Immobilien zum Mieten in Balingen

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Das Wichtigste zum Mieten in Balingen

Balingen steht nicht unter der Mietpreisbremse Baden-Württembergs. Bei Bestandsmieten gilt die Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren; beim Kauf im Land fallen 5,0 % Grunderwerbsteuer an — für Mieter zählen vor allem Vergleichsmiete, Nebenkosten und ggf. ein Wohnberechtigungsschein.

Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Land Baden-Württemberg; KappungsgrenzeQuelle: Statistik Baden-Württemberg; Grunderwerbsteuer

Wie läuft eine Mieterhöhung ohne Mietspiegel?

Die Stadt verweist in ihrer Lebenslage auf Mietspiegel größerer Städte — ein eigener amtlicher Mietspiegel für Balingen ist dort nicht ausgewiesen. Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete müssen Vermieter nach § 558a BGB begründen (Vergleichswohnungen, Gutachten oder vergleichbarer Spiegel). Parallel bleibt die Kappung bei 20 % in drei Jahren.

Quelle: Stadt Balingen; Mietspiegel-HinweisQuelle: Land Baden-Württemberg; Mieterhöhung Bestand

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für geförderte Sozialmietwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Zuständig ist die Stadtkämmerei und Liegenschaften (Neue Straße 33/35). Der Schein belegt die Einkommensberechtigung, begründet aber keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung.

Quelle: Stadt Balingen; WohnberechtigungsscheinQuelle: Land Baden-Württemberg; Wohnberechtigung

Was bedeutet der Kita-Beitrag für das Familienbudget?

Elternbeiträge orientieren sich am Landesrichtsatz und hängen von der Betreuungsform ab; eine landesweite Beitragsfreiheit gibt es nicht. Ab dem vierten kindergeldberechtigten Kind entfällt der Beitrag; bei geringer Einkommenslage prüfen Sie Sozialermäßigung bei der Stadt bzw. Kostenübernahme beim Jugendamt Zollernalbkreis.

Quelle: Stadt Balingen; Kita-Beiträge

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Mieten in Balingen

  • Gilt in Balingen die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvermietungsmiete in Balingen frei steigen?
  • Steht Balingen in der Gebietskulisse Baden-Württembergs?

Nein. Balingen ist in der aktuellen Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg nicht enthalten. Bei Neuvermietung greift die landesrechtliche Mietpreisbremse daher nicht; Grenzen wie Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStG) und Mietwucher bleiben bundesweit relevant.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Balingen?
  • Darf die Miete in drei Jahren um 20 Prozent steigen?
  • Gilt in Balingen die abgesenkte 15-Prozent-Kappung?

Es gilt die bundesübliche Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB). Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt in Baden-Württemberg nur in derselben Gebietskulisse wie die Mietpreisbremse — Balingen gehört nicht dazu. Zusätzlich darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Balingen einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete für Balingen?
  • Wie begründet der Vermieter eine Mieterhöhung?

Ein eigener amtlicher Mietspiegel für Balingen ist auf den Stadtseiten nicht ausgewiesen; die Lebenslage verweist auf Spiegel anderer Städte. Mieterhöhungen müssen Vermieter nach § 558a BGB dennoch begründen — etwa über Vergleichswohnungen, ein Gutachten oder einen Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde.

Quelle: Stadt Balingen; Mietspiegel-Hinweis

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Balingen?
  • Wo stelle ich den Wohnberechtigungsschein aus?
  • Wer ist in Balingen für Sozialmietwohnungen zuständig?

Für geförderte Sozialmietwohnungen ja. Den Wohnberechtigungsschein beantragen Sie bei der Stadtkämmerei und Liegenschaften (Neue Straße 33/35). Er berechtigt zum Abschluss eines Mietvertrags für gebundenen Wohnraum, begründet aber keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung.

Quelle: Stadt Balingen; WohnberechtigungsscheinQuelle: Land Baden-Württemberg; Wohnberechtigung

  • Was kosten Kita-Beiträge für Mieterfamilien in Balingen?
  • Gibt es Beitragsfreiheit für Kindergartenplätze?
  • Wann übernimmt das Jugendamt Kita-Kosten?

Elternbeiträge folgen dem Landesrichtsatz und der Betreuungsform; eine allgemeine Beitragsfreiheit gibt es nicht. Ab dem vierten kindergeldberechtigten Kind entfällt der Beitrag. Bei Bezug von Bürgergeld, Wohngeld o. Ä. kann das Jugendamt Zollernalbkreis Kosten ganz oder teilweise übernehmen.

Quelle: Stadt Balingen; Kita-Beiträge

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto voran?
  • Gibt es ÖPNV vom Bahnhof Balingen?
  • Welcher Verbund gilt für Bus und Bahn?

Im Verkehrsverbund naldo erreichen Sie mit RE 6 / RB 66 u. a. Tübingen und Albstadt/Sigmaringen; Buslinien decken Stadt und Umland ab. Tickets und Fahrpläne über die naldo-Auskunft bzw. App.

Quelle: Verkehrsverbund naldo; Fahrplanauskunft

  • Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten relevant?
  • Welcher Hebesatz gilt in Balingen für Mieter indirekt?
  • Darf der Vermieter die neue Grundsteuer umlegen?

Die Stadt nennt für 2026 den Hebesatz der Grundsteuer B mit 360 % (neue Grundsteuer ab 2025, Bodenwertmodell). Ob und wie sie in Ihrer Betriebskostenabrechnung erscheint, richtet sich nach dem Mietvertrag. Ohne Umlagevereinbarung bleibt die Steuer beim Eigentümer.

Quelle: Stadt Balingen; Haushalt Hebesätze

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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