Immobilien zum Mieten in Bad Schussenried
0 Immobilien werden in Bad Schussenried zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Bad Schussenried – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Bad Schussenried
Wer in Bad Schussenried oder in Reichenbach, Steinhausen und Otterswang mietet, hat einen eigenen Mietspiegel. Die Stadt hat ihn mit dem Haus- und Grundeigentümerverein Biberach und dem DMB Mieterverein Biberach/Riß fortgeschrieben; Stand ist Dezember 2024. Daraus lässt sich die ortsübliche Vergleichsmiete für frei finanzierte Wohnungen ablesen – als Orientierung für Neuvertrag und Mieterhöhung, ohne dass die Stadt selbst eine Preisliste für einzelne Straßen veröffentlicht.
Quelle: Stadt Bad Schussenried; Mietspiegel Dezember 2024
Die Mietpreisbremse gilt in dieser Gemeinde namentlich
Bad Schussenried steht in der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg vom 16. Dezember 2025. Die Verordnung gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026. In diesem Zeitraum darf die Miete bei einem neuen Vertrag die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 Prozent übersteigen. Ausgenommen sind Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, sowie umfassend modernisierte Wohnungen. Die Vergleichsmiete holt man sich hier praktisch aus dem örtlichen Mietspiegel. Ob die Bremse danach nahtlos verlängert wird, entscheidet das Land; der Ministerrat hat Entwürfe für die Zeit ab 2027 zur Anhörung gegeben. Bis dahin gilt der Wortlaut der aktuellen Verordnung – und der nennt diese Stadt ausdrücklich.
Quelle: Gesetzblatt BW; MietBegrenzVO 2025Quelle: MLW BW; Mietpreisbremse
Bestandsmiete: 15 Prozent in drei Jahren, nicht 20
Dieselbe Gemeindekulisse gilt für die Kappungsgrenze. Die Kappungsgrenzenverordnung vom 16. Dezember 2025 (Gesetzblatt 2025 Nr. 145) führt Bad Schussenried namentlich. In einem laufenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen – und auch dann nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die 20-Prozent-Grenze, die außerhalb der Kulisse bleibt, greift hier nicht. Modernisierungsumlagen nach den Regeln des BGB laufen neben der Kappung; sie sind ein eigener Weg und stehen nicht in der Verordnung. Für die Begründung einer Erhöhung auf Vergleichsmiete bleibt der Mietspiegel der Stadt das nächstliegende Instrument.
Quelle: Gesetzblatt BW; KappVO 2025Quelle: MLW BW; Kappungsgrenze
Wohnberechtigungsschein im Sozialamt am Rathaus
Einen Wohnberechtigungsschein beantragt, wer in eine geförderte Sozialmietwohnung einziehen will. Zuständig ist die Stadtverwaltung, Organisationseinheit Sozialamt, Wilhelm-Schussen-Straße 36. Der Schein ist die Eintrittskarte für gebundenen Wohnraum, aber kein Anspruch auf eine konkrete Wohnung. Einkommensgrenzen richten sich nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz; Formular und Unterlagen (vor allem Einkommensnachweise aller einziehenden Personen) gibt es bei der Gemeinde, am besten persönlich. Der Schein gilt längstens ein Jahr; wer später einzieht, muss ihn neu beantragen. Parken ist für Mieterinnen und Mieter in der von der Stadt beschriebenen Innenstadt und in den Teilorten ohne Bewohnerausweis möglich – kostenlose öffentliche Flächen, kein Zonenmodell wie in großen Städten.
Quelle: Stadt Bad Schussenried; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Bad Schussenried; Wohngeld und WBS
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen zum Mieten in Bad Schussenried
- Gilt die Mietpreisbremse in Bad Schussenried?
- Ist die Stadt als angespannter Wohnungsmarkt ausgewiesen?
- Darf die Neuvertragsmiete 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegen?
Ja. Die Gemeinde steht namentlich in der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg vom 16. Dezember 2025. Die Verordnung gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026. Die Miete bei Mietbeginn darf die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 Prozent übersteigen. Neubauten nach dem 1. Oktober 2014 und umfassend modernisierte Wohnungen sind ausgenommen. Die Vergleichsmiete liest man hier aus dem örtlichen Mietspiegel.
- Wie stark darf die Bestandsmiete steigen?
- Gilt die abgesenkte Kappungsgrenze?
In Bad Schussenried gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: höchstens 15 Prozent in drei Jahren, und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Stadt steht in der Kappungsgrenzenverordnung vom 16. Dezember 2025. Die 20-Prozent-Grenze anderer Gemeinden gilt hier nicht. Modernisierungsumlagen nach dem BGB laufen getrennt von dieser Kappung.
Quelle: Gesetzblatt BW; KappVOQuelle: MLW BW; Kappungsgrenze
- Gibt es einen Mietspiegel?
- Gilt der Mietspiegel auch in den Teilorten?
Ja. Die Stadt hat den Mietspiegel mit Haus und Grund Biberach und dem DMB Mieterverein Biberach/Riß fortgeschrieben, Stand Dezember 2024. Er gilt für Bad Schussenried und die Teilorte Reichenbach, Steinhausen und Otterswang. Download über die Stadtseite; er dient der Orientierung zur Vergleichsmiete, nicht als Angebotsliste.
- Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?
Beim Sozialamt der Stadt, Wilhelm-Schussen-Straße 36. Der Schein ist nötig für eine geförderte Sozialmietwohnung, begründet aber keinen Anspruch auf eine Wohnung. Formular und Einkommensnachweise aller einziehenden Personen mitbringen; persönlicher Antrag ist der kürzeste Weg. Der Schein gilt längstens ein Jahr.
- Brauche ich als Mieterin oder Mieter einen Bewohnerparkausweis?
In der Regel nein. Die Stadt beschreibt kostenlose öffentliche Parkflächen in Innenstadt und Teilorten, keine Bewohnerparkzonen mit Ausweispflicht. Stellplatz auf dem Grundstück oder die genannten Flächen sind der Alltag. Die allgemeine Service-BW-Seite zum Bewohnerparkausweis ersetzt keine örtliche Zone.
- Wohngeld: wohin mit dem Antrag?
Wohngeld (Mietzuschuss) beantragt man bei der zuständigen Wohngeldstelle. Die Stadt verweist in ihrem Bürgerportal auf Wohngeld und Wohnberechtigungsschein parallel. Bei Umzug muss die Behörde sofort informiert werden; für die neue Wohnung ist ein neuer Antrag nötig, sonst entsteht eine Lücke. Der WBS ersetzt Wohngeld nicht.
- Zählt eine Wohnung in Otterswang zum selben Mietspiegel?
Ja. Der fortgeschriebene Mietspiegel erfasst ausdrücklich die Teilorte Reichenbach, Steinhausen und Otterswang. Vergleichsmiete, Mietpreisbremse und Kappung beziehen sich auf die Gemeinde, nicht nur auf die Kernstadt.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden