Immobilien in Bogen

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Keine Immobilien gefunden

Aktuell haben wir keine Immobilien in Bogen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

Das Wichtigste über Bogen

Der Stadtrat hat am 22. April 2026 die kommunale Wärmeplanung für Bogen beschlossen. Die Stadtwerke Bogen haben den Plan zusammen mit dem Büro Frequentum erstellt. Er zeigt einen möglichen Weg zu klimaneutraler Wärme bis 2045. Er ist ein informeller Orientierungsrahmen: Er ersetzt weder die Bauleitplanung noch eine Energieberatung für Ihr Haus.

Großes Potenzial sieht die Stadt bei Luft-Wärmepumpen, Photovoltaik und Flusswasserwärme. Ein Wärmenetz lohnt sich vor allem dort, wo die Bebauung dicht ist und große Abnehmer als Ankerkunden vorhanden sind. Alle fünf Jahre prüft die Stadt den Fortschritt und passt die Strategie bei Bedarf an. Einen Zwischenbericht hatte der Umwelt-, Klima- und Energieausschuss am 26. November 2025 schon gesehen. Der Endbericht steht auf der Stadtseite zum Download.

Quelle: Stadt Bogen; Kommunale Wärmeplanung

Überschwemmungsgebiet an der Donau

Das Landratsamt Straubing-Bogen hat am 15. Juni 2015 das Überschwemmungsgebiet der Donau festgesetzt. Die Verordnung nennt die Stadt Bogen ausdrücklich. Gemeint ist die Fläche eines Hochwassers, das statistisch einmal in hundert Jahren erwartet wird. Die genauen Karten liegen im Rathaus Bogen und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.

Ob Ihr Grundstück in dieser Fläche liegt, prüfen Sie in der Standortauskunft des Landesamts für Umwelt. In einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet gelten Einschränkungen für die Nutzung. Die Stadt informiert auf ihrer Seite zusätzlich über den Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen. Die Projektseite ersetzt die Prüfung am einzelnen Grundstück nicht.

Quelle: Landkreis Straubing-Bogen; Überschwemmungsgebiet DonauQuelle: LfU Bayern; Hochwassergefahr prüfenQuelle: Stadt Bogen; Donauausbau

Geförderte Wohnung nur nach Benennung

Bogen steht in der Anlage der Durchführungsverordnung Wohnungsrecht als Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf. Eine geförderte Wohnung darf der Vermieter hier nur an einen Haushalt geben, den das Landratsamt Straubing-Bogen benannt hat. Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein allein reicht dafür nicht. Er belegt das Einkommen. Die Benennung ist die Vorauswahl des Amts; den Mietvertrag schließt der Vermieter.

Den Antrag stellen Sie beim Landratsamt, Leutnerstraße 15 in Straubing. Für die kreisfreie Stadt Straubing gibt es einen anderen Weg; für Bogen im Landkreis gilt das Landratsamt. Der Schein ist kostenpflichtig und gilt ein Jahr. In derselben Kreisanlage steht neben Bogen auch Feldkirchen. Andere Gemeinden des Landkreises stehen dort nicht.

Quelle: Gesetze Bayern; Wohnungsbedarf AnlageQuelle: Gesetze Bayern; Benennung WohnungQuelle: Jobcenter Straubing-Bogen; WohnberechtigungQuelle: Landkreis Straubing-Bogen; Wohnberechtigungsschein

Keine Mietpreisbremse in Bogen

Bogen fehlt in der Anlage der bayerischen Mieterschutzverordnung. Sie gilt seit dem 1. Januar 2026 und nur in den dort genannten Gemeinden. Die Mietpreisbremse deckelt in diesen Gemeinden die Miete bei einer Neuvermietung: höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Bogen gilt diese Grenze nicht.

Auch die strengere Deckelung laufender Erhöhungen auf 15 Prozent in drei Jahren gilt hier nicht. Im bestehenden Vertrag bleibt es bei höchstens 20 Prozent in drei Jahren. Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht die Stadt nicht. Eine Mieterhöhung muss der Vermieter deshalb anders belegen.

Quelle: Gesetze Bayern; Mieterschutz AnlageQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz 2026

Hebesatz 290 Prozent nach der Reform

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) setzt die Stadt den Hebesatz für Grundsteuer A und Grundsteuer B auf je 290 Prozent. Das Finanzamt setzt den Messbetrag. Die Stadt setzt den Hebesatz. Daraus folgt die Jahressteuer. Das ist kein Verkaufspreis. Die Grundsteuer wird am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

Quelle: Stadt Bogen; Grundsteuer Hebesätze

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zu Bogen

  • Hat Bogen einen Bahnhof?
  • Wo hält die Gäubodenbahn in Bogen?
  • Wie komme ich mit dem Zug nach Straubing?

Ja. Der Bahnhof liegt in der Bahnhofstraße 26. Er ist der Endpunkt der Regionalbahn RB 32, der Gäubodenbahn, über Straubing nach Neufahrn.

Quelle: bahnhof.de; Bahnhof Bogen

  • Fahren die Züge nach Bogen 2026?
  • Gibt es Schienenersatzverkehr auf der RB 32?
  • Hält der Ersatzbus in Radldorf?

Vom 11. Juli bis 12. Dezember 2026 fahren die Züge der RB 32 nur bis Geiselhöring. Bis Bogen fahren Busse. Vom 21. September bis 12. Dezember entfallen die Züge ganztägig; der Bus hält nicht in Radldorf. An Schultagen gibt es zusätzliche Schulbusse zwischen Bogen und Neufahrn. Vor der Fahrt den aktuellen Aushang prüfen.

Quelle: Deutsche Bahn; Ersatzverkehr RB 32Quelle: Südostbayernbahn; Baustellen RB 32

  • Gibt es in Bogen schon einen Wärmeplan?
  • Schreibt der Plan ein Heizsystem vor?
  • Was bedeutet Flusswasserwärme für mein Haus?

Ja. Der Stadtrat hat die Planung am 22. April 2026 beschlossen. Sie ist ein informeller Orientierungsrahmen bis 2045 und schreibt kein Heizsystem vor. Als Potenziale nennt die Stadt Luft-Wärmepumpen, Photovoltaik und Flusswasserwärme. Wärmenetze kommen vor allem in dichter Bebauung mit Ankerkunden in Betracht. Fortschreibung alle fünf Jahre.

Quelle: Stadt Bogen; Kommunale Wärmeplanung

  • Wie melde ich in Bogen einen Kitaplatz an?
  • Gibt es einen Zuschuss zum Elternbeitrag?
  • Wer prüft eine Übernahme der Kita-Gebühr?

Über das Bürgerserviceportal der Stadt, mit Antwortgarantie. Für kommunale Einrichtungen gibt es Benutzungsgebühren. Ab dem September des Jahres, in dem das Kind drei wird, zahlt der Freistaat bis zur Einschulung 100 Euro im Monat, ohne eigenen Antrag. Ist der Beitrag höher und das Einkommen knapp, prüft das Amt für Jugend und Familie im Landratsamt eine Übernahme.

Quelle: Stadt Bogen; KinderbetreuungQuelle: Landkreis Straubing-Bogen; Kita-Beiträge

  • Welche Schulen gibt es in Bogen?
  • Gibt es ein Gymnasium vor Ort?
  • Wie lange geht die offene Ganztagsschule?

Im Stadtgebiet gibt es Grundschulen, Mittelschule, Realschule, Gymnasium und Förderzentrum. Die offene Ganztagsschule hat Kurzgruppen an den Grundschulen; das Essen bringen die Kinder mit. Die Langgruppe an der Mittelschule geht montags bis donnerstags bis 17 Uhr, freitags bis 16 Uhr. Das Mittagessen in der Mensa kostet 1,50 bis 4 Euro.

Quelle: Stadt Bogen; Schulen

  • Ist Bogen hochwassergefährdet?
  • Gilt an der Donau ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet?
  • Wo prüfe ich mein Grundstück?

Die Donau prägt die Lage. Das Landratsamt hat am 15. Juni 2015 das Überschwemmungsgebiet festgesetzt und die Stadt Bogen genannt. Gemeint ist ein Hochwasser, das statistisch einmal in hundert Jahren erwartet wird. Ob Ihr Grundstück darin liegt, zeigt die Standortauskunft des Landesamts für Umwelt. Die Karten liegen auch im Rathaus.

Quelle: Landkreis Straubing-Bogen; Überschwemmungsgebiet DonauQuelle: LfU Bayern; Hochwassergefahr prüfen

  • Brauche ich in Bogen einen Bewohnerparkausweis?
  • Wo beantrage ich den Parkausweis?
  • Ist Bewohnerparken gebührenpflichtig?

Nur dort, wo die Verkehrszeichen Bewohnerparken vorschreiben. Die Stadt stellt den Ausweis gebührenpflichtig aus. Den Antrag stellen Sie online über das BayernPortal. Die Höhe der Gebühr nennt das Verfahren.

Quelle: BayernPortal; Bewohnerparken Bogen

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden