Immobilien zum Mieten in Bergen - Kreis Celle

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Das Wichtigste zum Mieten in Bergen - Kreis Celle

Bergen (Landkreis Celle) gehört nicht zur Gebietskulisse der Mietpreisbremse: Bei Neuverträgen gibt es keine gesetzliche 10- %-Deckelung über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Im Bestand begrenzt die bundesweite Kappungsgrenze Erhöhungen auf 20 % in drei Jahren. Landesregeln zu Kaufsteuern stehen im Bundesland-Block.

Quelle: Land Niedersachsen; Mieterschutz

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein (WBS) beim Landkreis Celle (Amt für Wirtschaft und Tourismus) — nicht im Stadthaus Bergen. Der Schein gilt in der Regel ein Jahr, die Gebühr liegt landesweit zwischen 18 und 40 €. Er öffnet den Zugang, garantiert aber keinen freien Platz.

Quelle: Landkreis Celle; Wohnberechtigungsschein

Was gilt bei Kita und Nebenkosten?

Krippe bleibt gebührenpflichtig; die Stadt staffelt nach Betreuungszeit (Satzung vom 17. März 2022). Bei mehreren Krippenkindern ermäßigt sich das zweite Kind um 50 %, ab dem dritten Kind entfällt die Krippengebühr. Anmeldung läuft über das Kita-Portal. Die neue Grundsteuer (Hebesatz B 300 % nach Reform ab 2025) darf nur über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Quelle: Stadt Bergen; KindertagesstättenQuelle: Stadt Bergen; Kita-PortalQuelle: Amtsblatt Landkreis Celle; Hebesatz B

Wie kommen Sie ohne Auto zur Arbeit?

Es gibt keinen Personenzug. Die Buslinie 100 des CeBus verbindet Bergen mit Celle Bahnhof/ZOB; von dort fahren Züge nach Hannover und Hamburg. Im Stadtgebiet hilft der Innerortshüpfer auf kurzen Strecken. Für Familien mit Kita-Wegen in den Ortschaften (etwa Sülze oder Eversen) bleiben die Regional-Linien 110, 120, 130, 160 und 210 relevant.

Quelle: CeBus; Fahrpläne Regionalverkehr

Bundesland Niedersachsen:

  • Grunderwerbsteuer: 5 %
  • Neue Grundsteuer: Flächen-Lage-Modell (landesweit); kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Mietpreisbremse und Kappungsgrenze 15 %: nur in 57 Kommunen der Nds. Mieterschutzverordnung (Bergen nicht dabei)
  • Kita: Beitragsfreiheit ab vollendetem 3. Lebensjahr bis Einschulung (bis 8 Std./Tag), Verpflegung extra
  • Eigentumsförderung: NBank / RL Wohneigentum (Antrag über Wohnraumförderstelle)

Zusätzliche Info zum Bundesland Niedersachsen:

Häufige Fragen zum Mieten in Bergen - Kreis Celle

  • Gilt in Bergen die Mietpreisbremse?
  • Ist Bergen angespannter Wohnungsmarkt?
  • Gibt es eine 10-Prozent-Deckelung bei Neuvermietung?

Nein. Bergen steht nicht auf der Liste der 57 Kommunen der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung. Bei Neuverträgen gilt daher keine gesetzliche Deckelung auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Quelle: Land Niedersachsen; Mieterschutz

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Bergen bei Mieterhöhungen?
  • Dürfen Vermieter 15 oder 20 Prozent in drei Jahren erhöhen?
  • Wie stark darf die Miete im Bestand steigen?

Es gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren — zusätzlich zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte 15- %-Grenze der Mieterschutzverordnung greift hier nicht.

Quelle: Land Niedersachsen; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Bergen einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?

Auf den öffentlichen Seiten der Stadt ist derzeit kein eigener Mietspiegel ausgewiesen. Für Mieterhöhungen und Neuvertragsprüfung bleiben Vergleichswohnungen, Sachverständige oder andere geeignete Belege nach BGB maßgeblich — im Zweifel Fachstelle oder Anwalt fragen.

  • Wo beantrage ich in Bergen einen Wohnberechtigungsschein?
  • Wer ist für den WBS zuständig?
  • Was kostet der Wohnberechtigungsschein?

Zuständig ist der Landkreis Celle (Amt für Wirtschaft und Tourismus), nicht die Stadtverwaltung. Die Gebühr liegt zwischen 18 und 40 €; der Schein gilt in der Regel ein Jahr und berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung — ohne Anspruch auf Vermittlung.

Quelle: Landkreis Celle; Wohnberechtigungsschein

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz — und betrifft er Mieter?
  • Wird die Grundsteuer auf die Nebenkosten umgelegt?
  • Welcher Hebesatz gilt in Bergen nach der Reform?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) beträgt der Hebesatz A und B jeweils 300 % (Satzung vom 29. Oktober 2024). Vermieter dürfen die Grundsteuer nur über die Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Quelle: Amtsblatt Landkreis Celle; Hebesatz Grundsteuer

  • Gibt es in Bergen Kita-Gebühren — und ab wann beitragsfrei?
  • Was zahlen Mieter-Familien für die Krippe?
  • Gibt es Geschwisterermäßigung?

Kindergarten ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung: beitragsfrei bis acht Stunden täglich (Verpflegung extra). Krippe ist gebührenpflichtig; bei mehreren Krippenkindern 50 % Ermäßigung für das zweite Kind, ab dem dritten Kind gebührenfrei. Anmeldung über das Kita-Portal der Stadt.

Quelle: Stadt Bergen; KindertagesstättenQuelle: Stadt Bergen; Kita-Portal

  • Wie pendeln Mieter ohne Auto nach Celle?
  • Welche Buslinie fährt von Bergen zum Bahnhof Celle?

Über die CeBus-Linie 100 nach Celle Bahnhof/ZOB; dort knüpfen Züge an. Im Ort hilft der Innerortshüpfer. Eine GVH-Zeitkarte gilt im CeBus nicht automatisch.

Quelle: CeBus; Fahrpläne

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