Immobilien zum Kaufen in Bogen

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Das Wichtigste zum Kaufen in Bogen

Wer in Bogen kauft, plant die laufende Last nach der Grundsteuerreform (ab 2025) mit Hebesatz A und Hebesatz B je 290 v. H. (laut Stadt). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz — das ist kein Verkaufspreis. Vermieten Sie später, gilt hier keine Mietpreisbremse; Erhöhungen im Bestand sind auf 20 % in drei Jahren gekappt. Landesweite Kaufsteuern stehen im Bundesland-Block.

Quelle: Stadt Bogen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage

Wärmeplan da — ohne Netzpflicht

Der Stadtrat hat den kommunalen Wärmeplan am 22. April 2026 beschlossen. Er zeigt einen möglichen Weg zur klimaneutralen Wärme bis 2045, ersetzt aber weder Bauleitplanung noch eine individuelle Energieberatung. Die Stadt nennt Flusswasserwärme, Luft-Wärmepumpen und Photovoltaik als starke Potenziale; Wärmenetze nur, wo Dichte und Ankerkunden das tragen. Kein Anschlusszwang. Trinkwasser der Stadtwerke: ab 01.01.2026 2,70 €/m³ brutto plus Jahresgrundpreis (typischer Zähler Q3 4: 115,56 € brutto). Niederschlagswasser: 0,19 €/m² befestigter Fläche.

Quelle: Stadt Bogen; Kommunale WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Bogen; Wasserpreis 2026Quelle: Stadt Bogen; Niederschlagswasser

Donau-Flur vor dem Notar prüfen

Die Kernstadt ist über den Donauausbau auf HQ100 ausgebaut; gleichwohl setzt das Landratsamt Überschwemmungsgebiete der Donau fest (Verordnung vom 15.06.2015, Stadt Bogen ist genannt). Ob Ihr Flurstück in einer HQ100-Fläche liegt, prüfen Sie in der LfU-Standortauskunft. Hinter dem Deich bleibt ein Restrisiko. Das Grundbuchamt sitzt beim Amtsgericht Straubing (Kolbstraße 11), nicht im Rathaus. Eigentumsförderung: Landratsamt Straubing-Bogen als Bewilligungsstelle (Bundesland-Block).

Quelle: Stadt Bogen; Donauausbau HochwasserQuelle: LfU Bayern; Wassergefahren prüfenQuelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt StraubingQuelle: Landkreis Straubing-Bogen; Eigentumsförderung

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Kaufen in Bogen

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Bogen?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in Bayern?
  • Fallen Notar und Grundbuch extra an?

In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % der Bemessungsgrundlage (landesweit einheitlich — siehe Bundesland-Block). Dazu kommen typischerweise Notar- und Grundbuchkosten; Maklerprovision nur nach Vereinbarung.

Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Bogen?
  • Was gilt nach der Grundsteuerreform ab 2025?
  • Wer setzt Messbetrag und Hebesatz fest?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) liegen Hebesatz A und Hebesatz B laut Stadt je bei 290 v. H. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an. Das ist kein Verkaufspreis.

Quelle: Stadt Bogen; Grundsteuer Hebesätze

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch für Bogen?
  • Kann ich einen Grundbuchauszug online beantragen?

Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Straubing, Kolbstraße 11. Einsicht und Ausdruck setzen ein berechtigtes Interesse voraus. Online-Antrag über das BayernPortal.

Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt StraubingQuelle: BayernPortal; Grundbuchausdruck Bogen

  • Liegt Bogen in einem Fernwärme- oder Wärmeplan-Gebiet?
  • Gibt es Anschlusszwang?
  • Was steht im Wärmeplan zu Flusswasser?

Der Stadtrat hat den Wärmeplan am 22. April 2026 beschlossen. Er ist Orientierung, kein Anschlusszwang. Die Stadt sieht Potenzial unter anderem in Flusswasserwärme; Wärmenetze nur, wo Dichte und Ankerkunden das tragen. Endbericht auf der Stadtseite.

Quelle: Stadt Bogen; Kommunale Wärmeplanung

  • Ist mein Grundstück in Bogen hochwassergefährdet?
  • Gilt HQ100 an der Donau?
  • Wo liegt das festgesetzte Überschwemmungsgebiet?

Die Kernstadt ist auf HQ100 ausgebaut; das Landratsamt hat das Überschwemmungsgebiet der Donau festgesetzt (Verordnung vom 15.06.2015, Stadt Bogen ist genannt). Die genaue Betroffenheit Ihres Flurstücks prüfen Sie in der LfU-Standortauskunft — auch hinter dem Deich bleibt ein Restrisiko.

Quelle: Stadt Bogen; Donauausbau HochwasserQuelle: LfU Bayern; Wassergefahren prüfenQuelle: Landkreis Straubing-Bogen; ÜSG-Verordnung Donau

  • Wo finde ich Bodenrichtwerte für Bogen?
  • Gibt es eine amtliche Bodenrichtwertkarte?
  • Ist der Bodenrichtwert der Kaufpreis?

Öffentliche Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse liegen in der bayerischen Kartenauskunft. Der Richtwert ist eine zonale Orientierung, kein Verkehrswert Ihres Grundstücks.

Quelle: Bodenrichtwerte Bayern; Kartenauskunft

  • Welche Eigentumsförderung gibt es für Bogen?
  • Wo stelle ich den BayernLabo-Antrag?
  • Gibt es einen Kinderzuschuss?

Das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm (BayernLabo) fördert Bau oder Kauf zur Eigennutzung bei eingehaltenen Einkommensgrenzen; kombinierbar mit Kinderzuschuss. Bewilligungsstelle für Bogen: Landratsamt Straubing-Bogen (Leutnerstraße 15). Antrag vor dem Kauf. Siehe auch Bundesland-Block.

Quelle: StMB Bayern; EigentumsförderungQuelle: Landkreis Straubing-Bogen; Eigentumsförderung

  • Was kosten Wasser und Niederschlagswasser in Bogen?
  • Wie hoch ist der Trinkwasserpreis 2026?
  • Was zahlt man je Quadratmeter versiegelter Fläche?

Stadtwerke Bogen: ab 01.01.2026 2,70 €/m³ brutto plus Jahresgrundpreis (üblicher Hauszähler Q3 4: 115,56 € brutto). Die Stadt erhebt für Niederschlagswasser 0,19 €/m² überbauter bzw. befestigter Fläche.

Quelle: Stadtwerke Bogen; Wasserpreis 2026Quelle: Stadt Bogen; Niederschlagswasser

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