird die ortsübliche Miete begründet?
Einen aktuellen amtlichen oder qualifizierten Mietspiegel veröffentlicht die Stadt derzeit nicht. Vermieter müssen Mieterhöhungen deshalb über Vergleichswohnungen, Gutachten oder andere zulässige Mittel nach § 558a BGB begründen — die Kappung bei 20 % in drei Jahren bleibt verbindlich.
Quelle: Land Baden-Württemberg; Mieterhöhung Bestand
Welche Kita-Kosten treffen Mieterhaushalte?
Elternbeiträge sind nicht landesweit freigestellt. Ab 1. Januar 2026 kostet der Regelkindergarten (bis 32 Stunden, ein Kind) 318 € monatlich ohne Verpflegung; Geschwister ermäßigen den Beitrag. Voranmeldung und Betreuungswechsel laufen über Kita-Profi.
Quelle: Stadt Bad Saulgau; Kita Elternbeiträge 2026Quelle: Stadt Bad Saulgau; Kita-Profi
Wohngeld und Wohnberechtigung — wo starten Sie?
Wohngeld-Anträge nehmen Sie im Rathaus beim Sozialamt entgegen; den Bescheid erlässt die Wohngeldstelle beim Landratsamt Sigmaringen. Für belegungsgebundene Sozialwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) nach Landesregeln — Antrag bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes bzw. Zielorts; er berechtigt zur Bewerbung, vermittelt aber keine Wohnung.
Quelle: Stadt Bad Saulgau; WohngeldQuelle: Land Baden-Württemberg; Wohnberechtigungsschein
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen zum Mieten in Bad Saulgau
- Gilt in Bad Saulgau die Mietpreisbremse?
- Ist die Neuvertragsmiete gedeckelt?
- Gehört Bad Saulgau zur Gebietskulisse 2026?
Nein. Bad Saulgau steht nicht auf der Liste der Städte und Gemeinden mit Mietpreisbremse in Baden-Württemberg (Verordnung ab 1. Januar 2026). Die Neuvertragsmiete ist damit nicht auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
- Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
- Sind es 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
- Gilt die abgesenkte Kappungsgrenze?
Es gilt die bundesweite Grenze von 20 % innerhalb von drei Jahren (höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete). Die auf 15 % abgesenkte Kappungsgrenze betrifft nur Kommunen der angespannten Gebietskulisse — Bad Saulgau gehört nicht dazu.
- Gibt es einen amtlichen Mietspiegel für Bad Saulgau?
- Wie begründet der Vermieter eine Erhöhung?
Einen aktuellen amtlichen oder qualifizierten Mietspiegel veröffentlicht die Stadt derzeit nicht. Erhöhungen müssen dennoch über zulässige Mittel nach § 558a BGB begründet werden (z. B. Vergleichswohnungen oder Gutachten).
- Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?
- Brauche ich einen WBS für Sozialwohnungen?
- Vermittelt der WBS automatisch eine Wohnung?
Für belegungsgebundene Sozialwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). In Baden-Württemberg beantragen Sie ihn bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes bzw. — bei Zuzug von außerhalb — bei der Zielgemeinde. Er berechtigt zur Bewerbung, schafft aber keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung.
- Wo stelle ich einen Wohngeld-Antrag?
- Wer entscheidet über Wohngeld?
Antragsformulare erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Bad Saulgau beim Sozialamt. Den schriftlichen Bescheid erlässt die Wohngeldstelle beim Landratsamt Sigmaringen.
- Was kosten Kita-Plätze für Mieterfamilien?
- Wie hoch ist der Regelbeitrag ab 2026?
- Wie funktioniert Kita-Profi?
Ab 1. Januar 2026 kostet der Regelkindergarten (bis 32 Stunden, ein Kind) 318 € monatlich ohne Verpflegung; Geschwisterstaffelung senkt den Beitrag. Voranmeldungen laufen über Kita-Profi.
Quelle: Stadt Bad Saulgau; Kita Elternbeiträge 2026Quelle: Stadt Bad Saulgau; Kita-Profi
- Wie ist die ÖPNV-Anbindung für den Alltag?
- Kann ich ohne Auto nach Sigmaringen pendeln?
Ja über naldo: Bahn (RB53/RE6a) nach Aulendorf und Sigmaringen sowie Buslinien inkl. RegioBus 800. In der Kernstadt gilt der Stadttarif.
- Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
- Welcher Hebesatz gilt nach der Reform?
Die Grundsteuer darf über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nach der Reform (ab 2025) setzt Bad Saulgau für Grundsteuer B den Hebesatz 342 % an (Beschluss Februar 2025); die Höhe Ihrer Umlage hängt vom Messbetrag des Objekts und dem Vertrag ab.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden