Immobilien zum Kaufen in Bogen
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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Bogen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Kaufen in Bogen
Wer in Bogen kauft, plant danach die neue Grundsteuer (Reform ab 2025). Die Stadt setzt den Hebesatz für Grundsteuer A und für Grundsteuer B auf je 290 Prozent. Das Finanzamt setzt den Messbetrag. Die Stadt setzt den Hebesatz. Daraus wird die Jahressteuer. Das ist kein Verkaufspreis. Die Kaufnebenkosten des Landes stehen im Bundesland-Block.
Vermieten Sie später, gilt in Bogen keine Mietpreisbremse. Eine Erhöhung im laufenden Vertrag bleibt bei höchstens 20 Prozent in drei Jahren. Die Stadt veröffentlicht keinen amtlichen Mietspiegel. Nach einer Umwandlung in Eigentum bleibt die Sperre für eine Eigenbedarfskündigung bei drei Jahren. Die verlängerte Frist von zehn Jahren gilt hier nicht, weil Bogen nicht in der Verordnung steht.
Quelle: Stadt Bogen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Gesetze Bayern; Mieterschutz AnlageQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz 2026
Donau-Flur vor dem Notar prüfen
Prüfen Sie das Grundstück an der Donau, bevor Sie unterschreiben. Das Landratsamt hat am 15. Juni 2015 das Überschwemmungsgebiet festgesetzt. Die Stadt Bogen ist in der Verordnung genannt. Die Fläche entspricht einem Hochwasser, das statistisch einmal in hundert Jahren erwartet wird. Die maßgeblichen Karten liegen im Rathaus.
Die Standortauskunft des Landesamts für Umwelt zeigt, ob Ihr Flurstück betroffen ist. Im festgesetzten Gebiet gelten Einschränkungen für die Nutzung. Ein Blick auf die Projektseite der Stadt zum Donauausbau ersetzt diese Prüfung am einzelnen Grundstück nicht.
Quelle: Landkreis Straubing-Bogen; Überschwemmungsgebiet DonauQuelle: LfU Bayern; Hochwassergefahr prüfenQuelle: Stadt Bogen; Donauausbau
Wärmeplan ohne Heizvorgabe
Am 22. April 2026 hat der Stadtrat die kommunale Wärmeplanung beschlossen. Stadtwerke Bogen und Frequentum haben sie erarbeitet. Der Plan ist informell. Er ersetzt keine Bauleitplanung und keine Beratung für Ihr Haus. Er schreibt Ihnen kein Heizsystem vor.
Als starke Potenziale nennt die Stadt Luft-Wärmepumpen, Photovoltaik und Flusswasserwärme. Wärmenetze kommen vor allem in dichter Bebauung mit Ankerkunden in Betracht. Alle fünf Jahre prüft die Stadt den Stand und passt die Strategie bei Bedarf an. Der Endbericht liegt auf der Stadtseite.
Quelle: Stadt Bogen; Kommunale Wärmeplanung
Wasser, Regen und Steuertermine
Trinkwasser der Stadtwerke kostet ab dem 1. Januar 20262,70 Euro je Kubikmeter brutto. Dazu kommt ein Jahresgrundpreis. Beim gängigen Hauszähler (Kennzahl Q3 4) sind das 115,56 Euro brutto im Jahr. Größere Zähler kosten mehr. Für Niederschlagswasser erhebt die Stadt 0,19 Euro je Quadratmeter überbauter oder befestigter Fläche, von der das Wasser in die Entwässerung gelangt.
Die Grundsteuer wird viermal im Jahr fällig: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Wunsch stellt die Stadt auf eine Jahreszahlung um. Ein SEPA-Mandat können Sie der Stadt erteilen.
Quelle: Stadtwerke Bogen; Wasserpreis 2026Quelle: Stadt Bogen; Niederschlag und Fälligkeit
Grundbuch in Straubing, Förderung im Landratsamt
Das Grundbuch für Bogen führt das Amtsgericht Straubing, Kolbstraße 11. Nicht das Rathaus. Einsicht und Ausdruck setzen ein berechtigtes Interesse voraus. Den Ausdruck können Sie auch online über das BayernPortal beantragen.
Für den Kauf zur Eigennutzung gibt es das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm der BayernLabo: ein zinsverbilligtes Darlehen und einen einmaligen Zuschuss für Haushalte mit Kindern. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Den Antrag stellen Sie vor dem Kauf beim Landratsamt Straubing-Bogen. Die Wohnung müssen Sie selbst nutzen. Öffentliche Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse sind eine zonale Orientierung und nicht der Kaufpreis Ihres Grundstücks.
Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt StraubingQuelle: BayernPortal; Grundbuchausdruck BogenQuelle: Gesetze Bayern; EigenwohnraumförderungQuelle: Landkreis Straubing-Bogen; EigenwohnraumförderungQuelle: Gutachterausschüsse Bayern; Bodenrichtwerte
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen zum Kaufen in Bogen
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Bogen?
- Welcher Satz gilt in Bayern?
- Gilt in Bogen ein eigener Satz?
In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 Prozent (siehe Bundesland-Block).
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Bogen?
- Was gilt nach der Grundsteuerreform ab 2025?
- Wer setzt Messbetrag und Hebesatz fest?
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) liegen Hebesatz A und Hebesatz B je bei 290 Prozent. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Das ist kein Verkaufspreis. Fällig wird die Steuer am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
- Wo ist das zuständige Grundbuchamt?
- Welches Amtsgericht führt das Grundbuch für Bogen?
- Kann ich einen Grundbuchauszug online beantragen?
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Straubing, Kolbstraße 11. Einsicht und Ausdruck setzen ein berechtigtes Interesse voraus. Den Ausdruck beantragen Sie auch online über das BayernPortal.
Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt StraubingQuelle: BayernPortal; Grundbuchausdruck Bogen
- Liegt Bogen in einem Wärmeplan-Gebiet?
- Schreibt der Plan ein Heizsystem vor?
- Was steht im Plan zur Flusswasserwärme?
Der Stadtrat hat den Wärmeplan am 22. April 2026 beschlossen. Er ist ein informeller Rahmen und schreibt kein Heizsystem vor. Die Stadt sieht Potenzial bei Flusswasserwärme, Luft-Wärmepumpen und Photovoltaik. Wärmenetze nur, wo Dichte und Ankerkunden das tragen.
- Ist mein Grundstück in Bogen hochwassergefährdet?
- Gibt es ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet an der Donau?
- Wo liegen die Karten?
Prüfen Sie das Flurstück vor dem Kauf. Die Verordnung vom 15. Juni 2015 setzt das Überschwemmungsgebiet der Donau fest und nennt die Stadt Bogen. Die Fläche entspricht einem Hochwasser, das statistisch einmal in hundert Jahren erwartet wird. Die Karten liegen im Rathaus. Die Standortauskunft des Landesamts für Umwelt zeigt die Betroffenheit Ihres Grundstücks.
Quelle: Landkreis Straubing-Bogen; Überschwemmungsgebiet DonauQuelle: LfU Bayern; Hochwassergefahr prüfen
- Wo finde ich Bodenrichtwerte für Bogen?
- Gibt es eine amtliche Bodenrichtwertauskunft?
- Ist der Bodenrichtwert der Kaufpreis?
Bei den Gutachterausschüssen in Bayern, über deren Bodenrichtwertportal. Der Richtwert ist ein zonaler Lagewert für vergleichbare Grundstücke. Er ist nicht der Kaufpreis Ihres Grundstücks.
- Welche Eigentumsförderung gibt es für Bogen?
- Wo stelle ich den BayernLabo-Antrag?
- Gibt es einen Zuschuss für Haushalte mit Kindern?
Das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm fördert Bau oder Kauf zur Eigennutzung mit einem verbilligten Darlehen der BayernLabo und einem einmaligen Zuschuss für Haushalte mit Kindern. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Antrag vor dem Kauf beim Landratsamt Straubing-Bogen. Die Wohnung müssen Sie selbst nutzen.
Quelle: Gesetze Bayern; EigenwohnraumförderungQuelle: Landkreis Straubing-Bogen; Eigenwohnraumförderung
- Was kosten Wasser und Niederschlagswasser in Bogen?
- Wie hoch ist der Trinkwasserpreis 2026?
- Was zahlt man je Quadratmeter versiegelter Fläche?
Ab dem 1. Januar 2026 kosten 2,70 Euro je Kubikmeter brutto, plus Jahresgrundpreis. Beim gängigen Hauszähler (Q3 4) sind das 115,56 Euro brutto im Jahr. Niederschlagswasser: 0,19 Euro je Quadratmeter überbauter oder befestigter Fläche, von der das Wasser in die Entwässerung gelangt.
Quelle: Stadtwerke Bogen; Wasserpreis 2026Quelle: Stadt Bogen; Niederschlagswasser
- Wie lange gilt die Eigenbedarfssperre nach einer Umwandlung?
- Sind es in Bogen drei oder zehn Jahre?
- Gilt die verlängerte Kündigungssperre?
In Bogen drei Jahre, nicht zehn. Die zehnjährige Frist gilt nur in den Gemeinden der Mieterschutzverordnung. Bogen fehlt in der Anlage. Die Sperre betrifft die Eigenbedarfskündigung nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung.
Quelle: Justiz Bayern; KündigungssperrfristQuelle: Gesetze Bayern; Mieterschutz Anlage
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden