Immobilien zum Mieten in Balingen
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Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Balingen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Balingen
Balingen steht nicht unter der Mietpreisbremse Baden-Württembergs. Bei Bestandsmieten gilt die Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren; beim Kauf im Land fallen 5,0 % Grunderwerbsteuer an — für Mieter zählen vor allem Vergleichsmiete, Nebenkosten und ggf. ein Wohnberechtigungsschein.
Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Land Baden-Württemberg; KappungsgrenzeQuelle: Statistik Baden-Württemberg; Grunderwerbsteuer
Wie läuft eine Mieterhöhung ohne Mietspiegel?
Die Stadt verweist in ihrer Lebenslage auf Mietspiegel größerer Städte — ein eigener amtlicher Mietspiegel für Balingen ist dort nicht ausgewiesen. Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete müssen Vermieter nach § 558a BGB begründen (Vergleichswohnungen, Gutachten oder vergleichbarer Spiegel). Parallel bleibt die Kappung bei 20 % in drei Jahren.
Quelle: Stadt Balingen; Mietspiegel-HinweisQuelle: Land Baden-Württemberg; Mieterhöhung Bestand
Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Für geförderte Sozialmietwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Zuständig ist die Stadtkämmerei und Liegenschaften (Neue Straße 33/35). Der Schein belegt die Einkommensberechtigung, begründet aber keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung.
Quelle: Stadt Balingen; WohnberechtigungsscheinQuelle: Land Baden-Württemberg; Wohnberechtigung
Was bedeutet der Kita-Beitrag für das Familienbudget?
Elternbeiträge orientieren sich am Landesrichtsatz und hängen von der Betreuungsform ab; eine landesweite Beitragsfreiheit gibt es nicht. Ab dem vierten kindergeldberechtigten Kind entfällt der Beitrag; bei geringer Einkommenslage prüfen Sie Sozialermäßigung bei der Stadt bzw. Kostenübernahme beim Jugendamt Zollernalbkreis.
Quelle: Stadt Balingen; Kita-Beiträge
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen zum Mieten in Balingen
- Gilt in Balingen die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvermietungsmiete in Balingen frei steigen?
- Steht Balingen in der Gebietskulisse Baden-Württembergs?
Nein. Balingen ist in der aktuellen Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg nicht enthalten. Bei Neuvermietung greift die landesrechtliche Mietpreisbremse daher nicht; Grenzen wie Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStG) und Mietwucher bleiben bundesweit relevant.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Balingen?
- Darf die Miete in drei Jahren um 20 Prozent steigen?
- Gilt in Balingen die abgesenkte 15-Prozent-Kappung?
Es gilt die bundesübliche Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB). Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt in Baden-Württemberg nur in derselben Gebietskulisse wie die Mietpreisbremse — Balingen gehört nicht dazu. Zusätzlich darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.
- Gibt es in Balingen einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete für Balingen?
- Wie begründet der Vermieter eine Mieterhöhung?
Ein eigener amtlicher Mietspiegel für Balingen ist auf den Stadtseiten nicht ausgewiesen; die Lebenslage verweist auf Spiegel anderer Städte. Mieterhöhungen müssen Vermieter nach § 558a BGB dennoch begründen — etwa über Vergleichswohnungen, ein Gutachten oder einen Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Balingen?
- Wo stelle ich den Wohnberechtigungsschein aus?
- Wer ist in Balingen für Sozialmietwohnungen zuständig?
Für geförderte Sozialmietwohnungen ja. Den Wohnberechtigungsschein beantragen Sie bei der Stadtkämmerei und Liegenschaften (Neue Straße 33/35). Er berechtigt zum Abschluss eines Mietvertrags für gebundenen Wohnraum, begründet aber keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung.
Quelle: Stadt Balingen; WohnberechtigungsscheinQuelle: Land Baden-Württemberg; Wohnberechtigung
- Was kosten Kita-Beiträge für Mieterfamilien in Balingen?
- Gibt es Beitragsfreiheit für Kindergartenplätze?
- Wann übernimmt das Jugendamt Kita-Kosten?
Elternbeiträge folgen dem Landesrichtsatz und der Betreuungsform; eine allgemeine Beitragsfreiheit gibt es nicht. Ab dem vierten kindergeldberechtigten Kind entfällt der Beitrag. Bei Bezug von Bürgergeld, Wohngeld o. Ä. kann das Jugendamt Zollernalbkreis Kosten ganz oder teilweise übernehmen.
- Wie komme ich als Mieter ohne Auto voran?
- Gibt es ÖPNV vom Bahnhof Balingen?
- Welcher Verbund gilt für Bus und Bahn?
Im Verkehrsverbund naldo erreichen Sie mit RE 6 / RB 66 u. a. Tübingen und Albstadt/Sigmaringen; Buslinien decken Stadt und Umland ab. Tickets und Fahrpläne über die naldo-Auskunft bzw. App.
- Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten relevant?
- Welcher Hebesatz gilt in Balingen für Mieter indirekt?
- Darf der Vermieter die neue Grundsteuer umlegen?
Die Stadt nennt für 2026 den Hebesatz der Grundsteuer B mit 360 % (neue Grundsteuer ab 2025, Bodenwertmodell). Ob und wie sie in Ihrer Betriebskostenabrechnung erscheint, richtet sich nach dem Mietvertrag. Ohne Umlagevereinbarung bleibt die Steuer beim Eigentümer.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden